Energiebezug > Vertragliches
Probleme mit Fa. Drachengas
blini:
Hallo zusammen,
bin z.Zt. etwas ratlos, was ich noch tun kann.
Ende 2009 habe ich in meinem Ferienhäuschen einen Flüssiggastank von der Fa. Drachengas einbauen lassen (Liefervertrag mit Behälterkaufvertrag). Der Tank wurde Ende Oktober 2009 geliefert und eingebaut – ein erdgedeckter Tank 2700 Ltr.. Ende November 2009 wurde der Tank befüllt und ein höherer Preis berechnet als im Liefervertrag vereinbart – das aber nur nebenbei. Benutzen konnte ich die Anlage noch nicht, da die Baustelle mit etlichen Verzögerungen lief und leider im Winter 2009/2010 ganz gestoppt werden musste. Im August 2010 habe ich dann erstmal den Liefervertrag gekündigt um die Fristen nicht zu verpassen. Anfang November 2010 wurde dann endlich die Heizungsanlage in Betrieb genommen. Das lief dann auch erstmal, anfangs gab es nur sporadisch Probleme, später regelmäßig „Flammausfall im Betrieb“. Habe meine Sanitärfirma gebeten, die Anlage zu prüfen. Die Probleme traten aber immer wieder auf. Es wurde langsam kälter und nach Frosteinbruch lief die Anlage dann gar nicht mehr. Nach Rücksprache mit „Drachengas“ hat meine Heizungsfirma die Reglereinheit aufgetaut – was kurzzeitig dazu geführt hat, dass die Anlage lief. Aber dann wieder der alte Fehler „Flammausfall im Betrieb“ mit anschließender Sicherheitsabschaltung. Die Temperatur im Haus sank unter 10 Grad. Wir haben dann mit Heizlüftern und Kaminofen geheizt um ein Einfrieren zu vermeiden. Fa. Drachengas hüllte sich in Schweigen bzw. der Techniker war überhaupt nicht zu erreichen. Zwischen Weihnachten und Neujahr wurde mir dann angeboten, dass ich einen neuen Regler zugeschickt bekommen könnte. Das wollte ich aber nicht, um nicht durch einen selbst veranlassten Einbau aus der Gewährleistung zu fallen. Anfang Januar war dann nochmal meine Heizungsfirma da und stellte wieder fest, dass die Tankanlage keine 50mbar dauerhaft bietet, was dann eben zur Abschaltung führt. Fa. Drachengas hat mir dann schließlich einen Reparaturauftrag geschickt, mit der Aufforderung den zu unterschreiben. Ich sollte dann für die Kosten aufkommen (450 Euro - „da der Regler am 26.10.2009 montiert wurde, ist die Gewährleistung von einem Fahr im Oktober 2010 erloschen“). Meiner Meinung nach beträgt die Gewährleistung laut Vertrag 2 Jahre. Also habe ich den Reparaturauftrag nicht unterschrieben. „wenn Sie nicht unterschreiben, kommt keiner“ wurde mir am Telefon gesagt. Also haben wir weiter gefroren sind ständig zum Häuschen gefahren und haben notdürftig mit Holz und Strom geheizt. Ich habe dann nochmal offiziell den Mangel gerügt und angekündigt, dass ich die Funktionsfähigkeit der Anlage nach angemessener Frist anderweitig reparieren lassen werde. Drachengas hat sich darauf nicht gemeldet. Nach 10 Tagen habe ich angekündigt in der dann folgenden Woche eine andere Firma zu beauftragen. Keine Reaktion. Also habe ich einen anderen Gasversorger (SG) gebeten mir zu helfen. Das ging dann auch problemlos. Der Fließdruck war zu niedrig, was durch Austausch des Reglers leicht zu beheben war. Warum hat die Fa. Drachengas das nicht getan??? Ich habe die Fa. Drachengas daraufhin aufgefordert, mir die Kosten, die durch ihr Fehlverhalten entstanden sind zu erstatten. Das war Ende Februar d.J.. Bisher gibt es darauf keine Antwort.
Stattdessen habe ich ein denkwürdiges Angebot zur Prüfung der KKS-Anlage erhalten (73 Euro). Das ist jetzt aber wieder ein Thema für sich.
Also - ich bin ziemlich ratlos. Was kann ich tun? Meiner Meinung nach hat sich die Fa. Drachengas absolut rechtswidrig verhalten – ganz abgesehen davon, dass wir in diesem strengen Winter ohne Heizung hängen gelassen wurden und unser Weihnachtsurlaub ausfiel. Wie kann ich die Fa. Drachengas dazu bewegen wenigstens Stellung zu nehmen? Hat jemand eine Idee. Über eine Rückmeldung würde ich mich wirklich freuen!
blini
Watzl:
Ein klarer Fall für den Anwalt!
Für D-Gas sind sie einfach Luft, wenn sie etwas von denen wollen.
Wollen die Geld von ihnen, dann geht das sehr schnell.
Zögern sie nicht, einen Anwalt zu beauftragen.
H. Watzl
blini:
Vielen Dank für die Rückmeldung. Tatsächlich bin ich sehr zögerlich, wenn es darum geht einen Anwalt zu beauftragen. Da fehlt mir die Erfahrung. Irgendwie finde ich es für ein Unternehmen dieser Größe aber unglaublich dreist, sich Kunden gegenüber so zu verhalten. Vielleicht muss ich dann doch Energie (und noch mehr Geld) in diesen Streit stecken. Fällt mir wirklich schwer. Trotzdem Danke!
blini
Watzl:
\"ein Unternehmen dieser Größe....\"
Einem kleinen freien Händler würde so etwas wohl nie einfallen, weil er aufgrund seiner Größe sich das nicht leisten kann.
Bleiben sie dran und kontaktieren sie einen Anwalt.
Das muss zunächst einmal keine große Sache werden. Der Anwalt schreibt erst einmal einen Brief und dann merkt die Gegenseite, dass sie es nicht mit einem kleinen dummen Verbraucher zu tun hat und wird anders reagieren.
H. Watzl
Watzl:
Ein Fall für Onkel Olli!
H. Watzl
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