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Probleme mit Fa. Drachengas

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Onkel-Olli:
der gleiche Quatsch, das ist doch kindisch. Ich habe nie behauptet, dass es mit Vertragsanbietern keinerlei Probleme gibt. Bestimmt finden Sie noch drei Beispiele ...

Ich bin weder Anwalt noch anderweitiger Rechtsvertreter, daher verweise ich meist darauf, dass ich keine Beratung, keinen Verkauf und keine Garantie übernehme!

Wogegen Sie locker, flockig, felsenfest und immer wieder behaupten Frei = billiger und keine Probleme, Vertrag immer Mist.

Zeigen Sie mir die Firma, bei der noch nie etwas schief gegangen ist und die sich dann erst mal in Schutzbehauptungen gehüllt hat. Insbesondere beim Baugewerbe ... Nicht schön, vor allem für den Betroffenen, kommt aber immer wieder vor. Häufiger als man denkt.

Ich könnte von meiner letzten, zweiten freien Belieferung auch einige Mängel beitragen, möchte ich aber nicht, da dieses \"Ich spuck Dir auf den Teller\" nicht meine Sache ist, zumal ich insgesamt dann doch zufrieden war.

Meine Sache sind Fakten und die sehen in der Regel so aus:

Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe über die verschiedenen Möglichkeiten
Prüfen Sie den voraussichtlichen Energiebedarf (das ist heute Pflicht!)
Sollten Sie sich für eine Flüssiggaslösung entscheiden, dann sollten Sie einen geringen Verbrauch haben (möglichst unter 10.000 kWh/ Jahr), dann kann sich ein Miettank durchaus lohnen!
Achten Sie auf die Tankgröße und planen Sie möglichst mit mind. 2 Jahren Reichweite!
Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte!
Prüfen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen!
zu lange Laufzeiten (über 2 Jahre) sind eigentlich unbedenklich, da diese nicht umgesetzt werden könnten. Können Sie also unbedarft unterschreiben.
versuchen Sie eine möglichst günstige Miete auszuhandeln (max. 150,- € im Jahr) und achten Sie darauf, dass damit sämtliche Prüfungen und Dienstleistungen am Tank (z.B. auch notwendiger Anstrich oder ggf. Austausch bei defekt)
Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen (dabei sollte man aber auch beachten, dass der Vertragshändler in seiner Kalkulation die Finanzierung des Tanks mit drin hat, prinzipiell also nicht den niedrigst möglichen, freien Marktpreis mitgehen kann) z.B. Belieferung zu marktgerechten Preisen max. 0,05 € über einem schriftlichen Vergleichsangebot oder bei Ablehnung schriftliche Freigabe der Fremdbelieferung binnen einer Woche. Wenn der Vertragshändler mit 2.000 Liter Abnahme im Jahr kalkuliert, kämen da in 20 Jahren mind. 5.000,- € zusammen, womit eigentlich beide Seiten sollten leben können. Wenn Sie tatsächlich nur 1.500 Liter Verbrauch haben (1.500 x 6,7 kWh = 10.050 kWh), sparen Sie schon mal 500,- € bei 20 Jahren Laufzeit.

Auch wenn das angeblich nicht\'s helfen soll, kann es doch zu einem beidseitigem fairen Umgang führen. Bei mir hat es zumindest 10 Jahre funktioniert, wobei ich rückblickend, mit der heutigen Erfahrung sagen muss, dass ich den Bogen wohl überspannt habe, da ich meinen Vertragsanbieter immer in den niedrigsten Marktpreis gepresst habe und überhaupt keine Luft zur Finanzierung des Tanks gelassen habe.

Wenn der Regler in Ihr Eigentum und Ihre Verantwortung übergehen soll, ist das in der Regel auch kein Problem. Meiner und sicher auch der vieler anderer User, hält bereits über 12 Jahre und ggf. kann man auf den eigenen Regler bei einer evtl. notwendigen Umorientierung wieder zurückgreifen.

Wenn der Vermieter die Bedingungen nicht mitgehen sollte ist zumindest Vorsicht geboten ggf. Finger weg.

Ich weis 5.000,- € höhren sich erst mal viel an, aber wenn man die auf 20 Jahre verteilt, sind es nur 250,- € (bei 4.500 nur 225) im Jahr und das ist wohl allemal besser als 5.000,- € auf einen Schlag (Kauf, Installation und Befüllung) zahlen zu müssen.

Bei einer reinen Risiko- Lebensversicherung zahlen sie ggf. auch 30 Jahre je 600,- € (18.000,- €) und im günstigsten Fall, sind Sie mit 200.000 € abgesichert, es passiert Ihnen nichts, Sie bekommen aber auch nix zurück ...

Sollten Sie keinen finden, der einen solchen Behälter- Miet- Vertrag mit Ihnen schließt, brauchen Sie zumindest erst mal eins, nämlich mehr Geld, um sich einen eigenen Tank zu kaufen oder auch eine ganz andere Lösung.


In dem Sinne,

 schöne Grüsse,
 Onkel-Olli

 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:

--- Zitat ---Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe über die verschiedenen Möglichkeiten Prüfen Sie den voraussichtlichen Energiebedarf (das ist heute Pflicht!) Sollten Sie sich für eine Flüssiggaslösung entscheiden, dann sollten Sie einen geringen Verbrauch haben (möglichst unter 10.000 kWh/ Jahr), dann kann sich ein Miettank durchaus lohnen! Achten Sie auf die Tankgröße und planen Sie möglichst mit mind. 2 Jahren Reichweite! Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte! Prüfen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen! zu lange Laufzeiten (über 2 Jahre) sind eigentlich unbedenklich, da diese nicht umgesetzt werden könnten. Können Sie also unbedarft unterschreiben. versuchen Sie eine möglichst günstige Miete auszuhandeln (max. 150,- € im Jahr) und achten Sie darauf, dass damit sämtliche Prüfungen und Dienstleistungen am Tank (z.B. auch notwendiger Anstrich oder ggf. Austausch bei defekt) Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen (dabei sollte man aber auch beachten, dass der Vertragshändler in seiner Kalkulation die Finanzierung des Tanks mit drin hat, prinzipiell also nicht den niedrigst möglichen, freien Marktpreis mitgehen kann) z.B. Belieferung zu marktgerechten Preisen max. 0,05 € über einem schriftlichen Vergleichsangebot oder bei Ablehnung schriftliche Freigabe der Fremdbelieferung binnen einer Woche. Wenn der Vertragshändler mit 2.000 Liter Abnahme im Jahr kalkuliert, kämen da in 20 Jahren mind. 5.000,- € zusammen, womit eigentlich beide Seiten sollten leben können. Wenn Sie tatsächlich nur 1.500 Liter Verbrauch haben (1.500 x 6,7 kWh = 10.050 kWh), sparen Sie schon mal 500,- € bei 20 Jahren Laufzeit.
--- Ende Zitat ---



Sehr schön geschrieben. Damit werde ich bei Ty... Gas anklopfen und um einen Vertrag bitten.

Papier ist geduldig, die Gedanken sind frei und wahr ist nicht immer das, was einfach zu schön klingt.

Genau deshalb haben sie Menschen auf einen Vertag eingelassen, weil sie dachten, damit alles im Kasten zu haben. Aber leider mussten sie feststellen, dass ihre ach so schön formulierten Ansprüche letztlich nur mit juristischer Hilfe und dann nicht garantiert, einezulösen sind.

H. Watzl

Onkel-Olli:

--- Zitat ---Sehr schön geschrieben. Damit werde ich bei Ty... Gas anklopfen und um einen Vertrag bitten.
--- Ende Zitat ---

Weder glaube ich das, noch wäre das sehr schlau ...


--- Zitat ---Aber leider mussten sie feststellen, dass ihre ach so schön formulierten Ansprüche letztlich nur mit juristischer Hilfe und dann nicht garantiert, einezulösen sind.
--- Ende Zitat ---

Ich hab nicht einen Anwalt bemüht ...

Aber mal zum Thema, auch wenn es wahrscheinlich nicht mal mehr blini interessiert und versuchen wir das mal möglichst objektiv zu betrachten!

Drachengas, wie wohl jeder andere Vermieter,  geht erst mal davon aus, dass der Regler dem Kunden gehört und macht daran nur etwas, mit Zustimmung des Kunden.

Das man vor über einem Jahr evtl. einen defekten oder evtl. auch falschen Regler verbaut haben könnte, davon geht man erst mal nicht aus. Vom Verlauf her ist das schon ziemlich dumm gelaufen, da nach einem Jahr ohne Benutzung, die ganze Sache mit Garantie und/ oder Gewährleistung ziemlich kompliziert sein dürfte. Wie ich in zwischen gelesen habe, wäre nach TRF wohl sogar wieder eine komplette Abnahme der Anlage fällig gewesen.

Die in Eigenregie durchzuführende Prüfung wäre wahrscheinlich sogar Ihre Pflicht gewesen, wenn ich die TRF richtig verstehe. Schwierig wird die ganze Sache dann nachzuweisen, dass der Regler bereits von Anfang an kaputt gewesen ist (Nach allgemeinen Garantiebestimmungen geht man davon aus, dass ein Gerät einen Mangel von Anfang an hatte, wenn es binnen 6 Monaten kaputt geht). Besser für Sie wäre, wenn es sich um einen falschen Regler- Typ gemangelt hat, der für die Anlage nicht zu verwenden wäre.

Gewährleistung bei Maschinen und Geräten (ob das auch auf Gasregler zutrifft???) beträgt in der Regel 2 Jahre wobei ggf. Sie nachweisen müssen (z.B. Gutachten) dass der Mangel von Anfang an bestand. Alles in allem blöd gelaufen ...

Und so blöd das klingt, ein Fehlverhalten von Drachengas liegt hier wohl nicht vor und zwar:

1. der Regler ist Ihre Sache
2. Sie hatten den Vertrag gekündigt
3. Garantie war definitiv abgelaufen
4. Einen Auftrag führe ich nur aus, wenn ich eine schriftliche Auftragsbestätigung habe (erst recht wenn ich mich in einem gekündigtem Vertragsverhältnis befinde), sonst gibt es hinterher nur Probleme mit der Bezahlung
5. wahrscheinlich haben haben Sie das Forum leider auch erst gefunden, als das Kind bereits in den Brunnen gefallen war
6. So würde (ziemlich wahrscheinlich) auch die Stellungnahme von Drachengas ausfallen und ich befürchte mal, dass im Rahmen der evtl. Telefonate oder Schreiben, wegen der \"eiskalten Bedingungen\" zumindest die Emotionen ziemlich hochgekocht sind.

Die 450,- € wären mir auch zu teuer gewesen und ich hätte auf jeden Fall eine andere Firma beauftragt. Komisch, dass Ihre \"Sanitärfirma\" ? oder Heizungsfachbetrieb? nicht darauf gekommen ist. Ich habe beruflich mehrere, geschäftliche Objekte (als Mieter) die mit Gas betrieben werden und wenn da die Heizung ausfällt, sind es häufig Probleme mit eingefrorenem Regler, entweder wegen zu geringer Gasphase (also Tank leer) oder Probleme am Regler selber. Eine Heizungsfirma, die sich mit Gasanlagen auskennt sollte so was auf jeden Fall wissen.

Auch wenn Ihnen das wahrscheinlich nur bedingt weiter hilft,

evtl. haben Sie ja Glück,

Geben Sie doch mal eine Rückmeldung.


In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
warum einen Vertrag unterschreiben, wenn man dann auch nur Ärger hat.
D-gas könnte isch doch auch um den Kunden bemühen, statt ihn im Regen, bzw. in der Kälte stehen zu lasse. D-gas hat die Fachleuteute und die Erfahrung.

Ein gut bedienter Kunde ist immer bereit Kosten zu übernehmen, ein geprellter Kunde nicht.

Also weshalb sollte man zu einem Vertrag raten?

Der Fall Blini und viele viele andere Fälle rede eine deutliche Sprache:

KEINEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN  !!!!



--- Zitat ---evtl. haben Sie ja Glück
--- Ende Zitat ---

Des Onkels Rat  -  ganz schön schwach, wenn man meint sich so vehement für den Vertrag mit einem Anbieter einsetzen zu müssen, weil das die bessere Lösung sei.


H. Watzl

Onkel-Olli:
Wie immer, Ihre Sicht der Dinge. Können Sie eigentlich etwas objektiv betrachten und nicht nur durch Ihre vertragsfeindliche Brille?

Waren Sie dabei, als blini mit D- Gas telefoniert hat?

Aus der Erfahrung von 20 Jahren Aussendienst beim Discounter weis ich, wie die Emotionen bereits bei Kunden hochkochen, wenn es nur um so läppische Sachen wie einen Haartrockner oder Staubsauger geht. Und Fragen wie Garantie und Gewährleistung, deren Umfang und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen werden mit schöner Regelmäßigkeit wild durcheinander gehauen.

Oftmals fällt es den Kunden doch sehr schwer die nötige Objektivität zu wahren und auf der Gegenseite bedarf es dann eines doch sehr versierten Kundendienstlers, der in der Lage ist, die Wogen zu glätten. Am Telefon ist das noch ungleich schwieriger als von Angesicht zu Angesicht.

Jetzt stellen wir uns mal die Situation von blini vor (In Ermangelung weiterer Details seitens blini natürlich wieder rein hypothetisch):

Der Bau verzögert sich aus unbekannten Schwierigkeiten um ein Jahr
Endlich ist es so weit und die vor einem Jahr installierte Tankanlage zickt rum.
Vor drei Monaten haben wir aber fristgerecht gekündigt.
Die Bude ist kalt und wir rufen bei D- Gas an.

1. Antwort - das ist bestimmt der Regler, der gehört Ihnen, da sind Sie selber für verantwortlich.

blini: Ja aber der Regler wurde erst in 10/2009 von Ihnen verbaut.

2. Antwort - dann ist die Garantie im Oktober 2010 abgelaufen

blini: Ja das kann doch nicht sein, sollen wir jetzt im Kalten sitzen und was soll der Spass jetzt schon wieder kosten???

3. Antwort : Ja, so mit 450,- € müssen Sie da rechnen (neuer Regler, Anfahrtskosten, Arbeitszeit), wir kommen aber erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung ...

Was glauben Sie, wie lange da die Objektivität gewahrt und der Ton sachlich, ruhig bleibt???

Aber evtl. äußert sich blini, mit etwas Abstand zur Sache und ist ja jetzt auch nicht mehr so kalt, nochmal dazu.


Rein rechtlich wird blini aber wohl vor allem Glück im Unglück brauchen, um da noch etwas von den Kosten reinholen zu können. Das ist kein schwacher Rat, sondern wahrscheinlich die bittere Realität.

Ich würde mal vermuten, ein freier Händler würde den defekten Regler auch nach abgelaufener Garantie, auf seine Kosten tauschen, einen Neuen verbauen und gleich auch noch die nach TRF fälligen Prüfungen kostenlos erledigen. Macht ja nur schlapp 300,- €, das ist doch kein Problem ...

Ach ja und noch mal dazu:


--- Zitat ---\"ein Unternehmen dieser Größe....\"
--- Ende Zitat ---

Das hatten wir schon mal, D- Gas ist ein zwar bundesweit tätiger, jedoch mit so knapp 165 MA gerade mal mittelständischer Betrieb. Die 50 Gebietsvertretungen die die haben, sind mit ziemlicher Sicherheit einzelne Gebietsvertreter mit Homeoffice etc. pp. Was für ein Riesen Unternehmen ... Die könnten doch eigentlich viel netter sein, haben ja schließlich genug Kohle.


In dem Sinne,

 schöne Grüsse,
 Onkel-Olli

 keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

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