Energiepreis-Protest > Stadtwerke Niebüll

Veröffentlichung des Geschäftsberichtes

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Kite:
Hallo,

mit \" offenlegen\" kann man auch meinen,dass der Jahreabschluß beim

Registergericht hinterlegt worden ist

Meine Bemerkung,das ich , wenn ich den Bericht nicht zugeschickt

bekäme, mich bei der Energieaufsicht melde würde , hat Erfolg gehabt !!!

Heute kam der Bericht mit der Post.

Habe schon mal Kennzahlen wie Umsatz/Eigenkapitalrendite etc

ausgerechnet.

Die Zahlen sind noch besser als bei EON oder RWE.

Auch kleine Stadtwerke verstehen es ,sehr gute Gewinne zu machen.

Viele Grüße

Kite

enerveto:
Sehr geehrte MitstreiterInnen!

Ergänzend zu § 10 EnWG sind die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) insbesondere im § 267 Umschreibung der Größenklassen und § 325 Offenlegung zu finden.
Art und Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) beim zuständigen Handelsregister richten sich nach der Größenordnung der Kapitalgesellschaft (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer).
Einblick in den Jahresabschluss kann jeder nehmen.
Das zuständige Handelsregister (Amtsgericht)  mit Registernummer (HRB ...) stehen auf dem Geschäftsbogen.

Mit freundlichen Grüßen

Cremer:
@Kite,

normalerweise werden Jahresabschlüsse von städtischen Gesellschaften, sofern die Stadt daran unmittelbar beteiligt ist, auch in der Tagespresse veröffentlicht, ferner liegen diese Abschlüsse auch öffentlich im Pressebüro der Stadt aus. Somit auch von Stadtwerken.

Achim:
Liebe Mitstreiter,

die mehrfache schriftliche Aufforderung an die EVM-Koblenz, mir den aktuellen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, blieb ohne jede Resonanz. Ich erhielt gar keine Rückmeldung.

Auf meine telefonische Anfrage von heute teilte mir der Sachbearbeiter mit, die EVM habe keinen aktuellen Geschäftsbericht, den sie an Kunden verschicke. Die EVM sei von ihrer Form her nicht verpflichtet, einen Geschäftsbericht aufzulegen. Man habe zwar ein internes Blatt für die Gremien, dieses sei aber nicht für den Versand an den Kunden. Die EVM sei nur verpflichtet, im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dort könne ich die Geschäftsergebnisse für 2004 einsehen.

Ist das korrekt? Wie komme ich in den Besitz dieser Geschäftsergebnisse?

Achim Kluth
Hausen / Wied

RR-E-ft:
@Achim

Ihr Versorger erweckt möglicherweise den ggf. unzutreffenden Eindruck, er habe etwas zu verbergen.

Wenn der GB nicht auf den Internetseiten des Versorgers selbst veröffentlicht ist, kann man diesen auch beim zuständigen Registergericht einsehen. Die notwendigen Angaben finden Sie auf dem Briefbogen und im Internet- Impressum.

Sie sollten sich wegen der jedenfalls nicht glücklichlichen Unternehmenskommunikation ggf. an die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden.

Diese steht Ihnen ggf. auch für weitergehende Auskünfte zur Verfügung.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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