Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!

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Kampfzwerg:
Inzwischen habe ich - trotz ungemein vieler Widrigkeiten -  dieses Verfahren GEWONNEN!


Siehe Thread-Eröffnung

--- Zitat ---NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:

1. Entgegen der Auffassung der NGW habe ich eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.

2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags) ein erkärt hätte!!!
--- Ende Zitat ---

Cremer:
@Kampfzwerg,

ich gratuliere Dir zunächst für den errungenen Sieg am LG.

Gut Ding braucht seine Zeit.

Auch der empfohlene Wechsel des Rechtsanwaltes war ein sehr guter Schritt gewesen.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Das Würfeln beginnt also schon bei der Person des Richters, an den man gerät.  
Original von Kampfzwerg
Den Satz neuer Würfel bekommt der zurzeit dem LG der ersten Instanz vorsitzende Richter erst, wenn ich in letzter Instanz gewonnen habe.
--- Ende Zitat ---
Die o. g. Würfel, müsste ich übrigens nicht an das LG schicken, sondern an meine ehemalige, erste Anwältin; sie hätte sich diese wahrlich verdient!


@Cremer

Herzlichen Dank,
für Deine Glückwünsche und vor allem natürlich für Deine Empfehlung von Frau RAin Sievers-Römhild  ;)

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