Energiepreis-Protest > enercity AG
allgemein Widerspruch gegen Energiepreise einlegen ???
MikeV2002:
Ich komme nun aus dem GASAG-Thread und mir wurde empfohlen, allgemein gegen alle Energieversorger, mit denen ich zu tun habe, Widerspruch einzulegen.
Bei der GASAG habe ich es schon gemacht und habe mich der Sammelklage der Verbraucherzentrale angeschlossen.
Doch was mache ich als Einzelkämpfer gegen Enercity in Hannover? Wenn ich jetzt Widerspruch einlege gegen Strompreiserhöhungen ab Okt. 2004 mit diesem Musterbrief, was wird dann als nächstes passieren?
Oder anders gefragt Wie ich diesem Forum entnommen habe, verschleppen die Energiekonzerne gern das ganze Verfahren, da sie ja solange das zuviel gezahlte Geld für sich arbeiten lassen. Kann ich bei einem Widerspruch überhaupt mit einem positiven Ergebnis rechnen? Falls ja, kann das Jahre dauern? (vielleicht ist bis dahin das Haus längst verkauft;-) ). Muß ich mich auf einen langwierigen Prozeß einrichten?
Man muß ja auch bei den vielen Briefen und Widersprüchen den finanziellen Zeitaufwand mitberechnen!!!!
Pelikan:
Hallo Mike,
wenn die Jahresabrechnung noch nicht bezahlt wurde, lohnt es sich immer noch.
Meinen Abrechnungen sind im August gekommen. Bei GAS hatte ich schon Einspruch erhoben. Da Strom auch erhöht wurde, habe ich dem Versorger gebeten, mir die Veröffendlichung der Preiserhöhung nachzuweisen, sowie die Preisanteile für EEG und KWK zu nennen. Gleichzeitig habe ich per Musterschreiben Einspruch erhoben. Beide Rechnungen habe ich nach ALTEN Preisen berechnet und unter Vorbehalt überwiesen. Das war Ende August. Bis heute keine Reaktion.
Ob Einzelkämpfer oder nicht, je mehr Versorger von noch mehr Kunden Einsprüche bekommen, um so schneller tut sich da was.
Mit Gruß vom Pelikan
Cremer:
@MikeV2002
grundsätzliches Problem GASAG wird gerichtlich gelöst.
Vorgehensweise für
Gastarif GASAG und
Stromtarif Hannover:
Für Hannover/Berlin können Sie Widerspruch einlegen auf die Strompreise/Gaspreise September 2004. Entscheidend dabei ist jedoch, wann die Jahresrechnung in Hannover gewesen ist. Sie hatten ja keinen Widerspruch vor oder nach der Jahresrechnung bis heute eingelegt. Somit ist alles was vor der Jahresrechnung liegt bezgl. Geld abgeschlossen.
Angenommen:
Preiserhöhung für Strom zum 1.1.2005
Jahresrechnung gestellt zum 31.3.2005,
Widerspruch heute auf Preise September 2004
Sie hätten dann einen Anspruchauf die alten Strompreise gemäß September 2004 bis heute. Damit müßte die Rechnung für 1. Quartal 05 eigentlich vom Versorger korrigiert werden. tut er aber nicht, weil er § 315 nicht anerkennt. Da dies ein abgeschlossener Vorgang ist, ist das Geld für den Differenzbetrag weg. Sie müßten einen Rückforderungsprozess anstrengen, der erfahrungsgemäß für Sie ein negatives ergebnis haben wird.
Ab 1.4.05 können Sie die Abschläge für das neue Verrechnungsjahr auf die Preise September 2004 beschränken. Damit aber auf alle Fälle eine Nachzahlung zum 31.3.06 (nächste Jahresrechnung) herauskommt, müßten Sie die verbleibenden Abschläge bis März 06 stärker kürzen Sie haben ja bis heute die Abschläge in der verlangten Höhe des Versorgers geleistet. Berechnung: (Verbrauch letzes Jahr x Preis Sep.04) / Anzahl Abschläge jährlich = Abschlagsbetrag).
Ggf. müßten Sie im Februar eine Hochrechnung machen, ob der Verbauch höher ausfallen wird als die Abschläge. Wenn nicht, letzten Abschlag erneut kürzen. Dann überweisen Sie, nachdem sie Ihre Aufstellung der Kosten erstellt haben nur den fälligen Differenzbetrag. Damit hätten Sie mit den Abschlägen keine Überzahlung geleistet. Denn eine Überzahlung erstattet der Versorger natürlich nicht. (siehe Thread http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1534&sid=501ef8043977eb600c85fa47fe4b1dd2 )
Also zielorientiertes Vorgehen ist angesagt.
RR-E-ft:
@Mike
Beim Strom müssen Sie aufpassen, ob Sie einen Sondervertrag haben, ggf. mit einem Stromversorger, der nicht zugleich Netzbetreiber ist.
Dort gelten besondere Spielregeln.
Hierzu gibt es umfassende Beiträge im Forum.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kite:
Wer kann mir helfen bei den Bedingungen, die bei abgeschlossenen
Sonderverträgen für Strombezug zu beachten sind beim Widerspruch?Nach
meinem Verständnis kann ich nicht gegen den Gesamtpreis ,sondern nur
gegen die letzte(n) Erhöhungen Widerspruch einlegen,oder gibt es noch
andere Punkte,die zu beachten sind?
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