Die Belastung mit der EEG- Umlage enststeht nur dann, wenn hoch vergüteter Solarstrom eingespeist wird.
Wird nichts eingespeist, wird auch nichts vergütet und kann folglich auch nicht als EEG- Umlage weiterberechnet werden.
Deshalb entsteht die Belastung gerade nicht dadurch, dass der Solarstrom nachts und in den Wintermonaten nicht zur Verfügung steht oder auch sonst nur eine geringe Ausbeute zu verzeichnen sei. Nach EEG hochvergütet wird nur die tatsächlich eingespeiste
Strommenge.
Dass Solarstrom nicht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entsprechend der installierten Leistung am Netz eingespeist wird, hat keine Belastung bei der EEG- Umlage zur Folge. Im Gegenteil.
Wäre die eingespeiste Solarstrommenge größer, würde dadurch auch die Belastung bei der EEG- Umlage steigen.
Gerade deshalb erscheint das Argument, die Solaranlagen brächten nur eine geringe Ausbeute, wenig überzeugend.
Dass Solaranlagen nicht rund um die Uhr Strom erzeugen und ins Netz einspeisen
können, liegt wohl in der Natur der Sache. Natürlich
dürfen sie rund um die Uhr Strom erzeugen und einspeisen. Es ist also nicht verboten, die Anlagen nachts künstlich zu beleuchten, damit sie Strom erzeugen und einspeisen können.
Womöglich kommen raffgierige Solarkraftwerksbetreiber noch auf die Idee, die Anlagen nachts mit atomstromgespeistem, billigen Flutlicht zu bestrahlen, um die Erzeugungsstunden zu erhöhen, damit noch mehr hoch vergüteter PV- Strom erzeugt werden kann.

Die EEG- Strommenge wirkt sich preisdämpfend auf die Großhandelspreise aus, so auch die Fachleute bei der Bundesnetzagentur. Umstritten ist der Umfang des preisdämpfenden Effekts und desjenigen Anteils, der auf den Solarstrom entfällt.
Nehmen wir mal an, die EEG- Förderung fiele komplett weg und die ganzen unnützen Wind- und Solarkraftanlagen würden zudem vom Netz gehen und nichts mehr einspeisen. Eben diesen Zustand hielten ja einige für wünschenswert.
Dann fiele der preisdämpfende Effekt auf die Großhandelspreise jedenfalls weg.
Sollte der preisdämpfende Effekt auf die Großhandelspreise 30 EUR/ MWh betragen und die EEG- Belastung bei gerechterer Verteilung auch 30 EUR/ MWh betragen, so wäre dies ein
Nullsummenspiel.
Dem Wegfall der EEG- Stromeinspeisung und der Belastung mit EEG- Umlage in Höhe von 30 EUR/ MWh stünden dabei um 30 EUR/ MWh gestiegene Großhandelspreise gegenüber.
Da hilft auch nicht der Verweis, gesunkene Großhandelspreise infolge der Preisdämpfung würden die Haushalstkunden nicht erreichen (was jedenfalls nicht am EEG liegen kann) und wären für diese nicht bemerkbar.
Denn steigende Großhandelspreise (selbst infolge kalkulatorischer Opportunitätskosten bei unentgeltlich zugeteiteilten CO2- Zertifikaten) erreichen die Haushaltskunden nachweislich
jedenfalls.
Unter diesen Annahmen würde der Wegfall der EEG- Förderung und der Wegfall der EEG- Umlage den Strompreis der Haushaltskunden nicht entlasten, weil dem die gestiegenen Großhandelspreise gegenüberstehen, sich am Strompreis unterm Strich also nichts ändert.
Unter selber Prämisse wäre aber auch schon die Annahme unzutreffend, dass die EEG- Umlage den Strom für Haushaltskunden verteuert. Das käme nur dadurch zustande, dass die hierdurch gesunkenen Großhandelspreiuse nicht weitergegeben werden.
Der Anstieg der Großhandelspreise um 30 EUR/ MWh würde sich hingegen drastisch auf die energieintensive Industrie und deren Arbeitsplätze in Deutschland auswirken. Und die Ersetzung der EEG- Strommmenge durch konventionelle Stromerzeugung (ohne KKW) würde zudem zu höheren CO2- Emissionen führen.
Legt man zu Grunde, dass die PV- Einspeisung nur zu einem geringen Bruchteil zur Stromerzeugung beiträgt (zwei Prozent jährlich) und zudem annehmen wollte, diese hätte gar keinen nennenswerten preisdämpfenden Effekt auf die Großhandelspreise, dann wäre nicht ersichtlich, wie diese sich negativ auf Investitionen in neue Gaskraftwerke und auch hochmoderne KWK- GuD- Kraftwerke auswirken könnte.
Den Zusammenhang müsste dann erst noch jemand nachvollziehbar erklären.
Dies erscheint umso weniger nachvollziehbar, als gerade erst im März 2011 acht zuverlässige Atomkraftwerke mit hoher Volllaststundenzahl komplett vom Erzeugungsmarkt genommen wurden und diesbezüglich die Berhauptung aufgestellt wurde, dadurch würden die Großhandelspreise rapide steigen, was sich nun gerade im sonnigen Monat Juni nicht eben bewahrheitet hat.
Bis 2022 sollen weitere AKW- Stromerzeugungseinheiten planmäßig vom Netz genommen werden. Auch besonders emissionsstarke Kohlekraftwerke müssen vom Netz. Die dadurch entfallende Erzeugungskapazität kann sicher nicht sogleich durch Windkraft und PV ersetzt werden, so dass für neue fossile Kraftwerke noch genügend Platz im Markt bleibt.
Ich bin auch der Auffassung, dass man die Einspeisevergütung für Solar deutlich absenken könnte, ohne am geplanten Zubaupfad Abstriche zu machen. Das sollte man dann auch dringend tun. Auch könnte die gerechtere Ausgestaltung der Regelungen der AusgleichsMechV und eine höhere Beteiligung der energieintensiven Industrie zu geringeren Belastungen für Haushalstkunden führen.
Viele andere Überzeugungen kann ich indes aus genannten Gründen nicht teilen.
Was leicht vergessen wird:
Es besteht Konsens zwischen Politik und Energiewirtschaft, dass das Ziel die komplette Ersetzung der konventionellen Stromerzeugung aus Verbrennung fossiler Energieträger durch regenerative Energien ist. Bei allem anderen soll es sich nur noch um notwendige Brückentechnologien handeln, bis dieses Ziel erreicht ist. Eben solcher Konsens herrscht auch über das Ende der Nutzung der Kernenergie.
Dann muss man sich Gedanken darüber machen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.