Energiepreis-Protest > FlexStrom

Flexstrom muss Jahresbonus zahlen

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userD0003:

--- Zitat ---Original von verkehrsschau
... Und ich lese auch die AGB von Flexstrom, so dass ich weiß, worauf ich mich einlasse.
--- Ende Zitat ---
Tatsächlich? - Dann wünsche ich gutes gelingen!  :D


--- Zitat ---Original von verkehrsschau
So macht man Stimmung mit Behauptungen, die nicht zu belegen sind. Was hat das mit der Geschäftspolitik von Flexstrom zu tun?
--- Ende Zitat ---
Wie viel Belege benötigen Sie? - Haben Sie z.B. die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D.,  oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) gelesen?

edit:

--- Zitat ---Original von verkehrsschau
Ich habe mit Flexstrom nichts am Hut, außer ...
--- Ende Zitat ---

Hab ich was anderes behauptet? - (Die Gedanken sind frei, wer kann Sie ...   =))

verkehrsschau:
So, ein Jahr FlexStrom ist um. Zeit um Bilanz zu ziehen. Ich habe im Juni 2011 ein Strompaket bei FlexStrom gekauft, weil es das mit Abstand günstigste Angebot war. Der Wechsel von meinem Vorversorger zu FlexStrom klappte reibungslos. Ich habe während der gesamten Laufzeit des Vertrages keine Preiserhöhung bekommen. Da das Angebot für ein zweites Vertragsjahr erwartungsgemäß zu teuer war, habe ich fristgerecht gekündigt und bin ab 01.08.2012 zu dem aktuell günstigsten Anbieter gewechselt. Von FlexStrom bekam ich noch eine geringe Nachforderung von ca. 26 € wegen Mehrverbrauch.
Ich habe keine Bonuszahlung von FlexStrom erhalten, habe diese aber auch nicht erwartet, da für meinen Vertrag noch die alten AGB galten. Finde es auch schade, dass FlexStrom sich da so pingelig anstellt, aber so ist das nun mal im Geschäftsleben: Man muss vorher lesen, was man unterschreibt.

Ich singe hier kein Loblied auf FlexStrom. Das ist für mich ein Anbieter wie alle anderen. Ich nehme immer den günstigsten. Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.

superhaase:

--- Zitat von: verkehrsschau am 24. August 2012, 16:50:17 ---Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.

--- Ende Zitat ---
Unsachlich sind in diesem Thread in erster Linie Sie, da Sie Fakten und juristische Gutachten von Fachleuten als unsachlich abkanzeln.

verkehrsschau:
An Superhaase:
Wenn die Realität die eigenen Vorurteile widerlegt, scheint Ihnen das Probleme zu bereiten! Lesen Sie meinen Beitrag bitte in Ruhe, dann werden Sie darin nichts unsachliches entdecken!

superhaase:
@verkehrsschau:

Und was bereitet Ihnen Probleme?
Bitte schauen Sie erst einmal über Ihren eigenen Tellerrand und lesen Sie zum Thema Flexstrom die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D., oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) .

Die Beurteilung und Diskussion des Geschäftsgebarens von Flexstrom hier in diesem Forum beruht auf bekannten Tatsachen, und können daher schon per definitionem keine "Vorverurteilungen" sein, wie Sie es behaupten.

Jetzt überdenken Sie bitte Ihre unsachlichen Äußerungen wie z.B.:

--- Zitat ---Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
--- Ende Zitat ---
die hier die anderen Forenteilnehmer abqualifizieren.

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