Energiepreis-Protest > Stadtwerke Niebüll
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
enerveto:
Sehr geehrter Herr Fricke!
Die Einsichtnahme in den Geschäftsbericht (Jahresabschluss) des regionalen Versorgers – Stadtwerke Lingen GmbH - beim zuständigen Handelsregister (Lingen HRB 100586, vormals HRB 3172), ist direkt nicht möglich.
Gesellschafter der Stadtwerke Lingen GmbH sind zu 60 % die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH (Handelsregister Lingen HRB 100756, vormals HRB 3369) und zu 40 % die RWE Westfalen-Weser-Ems AG.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat mit dem Hauptgesellschafter Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag (lt. Handelsregister) geschlossen und bildet damit als Tochterunternehmen (zusammen mit weiteren städtischen GmbH-Gesellschaften) mit der Wirtschaftsbetriebe GmbH einen Konzern.
Der Konzern-Jahresabschluss wird entsprechend § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht und beim Handelsregister Lingen eingereicht (Offenlegung), zuletzt für das Jahr 2003.
Zum Jahresabschluss der Tochter Stadtwerke Lingen GmbH steht im Konzernabschluss der Hinweis:
„Für die Stadtwerke Lingen GmbH, Lingen, wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Offenlegung des Jahresabschlusses abzusehen.“
§ 264 Abs. 3 HGB
„Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnittes und des Dritten und Vierten Unterabschnittes [§§ 325 Offenlegung – 329] dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn 1. ... bis 5. ...“
§ 10 Abs.1 EnWG 2005
(Gesetzestext vom „Vorgänger“ § 9 EnWG 1998 habe ich nicht.)
„Energieversorgungsunternehmen haben ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschrif-ten des Handelsgesetzbuchs aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.“
Fragen an den Fachmann:
Hat § 10 EnWG „... ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse ...“ Vorrang vor § 264 Abs. 3 HGB, d.h. es ist egal, welche Beteiligungsverhältnisse bestehen und ob ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt?
Kann die Energieaufsichtsbehörde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Kann ein Kunde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Ist die Adresse der Energieaufsichtsbehörde Niedersachsen bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
RR-E-ft:
@enerveto
Wegen der Energieaufsichtsbehörde, die möglicherweise gemeinsam mit Schleswig-Holstein besteht, wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und dort dann auch wegen der Problematik Offenlegung der Geschäftsberichte/ Jahresabschlüsse.
Die Bestimmungen des EnWG sind m. E. als lex specialis vorrangig, weil diese sonst durch die anderen Vorschriften ausgehebelt werden könnten.
Wie man einen Versorger ggf. zur Offenlegung zwingen kann:
AG Neuwied fordert Offenlegung
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
cornulus:
@Kite
Könnten Sie bitte die Adresse, Telefonnumer, URL etc. der Energieaufsicht in Kiel hier hinterlegen, damit sie in Zukunft Mitstreitern aus SH zur Verfügung steht?
Danke und viele Grüße
cornulus
Kite:
@ Cornulus
die Telefonnummer in Kiel ist 0431-9884250 oder -4273.Herr Dr. Sauer ist
der leitende Beamte.
Viel Glück.
Kite
Achim:
Auch die Anfrage über die Energieaufsicht führt nicht zum Erfolg: Auf zweifache Anfrage des http://www.mwvlw.rlp.de teilt die EVM-Koblenz mit, keinen Geschäftsbericht versenden zu wollen.
Der sei aber im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter http://banz.gbi.de/BANZ.ein kann der Geschäftsbericht anfordert werden.
Dort werden geliefert 11174 Wörter für 20.88 EUR. Hat schon jemand in eine solche Recherche investiert?
Grüße aus Hausen
Achim Kluth
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