Energiepreis-Protest > enercity AG
allgemein Widerspruch gegen Energiepreise einlegen ???
Kite:
@ Cremer,
danke für die schnelle mail.Obwohl er der günstigste Tarif ist ,werde ich Widerspruch einlegen.Habe Einsicht in die Geschäftsberichte genommen und eine Umsatzrendite vor Steuern von ca. 20% finde ich nicht ok.Die Stadtwerke haben ein Kassenguthaben von annähernd 3 Millionen Euro und nur Verbindlichkeiten von ca 1,5 Millionen.Sind also schuldenfrei.
Ist der Bericht für Herrn Fricke von Interesse?
Viele Grüße
Kite
Cremer:
@Kite,
herzlichen Glückwunsch zu Ihren Recherchen.
Genau das empfehle ich auch anderen, dies mal zu tun. Dann weiß man warum die Tarife so hoch sind.
Unsere SW KH haben 11% (6 Mio€) nach Steuern, 15% Gewinn (8,6 Mio €) vor Steuern. Davon fließen über einen Gewinnabführungsvertrag in 2004 3,6 Mio € an die Stadt
Haben Sie auch mal nachgeschaut, wer die Anteilseigner der Stadtwerke sind. Meistens finden Sie die SW auch in den Haushalten der Städte.
So sollen unsere SW laut Haushaltsplan in 2005 19,8% Gewinn in der Sparte Wasser machen.
Und Wasser ist ein Lebensmittel !!!!
RR-E-ft:
@Kite
Wenn in einem Vertrag in einer Klausel das Recht vorgesehen ist, dass eine Partei den Preis nachträglich einseitig ändern kann, so muss auch ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen sein, damit die Klausel überhaupt AGB- rechtlich zulässig und wirksam ist, §§ 310 II BGB, 32 II AVBV.
Ohne ein solches Sonderkündigungsrecht ist die Klausel unwirksam un der Versorger deshalb nich berechtigt, den Preis einseitig anzupassen.
Ist der Versorger jedoch dazu berechtigt, die Preise einseitig anzupassen, so findet § 315 BGB direkt Anwendung.
Das Sonderkündigungsrecht schließt die Kontrolle nicht etwa aus.
Sonst könnte der Versorger den Preis ja auch vertausendfachen und sagen, es wäre vollkommen in Ordnung, weil der Kunde ja seines Weges ziehen könne, wenn es ihm nicht passt.
So könnte ein Versorger auch ein für ihn ggf. schlecht kalkuliertes Angebot ohne weiteres aus dem Programm nehmen. Und gerade das geht eben nicht.
Der Kunde hat Anspruch darauf, weiterhin so wie vereinbart versorgt zu werden, ohne dass der Versorger nachträglich seinen Gewinnanteil am Preis erhöhen darf.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
Vertrag SW Niebüll, Tarif MC Watt:
Es ist normale Kündigung möglich, mit 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages.
Der Vertrag hat zunächst eine Mindestanfangslaufzeit von 6 Monaten, sonst verlängert er sich automatisch.
Kite:
@Fricke
@Cremer
danke für die umfassenden Informationen,ich bin mir nur noch nicht im
Klaren,ob ich nur gegen die Erhöhung in 2005 Widerspruch einlegen , oder ob ich auch
z.B. gegen den Gesamtpreis angehen kann,er ist seit 3/2001 bis jetzt um
60% angestiegen.
Auch ich möchte ein Lob an Sie beide aussprechen.Es ist beruhigend zu
wissen,dass es so hilfsbereite Helfer gibt.
Viele Grüße
Kite aus dem Norden[/u]
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