Energiepreis-Protest > Stadtwerke Niebüll
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
Kite:
Hallo,
mit \" offenlegen\" kann man auch meinen,dass der Jahreabschluß beim
Registergericht hinterlegt worden ist
Meine Bemerkung,das ich , wenn ich den Bericht nicht zugeschickt
bekäme, mich bei der Energieaufsicht melde würde , hat Erfolg gehabt !!!
Heute kam der Bericht mit der Post.
Habe schon mal Kennzahlen wie Umsatz/Eigenkapitalrendite etc
ausgerechnet.
Die Zahlen sind noch besser als bei EON oder RWE.
Auch kleine Stadtwerke verstehen es ,sehr gute Gewinne zu machen.
Viele Grüße
Kite
enerveto:
Sehr geehrte MitstreiterInnen!
Ergänzend zu § 10 EnWG sind die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) insbesondere im § 267 Umschreibung der Größenklassen und § 325 Offenlegung zu finden.
Art und Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) beim zuständigen Handelsregister richten sich nach der Größenordnung der Kapitalgesellschaft (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer).
Einblick in den Jahresabschluss kann jeder nehmen.
Das zuständige Handelsregister (Amtsgericht) mit Registernummer (HRB ...) stehen auf dem Geschäftsbogen.
Mit freundlichen Grüßen
Cremer:
@Kite,
normalerweise werden Jahresabschlüsse von städtischen Gesellschaften, sofern die Stadt daran unmittelbar beteiligt ist, auch in der Tagespresse veröffentlicht, ferner liegen diese Abschlüsse auch öffentlich im Pressebüro der Stadt aus. Somit auch von Stadtwerken.
Achim:
Liebe Mitstreiter,
die mehrfache schriftliche Aufforderung an die EVM-Koblenz, mir den aktuellen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, blieb ohne jede Resonanz. Ich erhielt gar keine Rückmeldung.
Auf meine telefonische Anfrage von heute teilte mir der Sachbearbeiter mit, die EVM habe keinen aktuellen Geschäftsbericht, den sie an Kunden verschicke. Die EVM sei von ihrer Form her nicht verpflichtet, einen Geschäftsbericht aufzulegen. Man habe zwar ein internes Blatt für die Gremien, dieses sei aber nicht für den Versand an den Kunden. Die EVM sei nur verpflichtet, im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dort könne ich die Geschäftsergebnisse für 2004 einsehen.
Ist das korrekt? Wie komme ich in den Besitz dieser Geschäftsergebnisse?
Achim Kluth
Hausen / Wied
RR-E-ft:
@Achim
Ihr Versorger erweckt möglicherweise den ggf. unzutreffenden Eindruck, er habe etwas zu verbergen.
Wenn der GB nicht auf den Internetseiten des Versorgers selbst veröffentlicht ist, kann man diesen auch beim zuständigen Registergericht einsehen. Die notwendigen Angaben finden Sie auf dem Briefbogen und im Internet- Impressum.
Sie sollten sich wegen der jedenfalls nicht glücklichlichen Unternehmenskommunikation ggf. an die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden.
Diese steht Ihnen ggf. auch für weitergehende Auskünfte zur Verfügung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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