Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Achtung, Trickbetrüger ????
userD0010:
Einer der großen Vier schickt einigen seiner Kunden in diesen Tagen eine weitere \"frohe Botschaft\".
Damit nicht von Dritten bzw. Unbefugten Vertragsänderungen oder -kündigungen des laufenden Gas-Liefervertrages (alter Sondervertrag) vorgenommen werden können, wird zur Kundensicherheit für die Gasbelieferung eine neue Kunden-Nummer vergeben.
Dies soll angeblich verhindern, dass für den Kunden durch Manipulationsversuche Nachteile entstehen. (So die Mitteilung)
Diese frohe Botschaft erreicht Gas-Sonerkunden zusammen mit der gerade erstellten Jahresrechnung und einer Kontoaufstellung, in der sämtliche gerügten Preiserhöhungen der vergangenen Jahre als offene Posten aufgeführt sind.
Schon das macht vorsichtig und aufmerksam.
Liest man dann die Rückseite dieser sog. frohen Botschaft zur Vermeidung von Mißbrauch mit der Kunden-Nummer, so stellt man fest, dass mit der neuen Lieferperiode ein neuer Vertrag einhergeht, der die Basis für die Grund- und Ersatzversorgung bildet und auch künftig günstige Preise gewährleistet.
Da müssen doch bei einem der Versorger recht bauernschlaue Leute am Werk sein, die mit der Angst der Bürger vor Datenmanipulationen die alten Sondervertragskunden übertölpeln wollen.
Vorsicht ist geboten, auch wenn solche Versorger immer vorweg gehen!
bolli:
Na Kundennummernwechsel hin oder her, da aber ein Sondervertrag durch einen der Vertragspartner rechtswirksam GEKÜNDIGT werden muss, bevor ein neuer Grundversorgungsvertrag zu Laufen beginnen kann, ist das wohl nur ein etwas dümmlicher Versuch, Kunden zu verunsichern.
Wenn die \"einigen seiner Kunden\" die Widersprüchler sind, so werden diese auf so plumpe Tricks (hoffentlich) nicht mehr reinfallen.
userD0010:
@bolli
Wie Sie es immer wieder schaffen, Selbstverständlichkeiten
--- Zitat ---da aber ein Sondervertrag durch einen der Vertragspartner rechtswirksam GEKÜNDIGT werden muss, bevor ein neuer Grundversorgungsvertrag zu Laufen beginnen kann
--- Ende Zitat ---
als neuen Beitrag einzubringen, ist schon erstaunlich.
Wenn Sie aufmerksam gelesen hätten, wäre aufgefallen, dass der Versorger hier mit dem Trick einer neuen Kunden-Nummer die weitere Gasbelieferung versichert hat, aber auf der Rückseite dieses Schreibens kleingedruckt mit der neuen Kunden-Nummer die Belieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung zu günstigen Bedingungen erklärt wurde.
Zeitgleich mit der neuen Lieferperiode, zeitgleich mit der Umsteillung auf die neue Kunden-Nummer sei die Umstellung erfolgt.
Und mit der ersten errechneten Abschlagzahlung ist dann wohl die Vereinbarung verbindlich anerkannt.
Es ist doch wohl nicht neu, dass die Energieversorger sich ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten \"schnitzen\" und mit immer neuen Methoden ihre Kunden abzukochen versuchen, sei es bei fiktiven Zählerständen direkt vor Preiserhöhungen oder mit ständig neuen Namen für ihre alten Produkte.
Die Zahl derer, die auf die Angstmache vor unsicheren Kunden-Nummern und damit des Risikos von Manipulationen \"hereinfallen\", wird nicht sehr gering sein, zumal auch in anderen Bereichen (Bankwesen etc.) ständig darüber berichtet wird. Und gerade Energiekunden älterer Generation sind umso empfänglicher für solche sog. Warnungen.
Cremer:
Es wäre mal schön zu wissen, wer denn derjenige von den großen Vier nun ist. ;)
bolli:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Es ist doch wohl nicht neu, dass die Energieversorger sich ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten \"schnitzen\" und mit immer neuen Methoden ihre Kunden abzukochen versuchen, sei es bei fiktiven Zählerständen direkt vor Preiserhöhungen oder mit ständig neuen Namen für ihre alten Produkte.
--- Ende Zitat ---
Der Versuch alleine bringt denen aber nichts, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ihr Weg leider nicht den Erfolg brachte, den sie haben wollten. Dazu darf man sich natürlich nicht \"ins Bockshorn jagen\" lassen.
Natürlich muss man aufpassen, was man zahlt. Aber da wir Widersprüchler doch eh seit Jahren unsere eigenen Berechnungen der Abschläge vornehmen müssen, da die Versorger ja nicht von den Widerspruchspreisen, die ursprünglich als maßgeblichen Punkt angesetzt wurden, ausgingen/ausgehen, so dürfte sich doch nichts ändern. Die Preise des Versorgers würde ich eh nicht zahlen. Und ob durch irgendeine untergeordnete Mitteilung auf einer Rückseite tatsächlich ein neues Vertragsverhältnis zustande kommt, wage ich zu bezweifeln.
Nur das sollte mein Beitrag ausdrücken und war eher an andere Betroffene als an Sie gerichtet, da Sie es ja eh schon wissen. ;)
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