Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Versorger scheitert mit Klage
Maharik:
@RR-E-Ft
Als Zwischenstand ist davon auszugehen, dass die Klageabweisung oder, wenn ich das juristisch richtig verstehe, das Urteil der Erstinstanz rechtskräftig geworden ist.
Was das juristisch heißt, würde mich interessieren.
Heißt es prinzipiell, dass für die beiden Beklagten dieses Fallesdie Sache damit für immer vom Tisch ist, die STSW aber jeden andern \'Gasrebellen\' nun z.B. vorm hiesigen Amtsgericht neu auf Zahlung der geschuldeten Preise verklagen können?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Soweit die Klage rechtskräftig abgewiesen wurde, wurde über die eingeklagten Zahlungsansprüche schlussendlich entschieden, über mehr nicht.
--- Ende Zitat ---
Natürlich steht es den Stadtwerken frei, jeden auf Zahlung zu verklagen, von dem sie vermeinen, gegen ihn noch einen Zahlungsanspruch zu haben.
Die dabei eingeklagten Zahlungsansprüche müssen dann in den neuen Verfahren jeweils geprüft werden.
Maharik:
@RR-E-Ft
Und ich nehme an, die Gerichte (und Richter) können sich dabei die Freiheit nehmen, entweder das oben genannte Verfahren zur Kenntnis zu nehmen und zu \'würdigen\', oder sie können sich eine eigene \'Ansicht\' bilden und zu dem Schluss kommen, die Preisbildung sei korrekt und das Geld stünde ihnen zu?
Nach dem Motto: was geht es mich an, was andere Gerichte denken oder entscheiden?
RR-E-ft:
Die Richter entscheiden über die Klagen nach Recht und Gesetz.
Und wenn sich die betroffenen Beklagten gar nicht oder anders verteidigen als die Beklagten in dem rechtskräftig abgeschlossenen konkreten Verfahren vor dem LG Dortmund Az. 13 O 179/08 (Kart), dann kann deren Verfahren jedenfalls auch anders ausgehen.
Und selbst wenn die Klage inhaltlich vollkommen identisch aufgebaut ist (was schon nicht der Fall sein muss) und sich die Beklagten vollkommen identisch durch Bestreiten und Beweisangebote verteidigen wie in dem genannten Verfahren vor dem Landgericht Az. 13 O 179/08 (Kart), ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass die Entscheidung am Ende anders ausfallen kann.
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Richter entscheiden über die Klagen nach Recht und Gesetz.
Und selbst wenn die Klage inhaltlich vollkommen identisch aufgebaut ist (was schon nicht der Fall sein muss) und sich die Beklagten vollkommen identisch durch Bestreiten und Beweisangebote verteidigen wie in dem genannten Verfahren vor dem Landgericht Az. 13 O 179/08 (Kart), ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass die Entscheidung am Ende anders ausfallen kann.
--- Ende Zitat ---
Recht und Gesetz sind halt nichts absolutes. Das ist ja das schöne daran (zumindest für die Anwälte). ;)
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