Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Mythos § 2 EnWG

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PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich glaube, wir brauchen noch ein Unterforum für semiprofessionelle Dampferzeuger.
Möglicherweise tut es auch ein Logorrhoe- Stopfen.
--- Ende Zitat ---
Verzichte, die Professionellen dürfen weitermachen  :D

RR-E-ft:
@Black

Mal unter uns Sportsfreunden:

Machen Sie sich etwa Sorgen, es gäbe in Deutschland immer noch Grundversorger, welche die Preise entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG festgesetzt haben oder festsetzen?

Ich habe jetzt Post von der E.ON AG bekommen, weil ich mir da auch Sorgen gemacht hatte.
E.ON schreibt mir nun, die gesetzlichen Verpflichtungen würden insoweit alle streng überwacht jedenfalls eingehalten, dessen dürfte ich versichert sein mit den freundlichen Grüßen vom Chief Compliance Officer der E.ON AG höchstpersönlich.

Bin ich jetzt beruhigt?

Wenn E.ON sagt, deren Kernkraftwerke seien jedenfalls  sicher, dann sind sie es schließlich auch, auch wenn man sie ausschaltet und beim Runterfahren eine Schnellabschaltung ausgelöst wird, so wie bei Isar I.

Jagni:

--- Zitat ---Original von Black
Falls jemand mitliest, der juristische Argumente einigermaßen nachvollziehen kann, dann sollte auffallen, dass es den Umweg über § 315 BGB nicht bräuchte, wenn § 2 EnWG eine konkrete rechtliche Verpflichtung enthalten würde. Da § 2 EnWG eine solche konkrete Verpflichtung gerade nicht enthält beruft man sich stattdessen auf § 315 BGB (eine Norm die sogar ausserhalb des EnWG steht).
--- Ende Zitat ---

@Black,

Sie werden jetzt doch nicht zu einem Verbraucherschützer mutieren, gar für einen griffigeren Verbraucherschutz im EnWG streiten, dem Gesetz gewissermaßen Ihr scharfes Matthäus-Schwert zur Verfügung stellen, um erst dann noch den Rest  - den immer noch im Zweifel verbleibenden Rest, einer Billigkeitsbetrachtung zu überlassen?

Oh, Black, ich vernehme schon Ihren unwiderstehlichen Ruf: „Wider die räuberischen Horden der unersättlichen Wirtschaftsradikalen!“

Gruß
Jagni

PLUS:

--- Zitat ---Original von Jagni
 „Wider die räuberischen Horden der unersättlichen Wirtschaftsradikalen!“

--- Ende Zitat ---
Der Verbraucher ist gut beraten, auch Verbraucherschützern, in welchem Gewand sie auch auftreten, mit gesundem Misstrauen gegenüber zu treten. Hinter manchem guten Rat versteckt sich ein egoististisches Motiv. Der ausgewogene Nutzen für alle Beteiligten (Win-Win) ist selten das Ziel. Motivforschung und die Offenlegung der \"Gewinnsituation\" ist daher immer hilfreich. Z.B.:

Ob das die richtigen Verbraucherschützer sind? Was schützt man mit solchen Argumenten wirklich? Auch wenn da Einrichtungen beteiligt sind, die ehemals Selbsthilfe- oder gemeinnützigen Zielen dienten, sollte heute jeder Verbraucher hellhörig und vorsichtig bleiben:

Sparkassen und Volksbankgenossen gemeinsam gegen den \"überzogenen\" Verbraucherschutz[/list]

RR-E-ft:
@PLUS

Vielleicht ist es Ihnen möglich, sich mit dem Ihnen eigentümlichen allgemeinem Blabla einer Debatte zu enthalten, die sich mit den Auswirkungen der gesetzlichen Verpflichtung in  § 2 Abs. 1 EnWG befasst.
Man ist jedenfalls gut beraten, nicht ihre Diskussionsblasen anzupieksen.

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