Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Achtung, Trickbetrüger ????

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userD0010:
@ Cremer

Aus dem vorletzten Wort meines Initial-Beitrags im letzten Satz ist der Name des Versorgers erkennbar.

dattelner:
werben die nicht mit : VOrweGRENNEN  :D

berghaus:
@h.terbeck

Aus den Schreiben der RWE an Sie geht m.E. deutlich hervor, dass die RWE meint, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden.

Der Meinung bin ich auch, auch wenn mir das für Sie leid tut.


--- Zitat ---Zitat von h.terbeck v. 09.11.07 in dem Thread:
Gas Allgemein,Alt-Sonderverträge>/Verrechnung
 RWE: \"Da wir uns an die gesetzliche Aufforderung zur Anpassung der Energielieferverträge halten müssen, sehen wir daher leider keine andere Möglichkeit, als hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. November 2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.......  Sollten Sie den Vertrag nicht unterschrieben zurücksenden, kommt der Vertrag stillschweigend mit uns als Grundversorger zustande, wenn Sie weiterhin nach dem Kündigungstermin aus dem Gasversorgungsnetz Erdgas entnehmen.\"\"
 Zitat h.terbeck v. 20.12.08
--- Ende Zitat ---

Es mag ja sein, daß die Kündigungsfrist Ihres Vertrages von 1990 nicht eingehalten wurde, aber hilfsweise wurde Ihr Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt, d.h. in Ihrem Fall, meine ich zum 31.10.2008.
Ich glaube da gibts nichts dran  zu rütteln.
Da hilft oder half auch kein Widerspruch.

An dieser Stelle stelle ich noch mal meine alte Frage:

Muß der Versorger, der die Kündigungsfrist des Vertrages nicht eingehalten hat und die Formulierung \"hilfsweise zum nächsten Termin\" nicht benutzt hat, eine neue Kündigung schicken oder gilt die Kündigung automatisch \'zum  nächstmöglichen Termin\'?

berghaus 15.04.10

userD0010:
@ berghaus
Es ist überaus nett, dass Sie mich bemitleiden wollen, aber
1. mein Versorger hat bis dato nicht nachgewiesen, dass der Hiwi, der
    dieses angebl. Kündigungsschreiben unterzeichnete, übrhaupt
    bevollmächtigt war,
2. mein noch immer existenter Vertrag aus 1990 vorsieht, dass eine
    Kündigung nur mit Dreimonatsfrist zu einem Jahresende erfolgen kann.
3. Bis heute kein Nachweis der Vollmacht zu 1 beigebracht wurde,
4. folglich auch das \"hilfsweise zum nächstmöglichen Termin\" wenig
    hilfreich war, wenn keine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde.

In dem hier vorgetragenen Fall handelt es sich nicht um einen mich betreffenden Vorgang, sondern um jemanden, der sich mit diesem trickreichen Briefchen verunsichert fühlte.
Sein Gas-Sondervertrag sollte nun mit einer angeblich sicheren neuen Kunden-Nummer, die ihn vor Mißbrauch durch Dritte schützen würde,  nch den rückseitigen Darstellungen mit Verwendung der neuen Kunden-Nummer in einen Vertrag der Grund- und Ersatzversorgung automatisch umgeändert werden.
Auf welche Ideen so manche vorwegrennende Mitarbeiter doch kommen können?

Cremer:
@h.terbeck,

bei zwei Mitgliedern unserer BIFEP haben die RWE auch die Sonderverträge gekündigt mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12.2010.

Das RWE wurde ebenfalls von den beiden Mitgliedern in mehreren Schreiben draufhingewiesen, dass die Verträge aus 1992 not bestand haben und somit eine 3-monatige Kündigungsfrist besteht.

Bisher wurde von RWE nicht reagiert. Die werden vermutlich voRWEggehen und den Kunden die Jahresrechnung auf der Basis des Grundversorgungstarif schicken. Die Mitglieder werden sodann eigene Jahrsrechnungen erstellen.

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