Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Kündigung durch e-on Thüringen

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Herr A:
hallo,
habe mal eine Frage zur Kündigung meines Gasliefervertrages durch eon Thüringen.
Mir wurde mein angeblicher Vertrag maxivat zum 31.12.2010 gekündigt.
Diesen habe ich allerdings nie abgeschlossen.
Seit 2005 kürzte ich alle erhaltenen Rechnungen und bezog mich hierbei auf den Nachweis der Billigkeit. Ich zahlte fortan den für 2004 gültigen Gaspreis. Auf eventuelle Rückforderungen für vergangene Preiserhöhungen (vor 2005) habe ich hierbei allerdings nicht hingewiesen.
Nun erhob ich Einspruch zu dieser Kündigung mit einem Vordruck, welcher hier im Netz zu finden ist, der sich unter anderem auch auf die Rechtsgültigkeit wegen geleisteter
Unterschriften bezog. Text kann ich bei Interesse hier noch einfügen.
Am ... /2/2011 erhielt ich die Endabrechnung bis 31.12.2010 .
Diese bezahlte ich auch mit der entsprechenden bisher angewandten Berechnung.
Kurze Zeit später erhielt ich eine Vertragsbestätigung zur \"Grundversorgung Erdgas\",
welche ich nicht angefordert hatte.
Anschließend eine Stornorechnung zu der oben angeführten Endabrechnung . Hierin sollte ich den Stornobetrag bis zum nächsten Tag überweisen ? ?( ?(
Nun verstand ich gar nichts mehr. Ignorierte das Schreiben einfach.
Am  .../3/2011 erfolgte die erneute Kündigung durch eon zum 30.04.2011.
Zwei Wochen später erhielt ich eine \"Kundeninformation\" mit allen möglichen Entschuldigungen und Richtigstellungen, der durch die Medien verbreiteten Informationen . Bezog sich auch auf Urteile des Oberlandesgerichtes aus letzter Zeit.
(Wen es interessiert, anfordern! Scanne es dann ein.)
Im April bekam ich eine Kündigungsbestätigung, wofür weiß ich nicht, ich habe nichts gekündigt, was ich gekündigt haben soll, stand auch nicht in dem Schreiben.
Kurze Zeit später meldete sich die TEN Thüringer Energienetze GmbH und wies mich auf die Belieferung durch den Grundversorger eon, ab 01.05.11 hin.
Anfang Juni erhielt ich erneut eine Endabrechnung zum 30.04.11, unter Einbeziehung des Zeitraumes der letzen Rechnung und der Stornorechnung.
Meine Fragen:
Ist diese Verfahrensweise nun rechtmäßig ?
Muß ich nun den Versorger wechseln bzw. die Grundversorgung akzeptieren ?
Wo bleibt hier das Recht auf Billigkeit ?

Dank Euch für Eure Antworten
Grüße Herr A

bjo:
Laut homepage
http://www.eon-thueringerenergie.com/Privatkunden/Erdgas/Angebote_und_Preise/ThueringenGas_maxivat.htm

müssen Sie eine Vertrag schriftlich abschließen um diesen Tarif zu bekommen!
Neuverträge seit 1 April 2009 nicht mehr möglich!

E-On weiss also garnicht in welchem Vertragsverhältnis Sie sich befinden!
ich würde wie folgt vorgehen

- ruhe bewaren und alles prüfen was kommt nach prüfung widersprechen
- Abschläge und wie bisher zahlen
- Alternativanbieter suchen
Grundversorgung ist immer der teuerste Tarif überhaupt!

RR-E-ft:
Ob und zu welchem Zeitpunkt der bisherige Vertrag durch ordnungsgemäße Kündigung wirksam beendet werden konnte, richtet sich nach diesem.

Was der abgeschlossene Sondervertrag (außerhalb der Grundversorgung) diesbezüglich vorsah, ist nicht ersichtlich.

Der konkludente Abschluss eines Grundversorgungsvertrages durch Energienetnahme am 01.05.11 war nur dann möglich, wenn das zuvor bestehende Sondervertragsverhältnis zum Ablauf des 30.04.11 form- und fristgemäß - wirksam - ordenungsgemäß gekündigt wurde, deshalb am 01.05.11 kein Vertragsverhältnis mehr bestand und man als Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG am 01.05.11 aus dem Netz Energie entnommen hatte, ohne zuvor anderweitig ein neues Vertragsverhältnis begründet zu haben.

Es ist weder ersichtlich, ob der bisherige Sondervertrag zum 30.04.11 wirksam ordnungsgemäß gekündigt werden konnte und wurde und ob die weiter genannten Voraussetzungen für den konkludenten Abschluss eines  Grundversorgungsvertrages  zum 01.05.11 vorlagen.

Wurden in den Sondervertrag keine oder keine wirksamen Preisänderungsklauseln einbezogen, galt grundsätzlich der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis - mangels Preisneuvereinbarung - bis zur Vertragsbeendigung fort und musste deshalb auch den Verbrauchsabrechnungen zu Grunde gelegt werden, ohne dass es dafür auf die Billigkeit überhaupt ankommen konnte und durfte (BGH VIII ZR 246/08 Rn. 57,59; VIII ZR 295/09 Rn. 42 ff.)

Herr A:
Hallo,
kann denn diese Kündigung rechtens sein ?
Wenn garnicht ersichtlich ist, was denn eigentlich gekündigt wurde ?
Liefervertrag ist schon klar, nur zu welchen Bedingungen ? Kündigungsfristen etc. ?
 Muß ich doch so bestimmt nicht hinnehmen ? Oder ?

\"Grundversorgung ist immer der teuerste Tarif überhaupt!\"
schon klar, nur wie vereinbart sich dies mit der Billigkeit ?
 Wenn ich einen günstigeren Vertrag als die Grundversorgung anbieten kann (als Lieferant), entspricht wohl die Grundversorgung nicht der Billigkeit ? Oder ?

Wenn ich hier einen Denkfehler machen sollte, bitte ich um Aufklärung .

Grüße Herr A

RR-E-ft:
Ob, zu wann und wie der bisherige Sondervertrag ordnungsgemäß gekündigt werden konnte, richtet sich nach diesem.

Normalerweise hatte man am Abschluss eines solchen Sondervertrages durch seine - für den wirksamen Vertragsabschluss notwendige - übereinstimmende Willenserklärung mitgewirkt und muss deshalb auch wissen, was dabei zu Kündigungsrechten vereinbart wurde.

All diejenigen, die am konkreten Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hatten, nicht dabei waren,  sind diesbezüglich naturgemäß weniger auskunftsfähig.  

Grundversorgung ist regelmäßig teuerer als ein Sondervertrag, weil die Gas- Konzessionsabgabe höher ist und weil grundversorgungsspezifische Risiken bestehen (zB. Ersatzversorgungspflicht, keine Bonitätsprüfung der Kundschaft, Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gem. § 20 GVV).

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