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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
Verbraucher1111:
Ich wollte zu HitStrom in den Tarif Naturhit safe wechseln. HitStrom teilte mir mit, dass alles problemlos zum 1. Juli klappen sollte. Nun schrieb mir der lokale Anbieter, dass ich zum 1. Juli in die Grundversorgung übernommen würde.
Auf Nachfrage bei HitStrom gestand man ein, dass diese bei der Netzanmeldung einen Fehler gemacht hat. Da für mein Postleitzahlengebiet 2 Verteilnetzbetreiber zuständig sind, kam durch eine erneute Netzanmeldung der 01. August zur Anmeldung. Meine Adresse etc. habe ich korrekt angegeben, so wäre es doch sicher möglich gewesen, beim entsprechenden Anbieter die Anmeldung durchzuführen. Diese Problematik habe ich bei vorherigen Wechselprozessen noch nie gehabt.
Auf meine Anfrage bei HitStrom, was denn nun mit den Mehrkosten geschieht, bekam ich bislang keine Antwort.
Muss ich hinnehmen, dass durch einen Fehler im Wechselprozess, der durch den Anbieter entstand, dass ich die Mehrkosten trage? Ich denke nicht. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik?
Recht herzlichen Dank.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Verbraucher1111
Muss ich hinnehmen, dass durch einen Fehler im Wechselprozess, der durch den Anbieter entstand, dass ich die Mehrkosten trage?
--- Ende Zitat ---
Meines Erachtens muss der Verursacher einen entstandenen Schaden tragen.
So weit die Theorie.
In der Praxis wird das Problem darin bestehen, berechtigte Forderungen durchzusetzen; erst Recht geringe Beträge.
Wie groß sind denn die Mehrkosten für einen Monat in der Grundversorgung?
Ich schätze mal so ca. 20 Euro für einen Durchschnittshaushalt.
Am ehesten könnten Sie Ihren Schaden mit der letzten Abschlagszahlung oder der abschliessenden Nachzahlung aufrechnen. Natürlich müssen Sie dies Hitstrom detailliert schriftlich mitteilen.
Falls Sie aber einen Pakettarif mit Vorauskasse für ein Jahr bestellt haben, werden wohl keine Forderungen offen bleiben, mit denen Sie aufrechnen könnten. Dann könnte HitStrom Ihr Forderungsschreiben schlichtweg ignorieren. Und 20 Euro einzuklagen wäre wohl unwirtschaftlich.
Gruss,
ESG-Rebell.
Verbraucher1111:
Bislang habe ich die Mehrkosten nicht errechnet, jedoch wäre dur mehr Kosten von 20€ schon ein Großteil der Ersparnis aufgressen. In einem solchen Fall lohnt dann schließlich auch der Wechsel nicht mehr.
Netznutzer:
Wenn die Leute von HITSTROM die Gesetze genau lesen würden, wüssten sie, dass man dich im REahmen der Ersatzversorgung, täglich uohne Fristen beim Netzbetreiber zur Netznutzung anmelden kann und dieser führt dann ein Zwangsabmeldung beim Ersatzversorger durch. Deswegen Ersatzversorgung, keine Grundbversorgung.
Gruß
NN
bolli:
Meines Erachtens ist das weniger eine Frage von Hitstrom sondern vom Grund-/Ersatzversorger.
Fraglich ist nämlich, wann man in die Ersatzversorgung kommt. Der Grundversorger weiss/wusste ja zum Zeitpunkt seines Lieferbeginns (wegen Beendigung des alten Lieferverhältnisses vom ehemaligen Versorger) gar nicht, dass ein neuer vorgesehen war. Fraglich daher, ob diese nachträglich erhaltene Information ihn den Kunden umstufen lässt.
In der Regel ist die Ersatzversorgung ja nur vorgesehen, wenn klar ist, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll bis zum Wechsel auf einen neuen Versorger.
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