Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
Kampfzwerg:
Hallo zusammen,
vorausgeschickt merke ich an, dass ich im Moment stinksauer bin. Man sehe mir daher eine vielleicht unangemessene Wortwahl nach. Da kämpfst Du jahrelang - und dann das. Ein Kuhhandel?!, never ever!
Heute bekam ich Post von meinem Anwalt!
NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:
1. Entgegen der Auffassung der NGW habe ich eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.
2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags) ein erkärt hätte!!! X(
Die Kammer meinte weiterhin, allerdings sei das Zugeständnis der 2% sei nicht zu berücksichtigen.
[Na- da freu ich mich aber X(]
[Edit:
Gem. meines Anwalts vertrat das OLG Düsseldorf Anfang 2011 eine \"entsprechende Auffassung\". Leider ohne Angabe des AZ oder sonstiger, näherer Angaben. Weiss jemand Genaueres?]
Zu diesem Zeitpunkt 04 hatte ich aberschlicht überhaupt noch keine Kenntnis von einem Sondervertrag! Wie könnte ich dann entsprechende Preise eines SV anerkannt haben!?
NGW hatte offensichtlich selbst jetzt in der mündl. Verhandlung, und auch natürlich über Jahre vorprozessual, noch mit der Grundversorgung argumentiert.
3.1. Gem. des angeblich anerkannten Preisniveau von 2004 verbliebe (nach Lesart des Gerichts) eine Zahlungsverpflichtung i. H. v. mehreren Tausend Euro.
3.2. Die Kosten würden gegeneinander aufgehoben.
4. Auf die \"dringende\" Empfehlung des LG schloss mein Anwalt \"unter Vorbehalt\" meiner Zustimmung\" einen entsprechenden Vergleich, den dieser also noch zurückziehen kann!
Ich habe in diesem Moment ganz und gar nicht die Absicht, einem derartigen Vergleich zuzustimmen!
Im Gegenteil, ich bin stocksauer. Aber das sind zunächst nur Emotionen.
JETZT brauche ich aber Munition!
2004/5
Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
--- Zitat ---Unbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppigen Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen.Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen, insbesondere die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis.Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, zahle ich nur den alten Preis in Höhe von 3,20 Cent/kWh, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von zwei Prozent, zuzüglich MWST, insgesamt also 3,79 Cent/kWh.Meine künftigen Zahlungen/Nachzahlungen in Bezug auf die Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- EUR und auf den Endbetrag mittels der Jahresendabrechnung sind nach § 367 BGB nur auf die Hauptforderung unter Zugrundelegung der bisherigen Preise in Höhe von 3,20 Cent/kWh zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent, zzgl. MWST, also 3,79 Cent/kWh zu verrechnen.Daher bitte ich um dementsprechende Ausstellung der Jahresendabrechnung.Ich behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
@Kampfzwerg
Nicht ersichtlich, worin ein Anerkenntnis liegen soll, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die bisher geforderten Preise zwar gezahlt werden, aber eben auch nur unter Rückforderungsvorbehalt. Der erklärte Rückforderungsvorbehalt verdeutlicht doch wohl gerade, dass nichts anerkannt wird.
Dass der Anwalt in mündlicher Verhandlung einen widerruflichen Vergleich abschließt, ist für den Mandanten nicht nachteilig. Er kann frei darüber entscheiden, ob er diesen Vergleich gelten lassen will oder aber fristgerecht widerruft und somit das Verfahren in seinen normalen Stand versetzt.
Die Erfahrung lehrt, dass es manchmal auch ganz gut ist, wenn der Mandant nicht an der mündlichen Verhandlung teilnimmt. Manche erscheinen vor Gericht von Quasselwasser trunken, was nachteilig sein kann.
Kampfzwerg:
@RR-E-ft
Wäre ich bei der Verhandlung gewesen, hätte ich mir eine deutliche Unmutsäußerung, im Sinne eines deftigen \"die spinnen wohl\" sehr wahrscheinlich auch nicht verkneifen können. ;)
Dass mein Anwalt den Vergleich fristgerecht widerrufen kann, hatte er ebenfalls erwähnt. All das hat mich auch nicht so aufgebracht, sondern die Argumentation des Gerichts als Grundlage für den vorgeschlagenen Vergleich.
--- Zitat ---Nicht ersichtlich, worin ein Anerkenntnis liegen soll, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die bisher geforderten Preise zwar gezahlt werden, aber eben auch nur unter Rückforderungsvorbehalt. Der erklärte Rückforderungsvorbehalt verdeutlicht doch wohl gerade, dass nichts anerkannt wird.
--- Ende Zitat ---
Das dachte ich bis gestern auch!
Der Logik des Gerichts vermag zu folgen wer will, mir gelingt das nicht.
- Einerseits wird der seit Vertragsschluss bestehende Sondervertrag eindeutig bestätigt.
- Andererseits beharrte NGW bis zum allerletzten Moment vor Gericht auf dem Status Grundversorgung.
- Alle geleisteten Zahlungen wurden nur unter Vorbehalt gezahlt, wie ich in mehrfachen Schreiben regelmäßig ganz klar zum Ausdruck brachte und in jedem Überweisungzweck noch zusätzlich vermerkte.
Wie man unter diesen Umständen als Sondervertrag-Kunde ohne Kenntnis des Vertragsstatus, und vom Versorger jahrelang als deklarierter Tarifkunde eingestuft, dann Preise der Grundversorgung als Sonderpreise anerkennen kann....
...Die dieser völlig hanebüchene Sichtweise und schlicht abenteuerlichen Konstruktion zugrundeliegende Argumentation des Gerichts hätte ich äußerst gerne persönlich gehört. :evil:
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gericht entweder keine große Lust hat, den Fall zu bearbeiten und das Ganze als lästige Angelegenheit lediglich so schnell wie möglich vom Tisch haben möchte (eben \"dringend\"), oder dass ihm die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
Ich weiss nicht, welche Variante schlimmer wäre. :rolleyes:
Weiss jemand Näheres zu dem oben erwähnten OLG Düsseldorf- Verfahren dem angeblich \"ein Anerkenntnis\" entsprechend behandelt wurde?? In \"unserer\" Datenbank habe ich nichts gefunden.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gericht entweder keine große Lust hat, den Fall zu bearbeiten und das Ganze als lästige Angelegenheit lediglich so schnell wie möglich vom Tisch haben möchte (eben \"dringend\"), oder dass ihm die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
--- Ende Zitat ---
[offtopic]
Ich frage mich nicht erst seit diesem Verfahren, ob - und ggf. welche - Wirkung der Umstand auf ein Gericht hat, dass eines seiner Urteile in der nächsten Instanz kassiert worden ist.
Natürlich gibt es Ermessensabwägungen, die auch mal zu einem gegenteiligen Urteil führen können. Oft genug liest man aber auch von rechtsfehlerhafter Anwendung der einen oder anderen Vorschrift in einem BGH-Urteil und mehr als einmal sprach der Senat in einer mündlichen Verhandlung kopfschüttelnd von einer \"merkwürdigen Rechtsauffassung\" oder gar \"seltsamen rechtlichen Konstruktion\" des Berufungsgerichts (damals: die Einbindung einer Rechtsnorm als Vertragsklausel in einen Sondervertrag oder so ähnlich).
Kurz gesagt - viele Urteilsbegründungen dokumentieren Vorgänge, die man m.E. nur als handwerkliche Fehler bezeichnen kann und sie lesen sich wie eine harsche Kritik an der Vorinstanz. So etwas kann man doch nur als Klatsche bzw. Schlag ins Gesicht bezeichnen.
Prallt so etwas an den betroffenen Gerichten vollkommen ab?
Ist es den Richtern völlig wurscht wenn ihnen schwarz auf weiß bescheinigt wird, was für einen Müll sie produziert haben?
Haben Richter so etwas wie eine Berufsehre?
Mich würde es jedenfalls persönlich ziemlich treffen, wenn jemand ein von mir erstelltes Gutachten aus meinem Fachgebiet mit fundierten Argumenten in der Luft zerreißen würde.
[/offtopic]
Gruss,
ESG-Rebell.
ben100:
Gehen Sie mal davon aus, daß die das einfach vom Tisch haben wollen.
Mir erging es beim LG damals nicht anders. Die Begründungen etc. waren sowas
von \"unverschämt\", daß ich davon ausgehen mußte, daß man sich damit einfach
nicht beschäftigen möchte.
Das fing schon mit dem Anerkenntnis dieser Wirtschaftsprüfer an.
Warum die das machen? Keine Ahnung! Aber gerade das hat meinen Kampfinstinkt geweckt und aufregen bringt eh nix.
Aber das ich über Termine nichts wußte kann ich nicht sagen. Finde es schon komisch, daß ein Anwalt einem das nicht mitteilt.
Das würde mir insoweit zu denken geben, als das er das mal eben so zwischendurch erledigt hat.
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