Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Kündigung durch e-on Thüringen

<< < (2/4) > >>

Herr A:
Hallo ,
@RR-E-ft
leuchtet mir schon alles ein. Gut erklärt.

Anscheinend weiß aber der Vertragspartner  , sprich eon, nicht was vereinbart wurde.

 Man kündigt mir zum 30.04.2011 den Tarif maxivat, welchen ich nie abgeschlossen habe.

Frage : Kann ich einen Vertrag kündigen, welcher nie Bestand ?

Bei der Eingangsbestätigung meiner angeblichen Kündigung, welche ich nie vollzogen habe,
wurde kein Vertragsverhältnis/-tarif namentlich benannt. Somit gehe ich davon aus, daß eon nicht weiß, welcher Vertrag mit mir besteht, bzw. Gültigkeit hat.

Kann ich einen Vertrag kündigen, dessen Vertragsinhalt ich selber nicht kenne ?

Ich denke mal , wohlghemerkt ich denke nur !!!!!, daß bei einem Zustande kommenden Prozeß, eine Klage des Versorgers scheitern würde, wenn er nicht einmal die Vertragsunterlagen vorlegen könnte.

Bin mir da aber bei den deutschen Gerichten nicht so sicher, deswegen \"denke ich nur mal \".

Andere Frage -Grundsatzfrage :
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?

Grüße Herr A

Cremer:
@Harr A,

es wäre vielleicht ratsam zunächst vom Versorger eine Kopie des bestehenden (Sonder-)Vertrages anzufordern.

Sie können seit mehreren Jahren schon den Gasversorger frei wählen.

Herr A:
Guten Morgen,
@Cremer,
mir schon klar, daß ich den Anbieter wechseln kann.
Meine \"Grundsatzfrage\" war nicht ganz vollständig.
Ich bin damals ein Vertragsverhältnis eingegangen , welches mir Kosten verursacht hat,
kann mein Vertragspartner diesen Vertrag einfach so kündigen ?
Ist dies rechtlich gedeckt ?

Bei meinem Wiederspruch zur Kündigung werde ich selbstverständlich eine Vertragskopie anfordern.
Bis dahin erst mal vielen Dank.
Wenn jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat, bitte hier berichten.

Grüße Herr A

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Herr A
Hallo ,
@RR-E-ft
leuchtet mir schon alles ein. Gut erklärt.

Anscheinend weiß aber der Vertragspartner  , sprich eon, nicht was vereinbart wurde.

 Man kündigt mir zum 30.04.2011 den Tarif maxivat, welchen ich nie abgeschlossen habe.

Frage : Kann ich einen Vertrag kündigen, welcher nie Bestand ?

Bei der Eingangsbestätigung meiner angeblichen Kündigung, welche ich nie vollzogen habe,
wurde kein Vertragsverhältnis/-tarif namentlich benannt. Somit gehe ich davon aus, daß eon nicht weiß, welcher Vertrag mit mir besteht, bzw. Gültigkeit hat.

Kann ich einen Vertrag kündigen, dessen Vertragsinhalt ich selber nicht kenne ?

Ich denke mal , wohlghemerkt ich denke nur !!!!!, daß bei einem Zustande kommenden Prozeß, eine Klage des Versorgers scheitern würde, wenn er nicht einmal die Vertragsunterlagen vorlegen könnte.

Bin mir da aber bei den deutschen Gerichten nicht so sicher, deswegen \"denke ich nur mal \".

Andere Frage -Grundsatzfrage :
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?

Grüße Herr A
--- Ende Zitat ---

Wenn der Kunde nicht gekündigt hatte, kann nur der Versorger gekündigt haben undzwar nur denjenigen Vertrag, der bisher überhaupt bestand.

Welcher Vertrag bestand und ob, wie und unter Einhaltung welcher Frist dieser Vertrag vom Versorger ordnungsgemäß gekündigt werden konnte, richtet sich nach diesem Vertrag selbst (vgl. BGH B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08].

Den entsprechenden, maßgeblichen  Vertragsinhalt  muss der Kunde selbst kennen, der mit seiner übereinstimmenden Willenserklärung am Vertragsabschluss  mitgewirkt haben musste.

Unabhängig von der Kündigung eines Liefervertrages bleibt der Anschluss an das Niederdruck- Gasnetz ja grundsätzlich erhalten, so dass man entweder vom selben Lieferanten oder aber von einem anderen Lieferanten weiterhin leitungsgebunden Gas beziehen kann.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Cremer

Sie können seit mehreren Jahren schon den Gasversorger frei wählen.
--- Ende Zitat ---

@Cremer

Woher wollen Sie das denn wissen?

Möglicherweise wurde bei Vertragsabschluss das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine bestimmte, noch nicht verstrichene Zeitspanne vertraglich ausgeschlossen (vgl. BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08].

Was bei Abschluss eines Sondervertrages tatsächlich vereinbart wurde, können nur der Versorger und der betroffene Kunde wissen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln