Energiebezug > Vertragliches

Probleme mit Fa. Drachengas

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Watzl:

--- Zitat ---Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte!
--- Ende Zitat ---

Die Kosten für diesen Rückbau trägt allein der Mieter. Also mit in die Kalkulation einbeziehen!


--- Zitat ---Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen
--- Ende Zitat ---

Netter Ratschlag: praktische Umsetzungswahrscheinlichkeit = 0,00.
Selbst wenn sie diese Klausel haben sollten, läßt jeder andere Vertragshändler und mit Sicherkeit jeder Vertragshändler die Finger davon, weil er sich diese auf jeden Fall verbrennen würde.


H. Watzl

Onkel-Olli:

--- Zitat ---Die Kosten für diesen Rückbau trägt allein der Mieter. Also mit in die Kalkulation einbeziehen!
--- Ende Zitat ---

Oder man vereinbart, bei Vertragsabschluss, etwas Anderes ...


--- Zitat ---Netter Ratschlag: praktische Umsetzungswahrscheinlichkeit = 0,00.Selbst wenn sie diese Klausel haben sollten, läßt jeder andere Vertragshändler und mit Sicherkeit jeder Vertragshändler die Finger davon, weil er sich diese auf jeden Fall verbrennen würde.
--- Ende Zitat ---

Ja die Klausel nutzt nur bedingt, man benötigt schon die Freigabebescheinigung oder der Anbieter liefert zum vereinbarten Preis (z.B. 0,05 € über freiem Angebot). Beides bringt dann den gewünschten Effekt - vernünftiger Preis.



In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

blini:
Hallo Onkel Olli,
war lange nicht mehr im Forum, weil ich mich irgendwann entschieden hatte, keinen Anwalt zu beauftragen. Erstens wollte ich schlechtem Geld nicht auch noch gutes hinterherwerfen und zweitens hatte ich einfach keine Lust mehr mich mit diesem ärgerlichen Thema zu befassen. Mein Vertrag läuft jetzt demnächst endlich aus und in dieser Zeit werde ich zum Glück kein Gas mehr anliefern lassen müssen. Also verdient Drachengas wenigstens nichts mehr an mir - man wird ja bescheiden. Nach dem Austausch des Reglers durch den Wettbewerber läuft die Anlage ohne Probleme und ich hoffe, dass das auch im Winter so bleibt.
Aber noch mal zur Klärung ein paar Fakten. Bei meinem Vertrag handelt es sich um einen Behälterkauf. Wenn ich ein Produkt kaufe habe ich einen Anspruch darauf, dass es seine Funktion auch erfüllt - und zwar 2 Jahre lang. In dieser Zeit ist der Lieferant zuständig. Natürlich hätte ich andere Firmen beauftragen können, aber Drachengas hat ja schließlich auch ein Recht auf Nachbesserung. Mehr schreibe ich jetzt nicht dazu. Für mich bleibt das Verhalten der Firma Drachengas unrechtmäßig, ganz zu schweigen von dem absolut unakzeptablen Umgang mit Kunden und ich bin froh, dass die Geschäftsbeziehung demnächst erlischt. Ich bin sehr froh, dass die Anlage mir gehört und ich ansonsten nicht erpressbar bin!!!!
Grüße auch an Watzl
blini

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