Energiepreis-Protest > ENTEGA
Mahnbescheid
xrenko:
Hallo
ich bin neu hier und hab mal gleich ein tolles prob.evtl.kann mir ja jemand ein paar Tipps geben.
Ich habe heute einen gelben Brief erhalten da ich meine offene Rg. an die ENTEAGA noch nicht beglichen habe.
Die hatten mir im Dez.2010 eine Rg.geschickt über 800 Euronen nachzahlung da Ich vergessen haben soll meinen Verbrauch für 2008-2009
zu melden was ich aber per Tel.und E-Mail gemacht habe.
Auf meine Frage wie dieser Betrag zustande kommt bekam ich als Antwort (nach immerhin fast 8 Wochen) da wird halt eben mal der Verbrauch geschätzt wen das nicht gemeldet wird.Ich soll anstatt 21.000 kw/h plötzlich über 30.000 kw/h gebraucht haben aber erst nachdem ich zum 31.12.2010 gekündigt habe und zu einem anderen Versorger \"übergelaufen\" bin. Gott wie kann ich sowas auch tun ?
Der E-Mail Verkehr von mir ist belegbar der Laden behauptet aber stur nix bekommen zuhaben.
Ganz zum anfang der Mailschreiberei räumten die mir \"freundlicherweise\" einen Ratenzahlungsplan ein das war in etwa Anfang Januar 2011 auf den warte ich bis heute anstatt sich um die Mails zeitnah zu kümmern flattert heute der Mahnbescheid ins Haus.
Bringt es was zum Verbraucherschutz zu pilgern oder was sollte man die Bundesnetzagentur über dieses vorgehn informieren?
Im vorraus besten Dank für alle Antworten und Anregungen
-xrenko-
opferlamm-ma:
Wie wurde bis dato die Korrespondenz geführt? Per Telefon auch noch evtl. mit einem Call Center grrrr. Da hat man gar nichts auf der Hand.
Im Besteitensfall steht man da \'nackt\' da.
Was bedeutet \'gelber Brief\' denn konkret ?
Ich habe heute einen gelben Brief erhalten da ich meine offene Rg. an die ENTEAGA noch nicht beglichen habe.
Die hatten mir im Dez.2010 eine Rg.geschickt über 800 Euronen nachzahlung da Ich vergessen haben soll meinen Verbrauch für 2008-2009
zu melden was ich aber per Tel.und E-Mail gemacht habe.
Ist Ihr Einwand im Bestreitensfall nachweisbar?
Auf meine Frage wie dieser Betrag zustande kommt bekam ich als Antwort (nach immerhin fast 8 Wochen) da wird halt eben mal der Verbrauch geschätzt wen das nicht gemeldet wird.Ich soll anstatt 21.000 kw/h plötzlich über 30.000 kw/h gebraucht haben aber erst nachdem ich zum 31.12.2010 gekündigt habe und zu einem anderen Versorger \"übergelaufen\" bin. Gott wie kann ich sowas auch tun ?
Cremer:
@xrenko,
persönlich bei der Entega vorsprechen und die Angelegenheit in einem Gespräch klären.
Von Telefonaten ist abzuraten.
xrenko:
@opferlamm
Kontakt nur per E-Mail.
Gelber Brief=Mahnbescheid.
Belegbar ist es in sofern das ich eine Ablesekarte mit Handynr.habe von dem Aussendienstler der damals Ablesen wollte dem srach ich auf die Mailbox und gleichzeitig den Verbrauch per Mail gesendet mit Rückmeldung des Servers der ENTEGA.
Nach mehrmaliger Anfrage warum mein gemeldeter Verbrauch nicht berücksichtigt wurde habe ich als Antwort bekommen:
Zitat
\"Auf Basis der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sind wir nach §18 (1)
GasGVV zur Errechnung von Zählerständen berechtigt, wenn der Ableser des
zuständigen Messstellenbetreibers das Grundstück und die Räume des Kunden
nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann und die hinterlassene
Ablesekarte vom Kunden nicht zurückgesendet wird. Auch angeblich
telefonisch oder per E-Mail mitgeteilte Ablesungen sowie
Rechnungswidersprüche liegen uns von Ihnen nicht vor.
Also geh ich mal davon aus das die ENTEGA einen als Lügner bezeichnet
obwohl ich dachte mit der Absendung der Verbrauchsdaten per Tel.und E-Mail meinen verpflichtungen nachgekommen zu sein.
@cremer
Eine Vorschprache bei der ENTEGA ? Da hab ich eher eine beim Pabst in Rom,wie eine in Darmstadt.
was würdet ihr raten,Wiederspruch einlegen und warten was das Amtsgericht dazu meint.
Danke an euch zwei für die Antwort
PLUS:
--- Zitat ---Original von xrenko
..
@cremer
Eine Vorschprache bei der ENTEGA ? Da hab ich eher eine beim Pabst in Rom,wie eine in Darmstadt.
was würdet ihr raten,Wiederspruch einlegen und warten was das Amtsgericht dazu meint. ..
--- Ende Zitat ---
Sorry, aber die Geschichte ist dünn. @Cremer hat die richtige Empfehlung schon gegeben. Der Mahnbescheid kam ja kaum aus heiterem Himmel. Die Klärung war längst angesagt. Man muss sich dann schon kümmern. Die Empfehlung ist richtig, der Sachverhalt sollte unverzüglich direkt mit dem Versorger geklärt werden. Der aktuelle Zählerstand lässt sich ja wohl jederzeit feststellen. Dann kann man sicher auch lückenlos nachvollziehen, was da von welchem Versorger seit 2008 bis jetzt abgerechnet wurde.
Erfolgt keine Klärung und kein Widerspruch, dann geht das gegebenenfalls seinen Gang bis zum vollstreckbaren Titel und den Folgen. Das für das Mahnverfahren zuständige Amtsgericht hat dazu keine Meinung. Dazu gibt es hier im Forum schon genügend Informationen. Hier geht es aber in der Regel um Kürzungen wegen überhöhter unbilliger Preise und nicht um solche Zahlungsrückstände z.B.:
Neujahrsgruß
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