Energiepreis-Protest > enercity AG
allgemein Widerspruch gegen Energiepreise einlegen ???
Cremer:
@Kite,
Sie legen Widerspruch gegen die letzte Strompreisserhöhung ein, welche vermutlich zum 1.1.2005 war, weil die Landeskartellbehörden die maximale mögliche Preiserhöhung festlegen. Die Versorger müssen also nicht unbedingt immer an die max. Grenze gehen, tun sie aber.
Bei Gas können Sie gegen den gesamten Preis Widerspruch einlegen.
Kite:
@ Cremer,
danke für die schnelle Antwort.Eine Frage bleibt aber weiterhin.In meinem
Sondervertrag steht als Passus ,das die Stadtwerke eine Preisanpassung
vornehmen können,die nicht Folge einer gesetzlichen Maßnahme ist,3Monate
nach Vertragsabschluß,wobei ich dann das Recht der Kündigung habe.Ist
damit das Recht zu einseitigen Erhöhungen gegeben und ein Widerspruch
ausgeschlossen?
Vielleicht kann auch Herr Fricke dazu Stellung beziehen, bevor ich den
Widerspruch abschicke.
Danke im voraus.
Kite
Cremer:
@kite,
welchen Versorger haben Sie und was ist das für ein Tarif?
Normalerweise ist Widerspruch gemäß § 315 immer möglich, bis auf bestimmte Ausnahmen.
Ich schließe aber hier auch, dass Sie normale Verträge haben.
Kite:
@ Cremer,
mein Versorger sind die Stadtwerke Niebüll mit dem Mc Watt Tarif,der sich
inzwischen sehr weit weg bewegt hat von den schottischen Preisen,fast 100
% in 6 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Kite
Cremer:
@kite,
ich habe mir mal die Tarife angesehen.
Der MC Watt ist der günstigste nach Stromrechner für ca. 4000 kwh, ebenso bei 15.000 kwh
Die Allgemeinen Tarife haben Zeitzonen (Hoch-Niedertarif)oder Tarifzonen (Sommer-Winter) In diesem Fall müßten Zähler mit zwei Zählwerken (HT-NT) oder Tarifen eingebaut sein. Ich nehme an, dies ist nicht der Fall.
Bevorzugt werden solche Tarife für Nachtspeicherheizanlagen und für Industrie- oder Landwirtschaftlichen Betriebe.
Da ich Ihren Verbrauch nicht kenne, schließe ich mal auf normalen Hausverbrauch. Deshalb wird der MC-Watt der günstigste sein.
Wenn ich mir die Vertragsgestaltung ansehe, ist eigentlich nicht sonderliches dabei. Liegt vertraglich im Rahmen von anderen Stromlieferanten für einen Verbrauch bis 5000 khw. Es ist sozusagen \"der übliche Stromtrarif\". Daraus folgt, dass auch bei MC-Watt der § 315 anwendbar ist. Schließlich unterliegt dieser Vertrag auch den AVBEltV.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln