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Autor Thema: Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen  (Gelesen 171520 mal)

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Offline RR-E-ft

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Der Anspruch auf die noch nicht geleistete Vorauszahlung erlischt mit der Verbrauchsabrechnung logischerweise.
Es gibt nur noch den Anspruch aus der Verbrauchsabrechnung.

Zitat
Wenn eine Zahlung lediglich als Abschlag oder Vorauszahlung in Erwartung einer noch festzustellenden Schuld erfolgt

Tatsächlich geleistete Abschlagzahlungen sind in der Abrechnung nach Feststellung der Schuld in Abzug zu bringen, so dass sich ein noch zu zahlender Betrag oder ein auzukehrendes Guthaben ergibt.

 

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