Energiepreis-Protest > RheinEnergie
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
RR-E-ft:
Zur Abschlagsberechnung gibt es ganz viele Beiträge im Forum.
Faustregel:
Vorjahresverbrauch * Arbeitspreis + Grundpreis für 365 tage = Rechnungsbetrag.
Diesen je nach Versorger durch 12 oder 11 teilen ergibt den Abschlag.
Man muss die alten Preise zugrundelegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
PrakashP:
Die Frage ist nun was ist der Vorjahresverbrauch. Auf der Rechnung steht unter Vorjahr, was eigentlich zwei Jahre zurückliegt...
Was spricht dagegen einen Durchschnittspreis zu berechnen, denn immerhin hängt der Gasverbrauch von dem Wetter ab und letztes Jahr war nun so kalt, daß viel geheizt werden mußte. Auch die Jahre vorher wurde weniger Gas benutzt, weswegen die Ihrer Aussage nach zugrunde zu legende Verbrauchsmenge ein Ausreißer ist und unwahrscheinlich ist.
RR-E-ft:
@PrakashP
Gehen Sie doch einfach zu Ihrem Versorger und sagen diesem, dass Sie nur noch Abschläge bezahlen wollen, die den alten Preisen entsprechen und man mag Ihnen diese erklären und vorrechnen.
es ist kein Grund ersichtlich, weshalb man Ihnen dort nicht weiterhelfen sollte. Schließlich wollen Sie pünktlich zahlungen leisten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
@PrakashP
--- Zitat ---Die Frage ist nun was ist der Vorjahresverbrauch.
--- Ende Zitat ---
Der Vorjahresverbrauch ist natürlich der Gesamtverbrauch aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum.
--- Zitat ---Was spricht dagegen einen Durchschnittspreis zu berechnen, denn immerhin hängt der Gasverbrauch von dem Wetter ab und letztes Jahr war nun so kalt, daß viel geheizt werden mußte.
--- Ende Zitat ---
Woher wollen Sie denn wissen, daß der Winter nicht strenger wird und auch wieder mehr geheizt werden muß?
--- Zitat ---Auch die Jahre vorher wurde weniger Gas benutzt, weswegen die Ihrer Aussage nach zugrunde zu legende Verbrauchsmenge ein Ausreißer ist und unwahrscheinlich ist
--- Ende Zitat ---
Das sollten Sie dem Versorger schreiben und am besten gleich Ihre eigene Abschlagsberechnung beifügen. Nehmen Sie dazu ruhig den höheren Vorjahresverbrauch und berechnen Sie die Abschläge zu nach alten Preisen und beobachten Sie den Verbrauch. Sollte sich zum Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben errechnen, stellen Sie die Abschlagszahlungen rechtzeitig ganz ein bzw. widerrufen rechtzeitig den Bankeinzug.
PrakashP:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@PrakashP
Gehen Sie doch einfach zu Ihrem Versorger und sagen diesem, dass Sie nur noch Abschläge bezahlen wollen, die den alten Preisen entsprechen und man mag Ihnen diese erklären und vorrechnen.
es ist kein Grund ersichtlich, weshalb man Ihnen dort nicht weiterhelfen sollte. Schließlich wollen Sie pünktlich zahlungen leisten.
--- Ende Zitat ---
Tja, dann kennen Sie die Rheinenergie nicht. Ich hatte bereits gebeten, die Abschalgsrechnung in Formeln auszuschlüsseln, doch es kam nur mehrdeutige Prosa zurück.
@HarryO1
Dar Problem an Ihrer Lösung ist, daß man ja nicht wirklich verher genau weiß, wann man denn mit dem aktuellen Verbrauch unter dem Vorjahresverbrauch liegt, da man ja kene monatliche Statistik geführt hat.
Wenn man zu früh meint, daß der Verbrauch niedriger liegt, könnte der EV meckern, wenn man zu spät das feststellt, hat man evtl schon zuviel gezahlt...
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