Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Kündigung durch e-on Thüringen

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bolli:

--- Zitat ---Original von Herr A
Ich bin damals ein Vertragsverhältnis eingegangen , welches mir Kosten verursacht hat,
kann mein Vertragspartner diesen Vertrag einfach so kündigen ?
Ist dies rechtlich gedeckt ?

--- Ende Zitat ---
Welcher Art Kosten sind Ihnen denn durch Eingehen des Vertragsverhältnisses entstanden ? Sie meinen sicher nicht den Einbau eines Gasbrenners, oder ?

Ich gehe mal davon aus, dass es hierum geht:


--- Zitat ---Original von Herr A
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?
--- Ende Zitat ---

Dazu muss man sagen, dass Sie sich dessen Preisgestaltungen nicht gefallen lassen müssen, da Sie ja (wahrscheinlich) nicht an diesen Anbieter gebunden sind. Unter Einhaltung verabredeter Kündigungsfristen können auch SIE den Vertrag kündigen und sich einen anderen, günstigeren Anbieter für Ihre Gasversorgung suchen. Ihre damaligen Investitionen sollten daher auch dann noch zu verwenden sein. Aber auch wenn nicht, ist der Anbieter nicht für IHRE Investionen verantwortlich (außer es wurde was anderes vereinbart). Für welchen Brennstoff Sie sich entscheiden und welche Investitionen Sie dafür vornehmen müssen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Der Anbieter wird Ihnen bei Vertragsabschluß keine Preisgarantie für 20 Jahre für den Brennstoff gegeben haben.

Übrigens spielt die Billigkeit der Preise bei Sonderverträgen zu 99% überhaupt keine Rolle, da diese nur bei einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht zum tragen kommt, was in fast keinem Sondervertrag wirksam vereinbart wurde/ist. Viel häufiger ist die Frage relevant, ob ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde.

Herr A:
Hallo,
@bolli
schließlich wurde die Leitung auf meinem Grundstück verlegt, welche auch mir Kosten verursacht haben. Maurer -und Pflasterarbeiten zum Beispiel.
Möchte deswegen ja jetzt auch nicht rumjammern.
Es geht ums Prinzip bzw. Recht.

Frage an den Moderator RR-E-ft :

Man kündigt mir den Tarif Maxivat , welchen ich nie abgeschlossen habe.

Kündigung ist doch somit absolut hinfällig oder ?
Was sagt der Rechtsgelehrte ? Ja oder Nein ?
(obige Ausführung habe ich zur Kenntnis genommen )

Grüße Herr A

RR-E-ft:
Es wurde wohl der bisherige Sondervertrag gekündigt, egal, ob der sich Fritz oder Klaus schimpfte.

Ob, in welcher Form und Frist dieser gekündigt werden kann, richtet sich nach dem bisherigen Vertrag, den wir nicht kennen, weil wir beim Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben und auch nicht Zeuge des Vertragsabschlusses wurden.

Nicht gekündigt wurde der mit dem Netzbetreiber bestehende Anschlussvertrag, so dass man sich entweder vom selben Lieferanten oder aber von einem anderen Lieferanten auf neuer vertraglicher Grundlage weiter beliefern lassen kann.

Herr A:
Hallo RR-E-ft ,
Sie weichen meiner Frage aus,

 Ja oder nein ? Maxivat gibt es bei mir nicht.

Netzbetreiberangelegenheit steht nicht zur Diskussion.

Bin kein Jurist, doch bilde ich mir ein, daß man etwas nicht kündigen kann, was nicht besteht bzw. vorhanden ist. Damit dürfte auch nicht die Kündigung eines anderen Vertrages in Verbindung gebracht werden können.
 
\"Ob und in welcher  Form .... \"  ist klar, wurde oben schon gesagt, brauchen wir nicht nochmal .

zum 3. mal : Vertrag Maxivat wurde gekündigt, Vertrag Maxivat existiert nicht.
                    Kündigung rechtens ?
                   Was sagt der Richter ? Ja oder Nein ?

Grüße Herr A

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Herr A


zum 3. mal : Vertrag Maxivat wurde gekündigt, Vertrag Maxivat existiert nicht.
                    Kündigung rechtens ?
                   Was sagt der Richter ? Ja oder Nein ?
--- Ende Zitat ---

Man kann doch den Richter ganz einfach fragen, indem man eine Feststellungsklage erhebt, etwa gerichtet darauf, festzustellen, dass das bisherige Vertragsverhältnis vom Versorger bisher nicht wirksam beendet wurde und deshalb unverändert fortbesteht. Dann wird man sehen, welchen Spruch er auswirft, ob er die vorgefasste Meinung teilt oder nicht.

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