Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Probleme mit bisheriger Einzugsermächtigung nach Widerspruch
Pelikan:
moin,
@Harry01
klar, besondere Bedingungen erfordern besondere Aufwerksamkeit...
und dann träume ich ...
Die Kunden, die nicht zwingend an eine Einzugsermächtigung gebunden sind, nehmen diese zurück und überweisen einen Abschlag nach dem monatlichen Verbrauch....
Also Zahlschein mit Kundennummer, Zählerstand und Zahlbetrag.
Mit Gruß vom
Pelikan
Harry01:
@Pelikan
--- Zitat ---Die Kunden, die nicht zwingend an eine Einzugsermächtigung gebunden sind,
--- Ende Zitat ---
Kein Kunde ist zwingend an eine Einzugsermächtigung gebunden!
--- Zitat ---nehmen diese zurück und überweisen einen Abschlag nach dem monatlichen Verbrauch....
Also Zahlschein mit Kundennummer, Zählerstand und Zahlbetrag.
--- Ende Zitat ---
Zählerstand muß nicht mit drauf. Natürlich ist das nur bei Widerspruch wegen Unbilligkeit anwendbar und man sollte dem Versorger die Vorgehensweise ankündigen und ihm anbieten, ihm gelegentlich die Berechnungsgrundlagen für die Abschlagshöhe zukommen zu lassen, wenn er dies wünscht (natürlich nur, wenn er im Gegenzug auch seine Kalkulationsgrundlagen offenlegt ;o))
Theoretisch könnte man, wenn man das eigene Verbrausaufkommen im Jahresverlauf kennt, dem Versorger einen Abschlagsplan unterbreiten, den er dann in sein System einpflegen kann. Ich wüßte nicht, wo geregelt ist, daß Abschlagszahlungen in gleicher Höhe erfolgen müssen.
Pelikan:
moin,
@JLorse
bitte das Urteil beim Versorger abfordern.
@Harry01
es soll z.B. Verbraucher geben, die bei Einzugsermächtigung einen Bonus bekommen.
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AVBGasV § 25 Abschlagszahlungen
(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann das Gasversorgungsunternehmen für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemißt sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen
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Danach könnte man monatlich berechnete Abschläge durchaus ansetzen.
Den Zählerstand würde ich der besseren Übersicht verwenden.
Mit Gruß vom
Pelikan
Harry01:
@Pelikan
--- Zitat ---es soll z.B. Verbraucher geben, die bei Einzugsermächtigung einen Bonus bekommen.
--- Ende Zitat ---
Ja und? Auch daraus geht keine Verpflichtung hervor. Zum Einen steht es dem Kunden frei, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Zum Anderen kann es bei solch einem Vertrag dem Kunden nicht zum Nachteil werden, wenn der Versorger den Bankeinzug verweigert, weil eine Begrenzung wegen des Unbilligkeitseinwandes gewünscht wird. Das wurde hier im Forum aber schon mehr als einmal diskutiert.
--- Zitat ---AVBGasV § 25 Abschlagszahlungen
--- Ende Zitat ---
Dieser § besagt nur, daß der Versorger überhaupt einen Anspruch auf monatliche Abschlagszahlungen hat. Es ist nicht festgesetzt, daß die monatlichen Abschläge immer gleich hoch sein müssen und schon gar nicht, wer diese berechnet. Dieses Recht nehmen die Versorger aber gern an sich.
--- Zitat ---Den Zählerstand würde ich der besseren Übersicht verwenden.
--- Ende Zitat ---
Ja, schon richtig. Aber das Feld für den Verwendungszweck läßt nur eine begrenzte Anzahl von Zeichen zu. Bei mir ist es z.B. so, daß der Versorger, von dem ich auch Strom beziehe, den Abschlag in einem Betrag verrechnet. Damit ich bei einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung die Höhe der Einzelbeträge nachweisen kann, kommen die Einzelbeträge mit in den Verwendungszweck. Da ist dann kein Platz mehr für zusätzlich zwei Zählerstände, da auch die Vertragskontonummer noch mit aufgeführt sein muß. Und davon zwei Überweisungen zu machen....irgendwo hört`s dann auch auf.
Cremer:
@Harry01
@Pelikan
Bei unseren SW erhält man 10% Rabatt (Bonus), wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt.
Dann ist man Mitglied im Energieclub. Unterschreiben brauchte ich damals nichts.
Ging alles mit einem Telefonat zu regeln.
Man hatte mich im November 2004 sogar noch rückwirkend vom 1.1.2004 an in den Energieclub aufgenommen.
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