Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Achtung, Trickbetrüger ????

<< < (3/4) > >>

userD0010:
@Cremer
Die Mätzchen mit den Kündigungen ohne Einhaltung der (vertraglich) vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende bei alten Sonderverträgen kenne ich zur Genüge. Da hat dann halt irgendein Kalfaktor aus der Belegabteilung dieses sog. Kündigungsschreiben verfasst, seine Legitimation trotz Aufforderung nicht nachgewiesen und die RWE haben fröhlich ihre Grundversorgertarife in Rechnung gestellt. Und dies bereits in der laufenden Jahresrechnung vier Monate vor dem Kündigungsversuch.
Da aber die Rechnungskürzung bereits seit Jahren geübte Praxis ist und zudem die RWE alle Jahre wieder versuchen, Abschlagbeträge \"verschwinden\" zu lassn, kann man inzwischen vorgezogen in den jeweiligen Briefen an die RWE das Weihnachtslied \"Alle Jahre wieder\" mit verändertem Text anstimmen.

Was aber zum Thema Trickbetrüger jetzt auftritt, ist wohl eine neue Masche.
Nicht bei mir, sondern einem meiner Mitstreiter. Angeblich ist die alte Kunden-Nummer nicht vor Zugriff durch Dritte (Vertragsänderung, Kündigung etc.) geschützt und deshalb ist eine neue Kunden-Nummer vonnöten.
Auf die rückseitigen Änderungen wird im Text nicht hingewiesen. Wer also nicht sorgfältig das umseitig Gedruckte liest, stimmt mit der beginnenden laufenden Belieferung und Nutzung der neuen Kunden-Nummer nebst vorgegebenen Abschlagzahlungen der Vertragsänderung zu.

Ich stelle Jedem frei, wie er diese Vorgehensweise bewerten möchte.
EDE Zimmermann hatte früher eine tolle Sendung mit dem Titel:
NEPPER, SCHLEPPER, BAUERNFÄNGER.
Ob da wohl was Passendes dabei wäre ?

berghaus:
RWE geht ja in allem voRWEg.

So habe ich die alte und neue Kundennummer wohl nicht genügend vor dem unberechtigten Zugriff der RWE geschützt.
Originalton RWE: „Bitte bewahren Sie die Kundennummer geschützt vor dem unberechtigten Zugriff Dritter auf.
Wer im Besitz der Kundennummer ist, kann Auskünfte zu dem Vertrag erhalten und Vertragsänderungen vornehmen.“

Bei mir hat die RWE (bei der es wohl 1., 2. und Dritte gibt) in diesem Jahr schon zweimal einen neuen Vertrag erfunden!

Historie s.auch oben):
ab 1975 Sondervertrag (bisher ungekündigt)
ab 2007 Abrechnung nach einem nicht zustande gekommenen Sondervertrag (im Nov. 2010 gekündigt)
ab 01.01.11 Abrechnung in der Grundversorgung (konkludent)
ab 28.05.11 Begrüßung mit neuer Kundennummer in der Grundversorgung.

Danach Mahnungen und (automatisierte) Sperrandrohungen (s.o).

Ganz neu: 28.11.11 Schlussrechnung für den Zeitraum 28.5. – 30.09.11
Darin widerrechtliche Verrechnung von Abschlägen, die in den Überweisungen ausdrücklich „als nur auf den Vertrag von 1975 anzurechnen“ gekennzeichnet waren.

Die Schlussrechnung beginnt mit dem bekannten Satz: „ ….hiermit bestätigen wir die Kündigung Ihres Vertrages.“ Ich weiß nun wieder nicht, wer hier gekündigt hat. Dritte?

Nun aber zu meiner Frage:

In den (automatisierten) Mahnschreiben in der Grundversorgung vom August 2011 steht u.a.;
 „…Wir sind ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis im Falle wiederholten Zahlungsverzugs fristlos zu kündigen….. „

In der Gasgrundversorgungsverordung (GasGVV) von 2006(2010)  steht:
 
--- Zitat ---§ 20 Kündigung(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. … Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.

§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht lautet

--- Zitat ---„1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

In dem Thread hier hatte die SÜWAG in Frankfurt (RWE-Tochter) ja schon einem Kunden die Kündigung angedroht, weil ihr Widersprüche und Zahlungsrückstände  aus wirtschaftlichen Gründen nicht  zumutbar wären.
Dort sollte aber ein Sondervertrag gekündigt werden.
 
Man glaubt es nicht! Glatt vergessen, dass es einen Rechtsweg gibt.

Drohung, Erpressung und Nötigung werden vorgezogen.

Ich liege doch wohl nicht falsch, wenn ich die Nicht-Zumutbarkeit in § 36 EnWG dahingehend auslege, dass die Grundversorgung für ein ganzes Gebiet wirtschaftlich nicht zumutbar ist und nicht, dass gemeint ist, dass der Zahlungsverzug eines einzelnen Kunden den Versorger in den Ruin treiben könnte.    Hier ist mal wieder etwas unverhältnismäßig!

Die Gleichartigkeit der Schreiben (SÜWAG in Frankfurt, RWE in Westfalen), z.B. in Bezug auf neue Kundennummern,  lässt mich allerdings vermuten, dass eine Konzernstrategie dahintersteckt nach  dem Motto:

Wie zermürben wir die verbliebenen Widerspruchskunden mit widerrechtlichen Mitteln.

Neu erscheint mir dabei allerdings „die Kündigung der Grundversorgung“.

berghaus 04.12.2011

Cremer:
@berghaus,

da sind Sie nicht der Einzige

Ein Mitglied unserer BIFEP hat ebenfalls einen solchen Schriftverkehr.

Näheres kommt morgen, wenn ich den gesamtn Schriftverkehr durchgeprüft habe.

userD0010:
@Cremer
@berghaus
Die voRWEggeher stört es absolut nicht, dass sie gesetzwidrig handeln, wenn sie trotz ungekündigter Sonderverträge in ihren Jahresrechnungen die Grundversorgungstarife anwenden und abrechnen.
Man muss sich in seinen Antwortschreiben sehr zurücknehmen und davon absehen, diese Briefverfasser nicht als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind.  Seriosität sieht anders aus.
Und es stellt sich die Frage, wer wann und in welcher Form diesem unseligen Treiben ein Ende bereitet?
Wie lange wollen wir als mündige Bürger in diesem sog. Rechtsstaat uns diese Unverschämtheiten noch bieten lassen?
Es wäre m.E. doch der größte Fehler, zu resignieren und den Versorger zu wechseln, wo doch der Jetzige bei Besitzstandswahrung ( SV vom ....) die preisgünstigste Energie liefert.

Cremer:
Ich habe mir den gesamten Schriftverkehr aus 2007 bis 2011 nochmals angeschaut.

Hier nur in Kürze der Sachverhalt:
RWE hatte dem Mitglied in 2007 zwei Schreiben (22.6.2007, 15.8.2007) übersendet, wo ein neues Angebot unterbreitet wurde. Im dritten Schreiben vom 12.10.2007 heißt es wörtlich:
\"Gemäß § 20 der neu in Kraft getretenen Verordnung GasGVV ist die Kündigung des Vertrages in Textform ausreichend. Ihren Widerspruch gegen unser einseitges Kündigungsrecht haben wir zur Kenntnis genommen,...\"
Richtig ist, dass eine Textform künftig zur Kündigung reicht
Falsch wird von RWE eine Kündigung aufgrund der neuen GasGVV unterstellt oder lesen Sie in der o.g. Textpassage etwas von einer ausgesprochenen Kündigung?

Richtig ist, dass mit RWE-Schreiben Datum \"im November 2010\" eine Kündigung ausgesprochen wurde, allerdings galten nach dem alten Vertrag und AGB\'s noch eine 3-monatige Kündigungsfrist. Ich stelle mal dahin, ob dies rechtswirksam ist, da allgemein \"im November\" als datum genannt wurde.

In den neuen Schreiben vom 2.2.2011 nimmt man Bezug auf die neuen AGB\'s aus 2011 mit 1 monatiger Kündigung. Das Mitglied wurde ab dem 1.1.2011 durch RWE in die Grundversorgung geschoben. Dem damaligen Vertrag aus vor 2007 lag jedenfalls eine 3-monatige Kündigung nach AGB der RWE zu grunde.
\"Die Kündigung war möglich, da wir gleichzeitig die Grundversorgung, auch für den Fall, dass Sie den von uns angebotenen Sondervertrag nicht angenommen haben, sichergestellt haben.\"

Insofern ist der Vertrag mit dem alten Tarif vor dem 22.6.2007 noch rechtswirksam, obwohl heute dieser Tarif nicht mehr angeboten wird. !!

In einem weiteren Schreiben vom 15.4.2011 heißt es:
\"Der von Ihnen mitgereichte Gasliefervertrag vom 24.8.1993 genügt seit einigen Jahren nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Bitte beachten Sie daher, dass wir diesen im Jahr 2007 beendet und durch einen neuen, dem EnWG entsprechenden Vertrag abgelöst haben. Der Vertrag von 1993 ist somit, entgegen ihrer Ausführugnen, ungültig\"

Es wurde also niemals von der RWE eine Kündigung ausgesprochen. Man suggeriert einfach dem Kunden eine Kündigung durch das Wort \"beenden\". Dies widerspricht Treu und Glauben.

Es ist ein Trickbetrug seitens der RWE !!!!

Außerdem sind die vorgelegten Neuvertragsbedingungen aus 2007 bezgl. Preisänderungen und Vertragsanpassungsrecht schon lange vom BGH kassiert worden.

Unser Mitglied der BIFEP rechnet somit weiterhin mit den alten Tarifen aus 2007 ab und erstellt eigene Jahresrechnungen. Jetzt hat man dem Mitglied eine neue Kundennummer und eine Schlussrechnung mit einer Forderung in Höhe von ca. 4.800 € mitgeteilt.
Wir sind gespannt wie es weiter geht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln