Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Gesetzliches Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBV/ 5 GVV überhaupt wirksam? (EuGH- Vorlage)

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RR-E-ft:
Verjährungsfrist 10 Jahre?


--- Zitat ---Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist am Dienstag damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.
--- Ende Zitat ---

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/bgh-urteil-zu-altvertraegen-bankkunden-koennen-kreditgebuehren-zurueckfordern/10900686.html

PLUS:
Wenn das so ist, dann könnte beim durchschnittlichen grundversorgten 3-Personenhaushalt doch eine weit größere Forderung (Beispiel Strom) aufgelaufen sein:

Brutto Cent/kWh 3500 kWh
2004 17,96 629 €
2005 18,66 653 € 24 €
2006 19,46 681 € 52 €
2007 20,64 722 € 94 €
2008 21,65 758 € 129 €
2009 23,21 812 € 184 €
2010 23,69 829 € 201 €
2011 25,23 883 € 254 €
2012 25,89 906 € 278 €
2013 28,84  1009 €   381 €
2014 29,13  1020 €   391 €

                       1988 €

RR-E-ft:
Mancherorts kommen noch erhebliche Steigerungen der Grundpreise hinzu.

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