Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung

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RR-E-ft:
NN hat recht.

Wurde mit einem Lieferanten bereits ein Liefervertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass die Belieferung planmäßig schon beginnen sollte und erfolgen soll, so kann durch die Energieentnahme gerade kein Grundversorgungsvertrag konkludent zustande kommen. Der konludente Abschluss eines Grundversorgungsvertrages setzt gerade voraus, dass ein Haushaltskunde Energie aus dem Netz entnimmt, ohne zuvor einen Energielieferungsvertrag abgeschlossen zu haben.

Dass der konludente Abschluss eines Energielieferungsvertrages ausgeschlossen ist, wenn bereits ein Energielieferungsvertrag besteht, ist zudem in der Rechtsprechung des BGH seit langem geklärt.

Verbraucher1111:
Was heißt das denn nun für mich?
Kann HitStrom mich trotz Ersatzversorgung kurzfristig ummelden?
HitStrom hatte mir die Stromlieferung zum 1.7. per E-Mail mitgeteilt. Handelt es sich nun um Vertragsbruch von Seiten HItStrom, wenn man erst zum 1.8. liefert, weil dort eine falsche Anmeldung durchgeführt wurde und daher die Um- bzw. Anmeldefrist versäumt wurde?

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