Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Neue Kündigungswelle und Neue AGB für Strom und Gas

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Cremer:
@RR-E-ft

Wenn man sich die Aussagen der SW KH und des Herrn Canis kritisch hinterfagt, gibt es große Verwirrungen und nicht vertraglichkonforme  Zustände.

Die BIFEP hatte seinerzeit bei dem erstmaligen Anbieten von dem Sondertarif \"Kreuznacher Stadtgas fix 24 Monate\" ab dem 1.1.2009 und Kreuznacher Stadtstrom fix 24 Monate\" ab 1.4.2009 gewarnt solche Verträge zu unterschreiben.

Diese sind jetzt nach 24 Monaten zum 1.1.2011 und 1.4.2011 ausgelaufen, da sie nicht mehr verlängert wurden.

Sind damit diese Kunden in die \"normalen\" Sonderverträge \"Kreuznacher Stadtstrom\" und \"Kreuznacher Stadtgas\" automatisch gefallen?

Wenn ja, dann gelten hier auch nach den alten AGB\'s Laufzeiten von mindestens einem Jahr, also für Gas bis 31.12.2011 und Strom bis 30.3.2012. 8o

Wieso werden hier jetzt den 2000 ehemaligen Stromkunden \"Stadtstrom fix 24 Monate\"  zum 31.8.2011 gekündigt? :evil:

Und Ankündigung von Kündigungen der \"Kreuznacher -Stadtgasverträgen\" im August obwohl diese nach den alten AGB\'s durchaus noch längere Vertragslaufzeiten über den 30.8.2011 haben? :evil:

RR-E-ft:
@Cremer

Es lässt sich allenfalls darüber spekulieren, dass die Stadtwerke durch eine entsprechende anwaltliche Beratung und nach Durchdenken des Urteils des LG KH vom 14.04.2011 wohl zu dem Ergebnis gelangt sind, dass bei allen jetzt gekündigten Vertragsverhältnissen zu besorgen steht, dass entweder gar keine Preisänderungsklauseln wirksam einbezogen wurde oder aber die einbezogenen Klauseln wohl jedenfalls nicht wirksam sind.

Weil man wohl diesen für das Unternehmen eher unerfreulichen Zustand beenden möchte, wird man die Kündigungen ausgesprochen haben mit dem Ziel, die betroffenen Kunden möglichst zum Abschluss neuer Sonderverträge zu bewegen, von denen man zumindest guter Hoffnung wenn nicht gar bei den Stadtwerken überzeugt ist, dass die dabei in den AGB verwendeten Preisänderungsklauseln wirksam seind.

Angesichts der Erfahrungen, welche die Stadtwerke vor dem Landgericht sammeln mussten, ist dieser Schritt recht gut verständlich.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit angebotene Sonderverträge lassen sich halt immer ordnungsgemäß kündigen, wobei freilich  die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Man sollte da gar nicht weiter versuchen, im Kaffeesatz zu lesen.


--- Zitat ---Original von Cremer

Wenn man sich die Aussagen der SW KH und des Herrn Canis kritisch hinterfagt, gibt es große Verwirrungen und nicht vertraglichkonforme  Zustände.

--- Ende Zitat ---

Bei solchen Sätzen ist mir auch nicht ganz geheuer.  ;)

putzfee:
Bifep warnt vor neuen Verträgen


--- Zitat ---… Die Bifep will die neuen Verträge nun durch die Verbraucherzentrale rechtlich prüfen lassen. …
--- Ende Zitat ---
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.

putzfee:
Billigkeitsklausel ohne Billigkeitskontrolle; so wollen es die Stadtwerke Bad Kreuznach:

Beim neuen Vertragsformular für das Stadtgas der Stadtwerke Bad Kreuznach war die Berliner Großkanzlei Becker Büttner Held (BBH) besonders kreativ:

Preisänderungen nach billigem Ermessen, als Ausgleich eine Kündigungsoption, jedoch keine Billigkeitskontrolle.

•   Laufzeit und Kündigung:
Der Gasvertrag endet zum Ablauf des jeweiligen Quartals am 31.03., 30.06., 30.09., oder 31.12. (Erstlaufzeit); Verlängerung um jeweils drei Monate; Kündigungsfrist sechs Wochen.

•   Preisänderungen:
Nach Ziff. 6.6 der AGB sind die Preise „nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen“.

•   Besondere Kündigungsrechte:
Unter Ziff. 6.6 der AGB heißt es: „Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.“

Zum Vergleich die gesetzliche Regelung in § 20 GasGVV:
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. …
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. …

Aus Verbrauchersicht gilt es festzuhalten:
•   Keine der zahlreich eingeräumten Kündigungsoptionen im neuen Gasvertrag deckt sich mit der Regelung in der GasGVV.
•   Jede der zahlreich eingeräumten Kündigungsoptionen im neuen Gasvertrag stellt den Kunden schlechter als die Regelung in der GasGVV.
•   Von einer unveränderten Übernahme der gesetzlichen Preisänderungs- und Kündigungsregelungen der GasGVV in den neuen Gasvertrag kann keine Rede sein.

Fazit:
Die Stadtwerke versuchen, ihre Rechtsposition einseitig zu ihren Gunsten und folglich zu Lasten ihrer Kunden zu verschieben.
Kunden sollten die rote Karte zücken und zu einem freundlicheren und preiswerteren Energieversorger wechseln.

Cremer:
heute in der Tagespresse zu lesen:

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/10805738.htm

Die Stadtwerke veröffentlichen, dass nur Stadtstromkunden die in den leztten Jahren eine  Fixpreisvertrag fü 24 Monate abgeschlossen hatten ein Folgeangebot erhalten.
Sie sind nämlich ab 1.4.2011 nach auslaufen des Fixpreisstromvertrages automatisch in den \"Kreuznacher Stadtstromtarif\" eingestellt worden.

Jetzt wollen die Stadtwerke neue Verträge schließen, denn in den alten Kreuznacher Stadtstromverträgen gelten noch die AGB\'s aus dem letzten Jahr. Und da sind Preisteigerungen rechtsunwirksam.

In den Neuen Verträgen mit neuen AGB\'s sind gemäß Pos 6.6 dann Preissteigerungen jeweils zum 1.1. eines Kalenderjahres möglich

und (wörtlich)
Der Lieferant ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder....
   
Was heißt \"nach billigem Ermessen\"? Damit sind Preissteigerungen auch zu einem anderen Zeitpunkt als 1.1. eines Kalenderjahres immer möglich. Man muss wissen, dass das Verteilnetz der SW KH an die RWE verpachtet wurde und die SW KH im Auftrag der RWE für die Wartung tätig wird.

Bei dem heute veranstalteten Informationsstand der BIFEP haben viele Kunden der Stadtwerke  die in den letzten Tagen versendeten  neuen Angebote der SW KH nicht verstanden. Die BIFEP rät diese Angebote nicht zu akzeptieren und nicht zu unterschreiben.

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