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Autor Thema: Brauche kreativen Beistand  (Gelesen 5585 mal)

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Offline Maharik

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Brauche kreativen Beistand
« am: 14. Juli 2011, 19:56:00 »
Hallo,

im Augenblick bin ich hier wohl der letzte Außenposten... Folgende Situation: der Versorger hat mich in die Grundversorgung gesteckt, ich habe nur reduzierte Abschläge gezahlt. Dabei habe ich keinen Widerspruch gegen die Höhe der Preise der Grundversorgung eingelegt, sondern bin stur dabei geblieben, dass ich noch immer im alten Vertrag bin.

Nun hat der Grundversorger die Differenz eingefordert und ist mit der Sperrandrohung gekommen. Ich habe Haus-/Grundstücksverbot erteilt und eine Schutzschrift eingereicht.

Was mich interessiert  - und hier ist die Kreativabteilung gefragt - ist: was passiert, wenn ich meinen Versorger verklage, mich wieder in meinen alten Vertrag zu nehmen?

Ich meine das so auf der Ebene der \'Privatklage\' ohne Anwalt. Ich gehe davon aus, dass der Versorger die Kündigungsfristen nicht eingehalten hat und davon ausgeht, mit seiner Dickfälligkeit durchzukommen. Das passt mir einfach nicht, und ich würde gerne mal in die aktive Rolle gehen. Ob mich das am Ende 300, -Euro kostet oder nicht, wäre mir auch egal. Gibt es dazu Ideen, Einfälle oder gar \'Vorbilder\' von Leuten, die sowas schon gemacht haben?

Gruß

Maharik

Offline RR-E-ft

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Brauche kreativen Beistand
« Antwort #1 am: 14. Juli 2011, 20:24:19 »
Unabhängig von den Erfolgsaussichten beträgt der Streitwert für eine Feststellungsklage über die Unwirksamkeit einer Kündigung das 3,5 fache der Jahresbezugskosten.

Der Versorger wird dem (mit kreativem Beistand) klagenden Kunden vor Gericht wohl mit Anwalt  entgegentreten wollen.

Ob bei Zugrundelegung des entsprechenden Streitwertes 300 EUR für die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz ausreichen, die sich den Gerichtskosten und den außergerichtlichen (Anwalts-) Kosten des Beklagten zusammensetzen, sieht man unter http://www.prozesskostenrechner.de

Dort kann man auch gleich ausrechnen, welche Kosten in der Berufung entstehen, wenn man in der I. Instanz gewinnt, der Versorger deshalb in Berufung geht, für die man jedenfalls auch einen Anwalt braucht, den man erst einmal finden muss.

Was passiert, wenn man darauf klagt, wieder in einen durch ordnungemäße Kündigung bereits  beendeten Vertrag genommen zu werden, lässt sich leicht denken.

Offline Maharik

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Brauche kreativen Beistand
« Antwort #2 am: 14. Juli 2011, 21:07:02 »
Danke,

das war klärend, wenn auch nicht unbedingt ermutigend (was an der gegebenen Rechtslage zu liegen scheint.....).

Ich werde mal eine Nacht darüber nachdenken und sehen, ob mir sonst noch was dazu einfällt.

Morgen komme ich aber noch mit der Frage, ob und wenn ja wie und warum eine Versorger immer wieder sogenannte \'Bedingungen zu Sonderabkommen\' (gemeinhin: AGB?) in die Welt setzen und behaupten kann, diese seien \'in der jeweiligen Fassung\' gültig, wenn ich als Kunde diese nie zu Gesicht bekomme.

Aber dazu morgen mehr.....

Offline Maharik

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Brauche kreativen Beistand
« Antwort #3 am: 15. Juli 2011, 20:07:50 »
Bin gerade etwas confused...


Ich hatte mich ganz rasch auf den Seiten hier schlau gemacht und war nach der Regelung vorgegangen: Ich erteile dem Versorger Grundstücksverbot etc. und hinterlege Schutzschrift beim Amtsgericht.

Nun sagte mir heute die nette Dame im Büro des BdEV, dass ich eine Frist hätte setzen müssen, innerhalb derer die SWST ihre Sperrandrohung zurücknehmen sollen. Sofern dies dann nicht geschieht, müsste ich eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken (oder mein Anwalt)...

Wie ist es denn nun richtig?

Maharik

 

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