Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Probleme mit bisheriger Einzugsermächtigung nach Widerspruch

(1/3) > >>

JLorse:
Nach Widerspruch gegen die angekündigte Gaspreiserhöhung hat die Regionalgas Euskirchen die bisherige Einzugsermächtigung für Abschlagsbeträge gelöscht und zur Begründung angeführt, es handle sich hierbei um eine \"nicht vertragsgerechte Teilleistung\". Einzugsermächtigungen, die \"an Bedingungen geknüpft seien\", könnten nicht in das \"Abrechnjungssystem eingepflegt werden\".
Zur weiteren Begründung verweist die Regionalgas Euskirchen auf ein Urteil des AG Heilbronn vom 11.2. 2005 - Az 5 C 452/05 (Achtung: Nicht das häufig zitierte Urteil des AG Heilbronn - 15 C 4394/04 - v. 15.4. 2005). Nach dieser Entscheidung sei ein \"Versorgungsunternehmen nicht verpflichtet, für ihre Kunden zu errechnen, mit welchem Betrag sich eine Preisänderung auf die jeweilige Abrechnung auswirke. Weiter führt der Energieversorger an, das Gericht stelle \"weiter klar, dass ein Versorgungsunternehmen durch den teilweisen Widerruf der Einzugsermächtigung der Verpflichtung einer Teilabbuchung enthoben\" sei.

1. Wer kann diesees Urteil des AG Heilbronn vom 11.2. 2005 - Az 5 C 452/05 im Original verfügbar machen?
2. Kann sich der Eneregieversorger von der fortwirkenden Verpflichtung zum Einzug des bisherigen Abschlagsbetrages befreien?
3. Trifft den Kunden die Verpflichtung, die bisherige Abschlagszahlung angemessen zu dynamisieren, etwa bei jährlichen Schwankungen des Energieverbrauchs?

Pelikan:
moin,

1. Der Versorger soll das Urteil mal beibringen.
2. Wenn dem Versorger eine beschränkte Einzugsermächtigung erteilt wird, soll er das Nutzen. Ob er das in sein System einpflegen kann oder nicht, ist sein Problem. Bleibt ihm nur die Versendung von Zahlungsbelegen und das ist für ihn teurer.
3. Nein, als Kunde braucht man nicht zu rechnen. Warum dynamisieren???
Erst bei der vorletzten Abschlagszahlung aufpassen ( nun kann man rechnen) und notfalls mitteilen, daß die Zahlung mangels Verbrauch ausgesetzt wird. Es muß unbedingt eine Nachzahlung erforderlich sein.

Mit Gruß vom
Pelikan

Harry01:
Das Urteil würde mich auch mal interessieren

@Pelikan


--- Zitat ---Warum dynamisieren???
--- Ende Zitat ---

Weil es doch sein könnte, daß man die Versorgung innerhalb des Abrechnungszeitraums z.B. wegen Umzugs selbst aufkündigt. Trotz gekürzter Abschläge könnte es dann sein, daß zuviel gezahlt wurde und schon wäre man wieder auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, um das Geld zurückzubekommen.

Pelikan:
moin,

@Harry01

mit dynamisieren soll doch eine laufende Anpassung gemeint sein. Also monatliches rechen und andere Abschläge. Da der Versorger schon mal keine abweichenden Abschläge einziehen kann, wird er damit noch mehr Freude an dem Kunden haben;-)
Umziehen ( innerhalb des Versorgerbereiches ) wird man nicht von heute auf morgen und dann aufpassen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Harry01:
@Pelikan


--- Zitat ---mit dynamisieren soll doch eine laufende Anpassung gemeint sein. Also monatliches rechen und andere Abschläge.
--- Ende Zitat ---

Genau. Man errechnet jeden Monat den tatsächlichen Verbrauch des Vormonats und passt den Abschlag entsprechend an.

--- Zitat ---Da der Versorger schon mal keine abweichenden Abschläge einziehen kann, wird er damit noch mehr Freude an dem Kunden haben;-)
--- Ende Zitat ---

Der Versorger kann abweichende Abschläge einziehen, er will es nur nicht. Klar hätte er seine Freude daran, aber bei der Dynamisierung würde ich das per Einzelüberweisung machen. Wenn man sich schon die Mühe macht, die Abschläge monatlich zu berechnen, dann kann man auch noch kurz die Überweisung eintippen.

--- Zitat ---Umziehen ( innerhalb des Versorgerbereiches ) wird man nicht von heute auf morgen und dann aufpassen.
--- Ende Zitat ---

Das mit dem Umziehen sollte nur ein Beispiel sein. Sicher gibt es noch andere Gründe für eine unvorhersehbare Kündigung des Versorgungsvertrages. Selbst wenn man noch einen Monat Zeit hätte, kann es z.B. am Anfang eines Aberchnungszeitraums gerade dann schon zu spät sein, wenn die Heizperiode noch gar nicht begonnen und man schon Abschläge gezahlt hat. Die Abschläge sind zu Beginn höher, als der tatsächliche Verbrauch des Vormonats, und schon ist auf der Vertragskonto ein Guthaben, das vom Versorger nur nach den höheren Preisen erstattet wird.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln