Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Neue Kündigungswelle und Neue AGB für Strom und Gas

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RR-E-ft:
Zunächst mal müssen die Stadtwerke die bisherigen Verträge fristgemäß kündigen, um sich aus der bisherigen vertraglichen Bindung (an die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise) zu befreien, vgl. OLG Celle, Urt. v. 27.01.11.

Und dies gibt den betroffenen Kunden doch genügend Anlass, sich nach Alternativen umzusehen.
Auch in Bad Kreuznach bieten ja nicht nur die Stadtwerke Strom und Gas an, http://www.verivox.de.
Möglicherweise gibt es genügend Lautsprecher, welche die betroffenen Kunden eben darauf hinweisen. ;)

Cremer:
@RR-E-ft

Lautsprecher gibt es genug, z.B. morgen:

Die BIFEP hat morgen einen Informationsstand von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Fußgängerzone. U.a. wird auch gerade auf die jüngste Entwicklung eingegangen und wie die Bürger Ihr Geld zurück verlangen können.

Die Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) lädt zu einer öffentlichen
Informationsveranstaltung am Mittwoch, 08. Juni 2011, 19:30 Uhr in das
Ristorante Santo da Mino, Hochstraße 36, Bad Kreuznach ein.

Es wird aufgezeigt, wie Kunden ihre Rückforderungen wegen überhöhter Strom und Gaspreise geltend machen können.

Für Fragen steht die Rechtsanwältin und Energierechtsexpertin Michaela Sievers-Römhild zur Verfügung.

RR-E-ft:
So etwas konnte man sich leicht denken.  :D

Cremer:
BIFEP rät zur Vorsicht: Die neuen Verträge der Stadtwerke sind nachteilig
Alle Energieclub - Kunden erhalten in diesen Tagen einen Brief von den
Stadtwerken Bad Kreuznach verbunden mit der Aufforderung, den
beigelegten neuen Vertrag für Stadtstrom bzw. Stadtgas zu unterschreiben.
Einem Teil der Kunden wird zudem der bestehende Vertrag gekündigt, um
sie unter Druck zu setzen.
„Viele völlig verunsicherte Bürger melden sich bei uns und fragen, was es
damit auf sich hat“, teilen Gerd Cremer und Wilhelm Zimmerlin von der
Bürgerinitiative für faire Energiepreise (BIFEP) mit: „Wir raten zur Vorsicht
und warnen davor, zu unterschreiben“, so Cremer und Zimmerlin.
Die neuen Verträge und die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) enthalten zahlreiche Klauseln, die für die Kunden nachteilig sind. Wer
unterschreibt, stimmt damit beispielsweise einer Preisvereinbarung auf dem
derzeitigen Höchstpreisniveau zu, bindet sich jeweils für ein ganzes Jahr
und akzeptiert eine verschärfte Liefersperre selbst bei nur geringfügigen
Zahlungsrückständen. Auch die Kündigungsrechte der Kunden sind im
Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt. Die BIFEP wird die
neuen Verträge und die AGB durch die Verbraucherzentrale rechtlich prüfen
lassen.
Aus gegebenem Anlass bietet die BIFEP am Samstag, 04. Juni, von 10 bis
13 Uhr in der Fußgängerzone, Ecke Kornmarkt eine persönliche Information
an. Betroffene Bürger sollten das Schreiben der Stadtwerke mitbringen.

RR-E-ft:
Verwirrung um neue Energieclub- Verträge

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