Energiepreis-Protest > ENTEGA
Mahnbescheid
xrenko:
@plus
Für mich kam der Bescheid sehr wohl aus heiterem Himmel da die ENTEGA das letzte mal am 22.02.2011 mit mir Kontakt aufgenommen hat auf meine Frage hin ob meine Anfrage nun geprüft sei,da ich seit dem 18.11.2010 keine Vernünftige Antwort erhalten habe,ausser z.B.das der ENTEGA zum 08.11.2010 kein Verbrauchswert von mir vorlag obwohl der Aussendienstler erst am 16.11.2010 Ablesen wollte,wie immer das gehn soll.
PLUS:
--- Zitat ---Original von xrenko
Für mich kam der Bescheid sehr wohl aus heiterem Himmel da die ENTEGA das letzte mal am 22.02.2011 mit mir Kontakt aufgenommen hat ....
--- Ende Zitat ---
Ok, dass der Versorger aber irgendwann die noch fehlende Abrechnung für 2008-2009 erstellen wird, war doch zu erwarten?! Irgendwann war die Abrechnung im Briefkasten und sie war offensichtlich nicht korrekt, da der Verbrauch geschätzt wurde. Das muss man dann mit dem Versorger unverzüglich klären. Der Versorgerwechsel hat damit nichts zu tun und hilft nicht weiter. Jetzt ist Eile geboten, Fristen sind einzuhalten. Wenn keine Klärung erfolgt und der Versorger das Mahnverfahren weiter betreibt hat das ohne Widerspruch wahrscheinlich unangenehme Folgen. Aber das steht ja alles auch im \"Gelben Brief\". Ansonsten hier gibt es weitere Informationen dazu:
Justizministerium Baden-Württemberg - hier kann zum gerichtlichen Mahnverfahren eine umfangreiche Broschüre heruntergeladen werden
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Cremer:
@xrenko,
grundsätzlich ist allen Kunden dringendempfohlen schriftlich mit Schreiben zu den Vesorgern zu kommunizieren.
Dies zeigte sich auch deutlich in dem Urteil des LG KH v. 14.4.11 SW KH gegen mich. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass H. Cremer immer expliziet schriftlich widersprochen hat.
Goetz-lebt:
Wer selbst noch nie mit der Entega zu tun hatte (insbesondere mit dem obskuren sog. Forderungsmanagement), kommt mit theoretisch schlauen Empfehlungen bei diesem Saftladen nicht weiter.
Da helfen nur harte Bandagen.
1) Wenn die Übersendung der jeweiligen Zählerstände per mail belegbar ist,
dann gibt es erstmal keinen Grund für den Kunden auf (absichtlich) überhöhte Abrechnungen zu leisten.
2) Sie haben sich anscheinend rechtzeitig mit der Gegenseite nach Erhalt der streitigen Abrechnung in Verbindung gesetzt. Offensichtlich ohne Erfolg.
Warum: Entega betreibt erneut Verzögerungstaktik. Jetzt sollen Sie mit dem MB unter Druck gesetzt werden (Nötigung !). Und natürlich auch noch die Kosten fürs Mahnverfahren übernehmen - da wären Sie aber schön blöd.
3) Ich denke, dass der MB von irgendeinem Rechtsverdreher für die Entega beantragt wurde (erhöht sofort die Verfahrenskosten).
Da auf dem MB die Anschrift dieser Kanzlei stehen muss, sollten Sie sich direkt mit dem Anwalt in Verbindung setzen (am Besten per Fax).
Machen Sie dem unmissverständlich klar, dass die Fehler auf Seiten der Entega liegen u. Sie nicht bereit sind, sich erpressen zu lassen.
Listen Sie Daten und Zahlen der übermittelten Zählerstände auf und fordern Sie den Entega-Anwalt auf, dass seine Mandantin eine korrekte Abrechnung erstellt und die jetzige ausdrücklich u. umgehend storniert.
Setzen Sie dem Anwalt eine Frist von max. 10 - 14 Tagen (Sie müssen ja auch mögliche Postlaufzeiten einrechnen und gleichzeitig die Frist beim AG Hünfeld wg. Widerspruch o. später Einspruch im Hinterkopf behalten).
4) Und machen Sie dem Entega-Anwalt unmissverständlich klar, dass Sie für den Fall, dass sich die Entega überhaupt nicht rührt, eine Strafanzeige gg. die Geschäftsführung der Entega u. auch den verantwortlichen Anwalt wg. versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft DA erstatten.
Um bereits an dieser Stelle die Kommentare der Ahnungslosen (in Bezug auf die Entega) abzuwürgen: es gibt/gab etliche Verfahren gg. Entega bzw. deren Mutterkonzern - steter Tropfen höhlt den Stein.
Cremer:
@xrenko,
Natürlich kann man Widerspruch einlegen.
Kreuzchen an der Stelle für den Mahnbescheid insgesamt machen.
Aber da Sie Ihren Fall hier nicht ganz klar und insgesamt dargestellt haben, ist es schwieig hier eine Einschätzung zu geben.
Auch in einem anderen Fall eines Kunden gegen die Entega war der Kunde erfolgreich gewesen.
Ich biete Ihnen tel. Kontakt zur Aussprache an.
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