BGH, Urt. v. 24.03.10 VIII ZR 304/08 HEL-Klausel
unzulässigPM des BGHDer Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.
In der WAZ vom 25.03.2010 wurde das BGH-Urteil mit Bezug auf den Platzhirsch am Niederrhein, die NGW GmbH, b.z.w. deren Mutter Gelsenwasser AG, folgendermassen interpretiert:
BGH-Urteil zur Preis-Koppelung lässt Gaskunden kaltSeit Jahrzehnten ist die Koppelung von Gas- und Heizölpreis für Verbraucher ein Ärgernis: Diese von den Anbietern praktizierte Bindung hat jetzt mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Knacks bekommen – aber auch nicht mehr.
Denn der BGH hat am Mittwoch keineswegs die „Ölpreisbindung für Gaskunden gekippt“, wie gestern in vielen Medien berichtet wurde. Betroffen sind nur spezielle Privatkunden-Sonderverträge, in denen der Gasanbieter den Preis ausschließlich an den Heizölpreis bindet. Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
Die Auswirkungen des BGH-Urteils schätzen Branchenvertreter meist als gering ein. So sei die Gelsenkirchener Gelsenwasser, die über die Tochter NGW am Niederrhein rund 41.100 Kunden in 16 Gemeinden mit Gas versorgt, gar nicht betroffen, sagt eine Sprecherin. Die entsprechende Klausel gebe es in den Verträgen der beiden Unternehmen nicht. Das ist, wie Sprecher versicherten, auch bei den Stadtwerken in Bochum und Essen so.
Wie überschaubar die Zahl der zu ändernden Gasverträge sein kann, zeigt das Beispiel Wesel. Bei den dortigen Stadtwerken stehe die bemängelte Koppelung an leichtes Heizöl lediglich in etwa 50 von insgesamt 14 300 Verträgen, sagt Geschäftsführer Franz Michelbrink.
Offensichtlich alles eine Frage der Interpretation!
NGW und Gelsenwasser scheinen sich auf das Wörtchen \"allein\" in der PM des BGH zu stützen.
die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden,
Aus \"allein\" wird dann im Presseartikel \"auschliesslich\".
Und wieder einmal wird der Verbraucher zum Idioten erklärt! X(
Denn diese lt. BGH
eine unwirksame Klausel ist, in einem sehr großen Teil der Sonderbedingungen der Alt-Sonderverträge der NGW/Gelsenwasser lediglich
eine von vielen Klauseln, um deren Wirksamkeit es ebenfalls mehr als \"nur\" schlecht bestellt ist!
Eine der letzten lautet z. B. folgendermassen:
Wenn und soweit die NGW Preiserhöhungen aufgrund dieser Preiseänderungsklausel nicht durchgeführt haben, bleiben diese jederzeit vorbehalten, soweit sie nicht später aus dieser Klausel sich ergebende Preisermässigungen ausgeglichen werden.
Viele Klauseln, von HEL-Bindung über Löhne, über Strompreise, über Steuern etc. - frei nach dem Motto \"eine wird schon wirksam sein\"?!
Und die Aussage in der WAZ
Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
ist ebenfalls Unfug!
Seit Jahren frage ich mich verstärkt, welchen Verbindungen und/oder Sponsoring wir die seit langer Zeit
wiederholt sehr einseitige Berichterstattung der WAZ
zulasten des Verbrauchers und zugunsten der Gaswirtschaft zu verdanken haben?!