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Autor Thema: Widerspruchsverfahren gestartet, Umzug im Versorgungsbereich  (Gelesen 4777 mal)

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Offline dhoenig

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Hallo zusammen,

ich habe den Gaspreiserhöhungen meines Versorgers widersprochen, nun ziehe ich aber im Mai ein Stockwerk nach unten. Dort gibt es einen separaten Zähler, aber natürlich beim selben Versorger.
Ich vermute nun, daß die beiden Verträge für jede der beiden Wohnungen nichts miteinander zu tun haben, sprich, sobald ich in der neuen Wohnung auch nur ein Quentchen Gas verbrauche (was anderes bleibt mir ja auch nicht übrig), habe ich einen Neuvertrag, und in diesem kann mir der Gasversorger die Preise von vorneherein diktieren, da es ja keine Erhöhung vom alten Vertrag ist.
Ist diese Darstellung richtig, oder kann ich auch bei einem Neuvertrag Widerspruch gegen unbillig hohe Gebühren geltend machen (am besten gleich in Nachfolge zu meinem Altvertrag)?

Grüße
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:58:03 von DieAdmin »

Offline Cremer

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Widerspruchsverfahren gestartet, Umzug im Versorgungsbereich
« Antwort #1 am: 12. März 2006, 19:19:49 »
@dhoenig,

es kommt drauf an wie der Versorger Sie behandelt:
- weiter als Altkunde mitr der gleichen Kundnenummer, was wahrscheinlöich ist, oder
- Neukunde.

In allen Fällen ist Widerspruch möglich, auch als Neukunde. Er wird Ihnen als Neukunde die gleiche Konditionen anbieten wie als Altkunde, da es ja allgemeine Gas-Tarife sind.
MFG
Gerd Cremer
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