Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Kündigung des Erdgasliefervertrages
Majue:
Hallo,
wir haben ebenfalls die Kündigung zum 31.08.2011 erhalten. Allerdings sind wir kein Sondervertragskunde, sondern in die Grundversorgung eingestuft (Midi). Dies wurde uns auch in dem Ankündigungsschreiben zur Preiserhöhung zum 01.09.2011 bestätigt.
Nun meinen Frage:
Wenn wir bereits in der Grundversorgung sind und ab dem 01.09.2011 wieder in die Grundversogung kommen, dann wird doch der bestehende Vertrag weitergeführt, oder?
Wenn wir jetzt der Kündigung wiedersprechen und keinen neuen Vertrag abschließen, ändert sich meiner Meinung nach doch für uns nichts.
Wir haben den Preisanpassungen seit 2004 wiedersprochen. Außer einem Mahnbescheid, gegen den wir seinerzeit Einspruch eingelegt haben, ist seit dem nichts passiert. Gilt denn mein Einspruch gegen die Preiserhöhungen auch über den 31.08.2011 hinaus oder akzeptiere ich (da ja so oder so lt. Gelsenwasser ab dem 01.09.2011 ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss) somit auch die an dem Tag gültigen Preise?
Hier wird doch versucht, den Protestkunden durch einen Trick die höheren Preise aufzudrücken. Das kann doch nicht so einfach sein, da muss es doch noch Möglichkeiten der Gegenwehr geben.
Gibt es denn schon ein Musterschreiben, um der Kündigung zu wiedersprechen?
bjo:
Grundversorgungsverträge sind nicht durch den Versorger kündbar, dafür gibts ja das Recht auf seiten des Versorgers den Preis anzupassen.
Der Versorger versucht
- Sie aus einem Sondervertrag zudrängen der wohl unbillige Preisklauseln hat
(Es gibt Gerichtsurteile in denen festgelegt wurden das ab einer Abnahmemenge
x es sich um einen Sondervertrag handelt)
(Andere Urteile sagen es sind Sonderverträge, wenn eine Bestabrechnung durch den Versorger durchgeführt wird)
Cremer:
@Majue,
...oder der Versorger versucht hier neue AGB\'s in der Grundversorgung zu vereinbaren.
Maharik:
Das ist komplizierter: Die Frage ist, welcher Tarif war bei Vertragsabschluss gültig und wann haben Sie den Vertrag geschlossen? Was hat der Versorger damals für Tarife angeboten?
Waren sie Haushalts- oder Normsonderkunde?
Dazu bräuchte es mehr Angaben. Wenn es automatische Bestpreisregelung gab, kann es sein dass Sie jetzt im Midi sind, weil Sie neue Fenster haben, im Skiurlaub waren oder der Winter so mild ist.
Trotzdem können Sie in einem Normsonderkundenvertrag sein, der - mit Fristen - auch kündbar ist.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Cremer
@Majue,
...oder der Versorger versucht hier neue AGB\'s in der Grundversorgung zu vereinbaren.
--- Ende Zitat ---
Ich dachte immer, in der Grundversorgung gilt die GVV und durch Abweichung hiervon entsteht ein Sondervertrag.
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