Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
Netznutzer:
--- Zitat ---In der Regel ist die Ersatzversorgung ja nur vorgesehen, wenn klar ist, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll bis zum Wechsel auf einen neuen Versorger.
--- Ende Zitat ---
Dies ist reine Interpretation; Ersatzversorgung findet statt, wenn ein vertragsloser Zustand herrscht. Dies ist hier gegeben, ein Lieferant hat die Netznutzung fristgerecht beendet, kein neuer Lieferant hat die Abnahmestelle zur Versorgung angemeldet. Der Netzbetreiber teilt dem Grundversorger die Ersatzversorgung mit. Dem Ersatzversorger sind keinerlei Gründe für die Ersatzversorgung bekannt. Somit liegen jetzt 3 Monate Ersatzverorgung vor, in denen der Kunde aktiv werden muss. Wird er es nicht, wird aus der Ersatzversorgung eine Grundversorgung, wenn es sich um einen HH-Kunden handelt. Wird er aktiv, kann er jederzeit die Ersatzversorgung verlassen.
Gruß
NN
bolli:
@Netznutzer
Haben Sie schon mal was vom zustandekommen eines konkludent (durch Entnahme von Gas aus dem Netz) abgeschlossenen Grundversorgungsvertrages gehört?
Ihre Argumentation hat den Haken, dass weder der zuständige Netzbetreiber noch der zuständige Grundversorger etwas davon wissen, dass der Verbraucher schon einen neuen Anbieter ausgewählt hat und somit nur eine Ersatzversorgung \"benötigt\" wird.
Daher wird aus meiner Sicht nach Ablauf des Altvertrages durch weitere Entnahme von Gas erstmal ein neuer Grundversorgungsvertrag geschlossen. Ob man den nach Bekanntwerden der Umstände in eine Ersatzversorgung umdeuten kann (muss), kann ich nicht beurteilen und hängt ggf. auch vom Versorger ab.
Die Formulierung des vertragslosen Zustandes gilt aus meiner Sicht im Gegensatz zum konkludent durch Handeln abgeschlossenen Grundversorgungsvertrages, wenn ein neuer Lieferant schon bestimmt ist und lediglich ein kurzer Zeitraum (bis zu max.3 Monaten) überbrückt werden muss). Dazu ist aus meiner Sicht aber die Kenntnis aller Beteiligten über diesen neuen Versorger notwendig.
Netznutzer:
@ bolli
Es ist genau das gegenteil der Fall. Hier findet kein konkludentes Handeln statt, der Anschlussnutzer hat einen Vertrag mit X geschlossen und bekommt nun die Nachricht der Ersatzversorgung, da die Belieferung durch X nicht stattfindet. Wovon ich bereits gehört habe, steht hier nicht zur Diskussion, und wenn Sie sich in der Materie auskennen würden, wüssten Sie, dass dieser hier geschilderte Zustand eben keine Grundversorgung darstellt. Sie schränken hier alles \"auf Ihre Sicht und Einschätzung\", die Faktenlage ist eine völlig andere. Lesen Sie die $ 36 und 38 im EnWG, darin ist alles genau beschrieben.
Gruß
NN
bolli:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
und wenn Sie sich in der Materie auskennen würden, wüssten Sie, dass dieser hier geschilderte Zustand eben keine Grundversorgung darstellt.
--- Ende Zitat ---
Es ist ja schön, dass Sie Ihre Sicht hier als allgemeine Weisheit verbreiten, jedoch sollten auch Sie wissen, dass \"Recht haben\" und \"Recht bekommen\" zwei unterschiedliche Dinge sind, zumal in unserer Republik mit vielen kleinen (Richter-)königen.
Und selbst wenn ich es auch so sehe wie Sie, bin ich mir über das Recht bekommen nicht so sicher wie Sie. Und nichts anderes wollte ich Verbraucher1111 zur Kenntnis geben.
Er nmuss sich dann nicht wundern, wenn sein Grundversorger behauptet, er sei in der Grundversorgung und muss selbst abwägen, ob der Monat Verzug durch die Kündigungsfrist in der Grundversorgung tatsächlich den Aufwand und die Kosten einer Klage rechtfertig. Mit Argumenten wird man den Grundversorger vermutlich nicht überzeugen.
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Sie schränken hier alles \"auf Ihre Sicht und Einschätzung\", die Faktenlage ist eine völlig andere.
--- Ende Zitat ---
Recht ist nun mal oft eine Auslegungssache, und da kommt es nicht darauf an, wer am lautesten ruft sondern, wer am besten argumentiert UND welchen Richter man erwischt und wie der das sieht. ;)
Netznutzer:
@ bolli
meine Aussagen beziehen sich hier in keinster Weise auf Recht bekomnmen, Richter, verbohrte Grundversorger. All das sind Ihre Deutungen, Vermutungen und Verallgemeinerungen. Wichtig ist, dass 1111 über seine derzeitige Situation richtig im Bilde ist, und das ist nun mal Ersatzversorgung, Wenn Sie ihm gute Ratschläge über Ihr Spezialgebiet geben wollen, dann formulieren Sie das auch bitte so.
Er befindet sich in Ersatzversorgung und könnte große Schwierigkeiten haben, dies ggüber dem Grundversorger geltend zu machen. Kein Widerspruch, noch dazu, wenn sein gewählter Versorger sich damit abspeisen lässt. Dann steht man ziemlich allein da.
Gruß
NN
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