Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Probleme mit bisheriger Einzugsermächtigung nach Widerspruch
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---Bei unseren SW erhält man 10% Rabatt (Bonus), wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt.
--- Ende Zitat ---
Auch das ist eine freie Entscheidung des Kunden. Der Kunde muß dem Club nicht beitreten und muß dann auch keine Einzugsermächtigung erteilen. Wenn er beitritt und der Bankeinzug wird verweigert, weil sich der Versorger nicht mit seinem Buchungssystem auskennt oder nicht auskennen will, würde der Rabatt trotzdem erhalten bleiben. Aber auch das haben Sie schon mehrfach gepostet.
Pelikan:
moin,
@Harry01
um die monatliche Abrechnung richtig vorzunehmen braucht man dann monatlich vom Versorger den aktuellen Brennwert. Da die meisten Versorger eine Internetseite haben, sollte das kein Problem sein.
Jedoch, der Mensch ist träge...
Mit Gruß vom
Pelikan
Cremer:
@Pelikan,
der Brennwert wird normalerweise nicht im Internet angegeben. Sie müßten diesen vom Versorger abfragen.
Zur richtigen Berechnung des Heizungsbedarf bei einer Liegenschaft frage ich einmal jährlich im Juli die Brennwerte ab.
Nun haben aber die SW KH erstmalig in 2004 den Brennwert das ganze Jahr über konstant angegeben. Es ist also ein Abrechnungsabrennwert und nicht der tatsächliche.
Hierzu besteht zur Zeit ein Austausch mit der Eichdirektion. Werde zu egebener Zeit darüber berichten.
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