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10 Jaehrige Pruefung Rohrleitung bei Miet- u. Wartungsvertrag

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Onkel-Olli:
Nach der Prüfbescheinigung meines freien Anbieters richtet sich die Prüfung bzw. die Bescheinigung nach dem Geltungsbereich der TRF? und ist eine \"Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/ Druckprüfung der Rohrleitung.

Ob die nur zur Erstellung oder periodisch wiederkehrend erforderlich ist, entzieht sich im Moment noch meiner Kenntnis.

Ich hab mal ein bisschen in meinen Unterlagen geblättert:

TRF = Technische Regeln Flüssiggas von TRF 1988 - erneuert TRF 1996

nach Punkt:

9.9 Wiederkehrende Prüfungen von Mitteldruck-Rohrleitungen

Die Mitteldruck-Rohrleitungen müssen wiederkehrend geprüft werden.

Für Rohrleitungen, die auf Basis der TRF 1988 oder vor deren Erscheinen erstellt worden sind, muss sichergestellt werden, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen dieser TRF genügen.

und Punkt:

9.9.2 Prüffristen

Die wiederkehrende Prüfung der Rohrleitungen ist zum gleichen Zeitpunkt wie die innere Prüfung der Flüssiggasbehälter (siehe Abschnitt 9.7.2.1) vom Sachkundigen durchzuführen.

Also wohl alle 10 Jahre oder:

- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen,
- nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen,
- nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr,
- wiederkehrend.

Nach meiner unbedeutenden Einschätzung, macht das für die Betriebssicherheit auch Sinn.


In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
Was ist eine Mitteldruckrohrleitung?

H. Watzl

Onkel-Olli:
Hab ich nicht so die Kennung, bin ja nicht vom Fach aber nach meinem technischem Verständnis würde ich alles unter 1 Bar als Niederdruck-, alles zwischen 1 bis 5 Bar als Mitteldruck- und alles über 5 Bar als Hochdruckrohrleitungen einstufen.

Aber:

Die \"Technischen Regeln Flüssiggas\" -,TRF 1996 - gelten für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, bestehend aus Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Flüssiggasflaschen oder einem ortsfesten Flüssiggasbehälter < 3 t Fassungsvermögen und Betrieb aus der Gasphase sowie Flüssiggas-Verbrauchsanlagen in Gebäuden, Mobilheimen und auf Grundstücken. Zu Flüssiggas-Verbrauchsanlagen im Sinne dieser TRF (in Haushaltsanlagen) gehören ortsfeste Gasgeräte mit einem Nenn-Anschlußdruck von 50 mbar.

oder

9.4 Prüfung der Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme

9.4.1 Allgemeines

Bei der Prüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme wird unterschieden zwischen:

Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,


Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind,


Niederdruck-Rohrleitungen, die vom Fachbetrieb bzw. TRF-Sachkundigen zu prüfen sind
und

Rohrleitungen von Flaschenanlagen, die vom Fachbetrieb bzw. vom TRF-Sachkundigen zu prüfen sind.
Die in dieser TRF zusammengefassten Anforderungen an die Herstellung und Errichtung (Abschnitt 5) sowie an die Druckprüfung (Abschnitt 9.4.2.1) von Flüssiggas-Rohrleitungen gelten, soweit nicht im folgenden Text ausdrücklich vermerkt, für Mitteldruck-Rohrleitungen und für Niederdruck-Rohrleitungen.



9.4.1.1 Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,

sind Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen

mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen mehr als 3 t beträgt,

oder


mit einem Druckbehälter, wenn Gas in flüssigem Zustand befördert wird,

oder


mit mehreren Druckbehältern,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachverständiger sie einer erstmaligen Prüfung und einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie sich in ordnungsmäßigem Zustand befinden.

Zur Abstimmung der Anforderungen gemäß den Technischen Regeln Rohrleitungen, TRR, empfiehlt es sich, vor Auftragsvergabe bzw. spätestens vor Beginn der Arbeiten mit .dem zuständigen Sachverständigen Kontakt aufzunehmen, damit die erforderliche Vorprüfung der Dokumentation vom Sachverständigen ausgeführt werden kann.

Der Prüfumfang dieser Flüssiggas-Rohrleitungen wird in dieser TRF nicht behandelt.

9.4.1.2 Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind.

Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen

mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen nicht mehr als 3 t beträgt

und


in denen das Gas in gasförmigem Zustand befördert wird,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn

der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, daß die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind

und

ein Sachkundiger sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung

der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben
und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen

ein Sachkundiger die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unter zogen hat.
9.4.1.3 Niederdruck-Rohrleitungen

Niederdruck-Rohrleitungen dürfen erst in Betrieb genommen werden,
wenn

der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind

und


ein TRF-Sachkundiger oder ein Fachbetrieb, der mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragt ist, sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung

der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben

und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen


ein TRF-Sachkundiger oder der Fachbetrieb die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unterzogen hat.
9.7 Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasbehältern

Die Flüssiggasbehälter müssen wiederkehrend geprüft werden.

9.7.1 Veranlassung der Prüfungen

Die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen ist durch den Betreiber des Flüssiggasbehälters zu veranlassen. Der Sachverständige, der Sachkundige, der TRF-Sachkundige und der Fachbetrieb sollen den Betreiber auf die Prüfpflicht hinweisen.

kann man einfach mal TRF 1996 googlen, dann findet man so was.

Da auch mein freier Anbieter Formulare lt. TRF nutz, nehme ich mal an, dass das keine alleinige Idee der Vertragsanbieter ist und wie gesagt aus meinem Verständnis zur technischen Sicherheit, macht das auch Sinn, alle 10 Jahre mal zu prüfen, ob auch die Leitung noch dicht ist. Man will ja keinen Bombentrichter im Vorgarten!


In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
@33birgit

Sie sollten auf jeden Fall ein Alternativangebot einholen, um den angebotenen Preis einschätzen zu können. Sie brauchen konkrete Zahlen. Die Einschätzungen von Onkel Olli helfen da wenig.
--- Zitat ---das müsste für 60,- bis 70,- € durchaus zu erledigen sein.
--- Ende Zitat ---

Wenn sie hierzu eine Adresse brauchen, dann bitte per PN hier nachfragen.

H. Watzl

33birgit:
Vielen Dank erst mal fuer Ihre Bemuehungen. Ich habe von Tyckzka auch ein Formblatt erhalten mit den Richtlinien usw. der Pruefungen. Unser Heizungsmonteur ist ne 1 Mann Firma und meinte er darf es nicht machen. Der TUV  wollte mir ein Angebot machen vor 6 Wochen, kam aber nichts. Ich braeuchte ein Firma im Umkreis von PLZ 39444, dass waere schoen wenn Sie mir da helfen koennten. (Leider weiss in nicht was Sie mit PN meinen)Mir kommt das mit den 200 Euro auch viel vor, zumal zu diesem Termin sicher auch die anderen Pruefungen durchgefuehrt werden, die ich dann vielleicht gleich mal mitbezahle.
Das ist wieder so eine Phase wo man sich die  Frage stellt ob man sich doch selber einen Tank kauft.

Gruss Birgit

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