Energiepreis-Protest > FlexStrom
Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
uwes:
--- Zitat von: GUMPi am 14. Februar 2012, 17:05:26 ---LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:
Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):
http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf
--- Ende Zitat ---
Lt. Mitteilung der Geschäftsstelle der 56. Zivilkammer ist die - zugelassene - Revision nicht eingelegt worden.
Bedauerlicherweise wurde die Möglichkeit zur Klärung dieser offenen Rechtsfrage nicht genutzt.
DieAdmin:
ein weiteres Urteil in der Entscheidungssammlung:
Urteil AG Bad Homburg v.d.H. v. 26.10.12 - Az: 2 C 29/12 (22)
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2975/
Allerdings konnte ich den Urteilstext nicht eindeutig entnehmen, welche Zeitraum, und damit AGB-Stand streitgegenständlich waren, da ja Flexstrom später die Bonusklausel geändert hatte.
uwes:
Gibt es hier auch einen Thread über Flexgas?
Das AG Delmenhorst hat soeben die Flexgas GmbH zur Zahlung des Neukundenbonus und zur Rückzahlung des auf der Rechnung enthaltenen Betrages für Bestprice Garantie verurteilt. Die Berfung wurde nicht zugelassen.
DieAdmin:
Noch ein weiteres Urteil neu in der Entscheidungssammlung:
Urteil AG Schwetzingen v. 22.03.12 - Az: 51 C 227/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2978/
DieAdmin:
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 17. Januar 2013:
--- Zitat ---Verbraucherzentrale Berlin erzielt Erfolg gegen Flexstrom
Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.
Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten.
"Wir sehen den Richterspruch als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz und Fairness auf dem heiß umkämpften Strommarkt an. In Zukunft wird Otto Normalverbraucher Preise und Bedingungen der verschiedenen Marktteilnehmer vielleicht besser vergleichen können, ohne von zweideutigen Formulierungen getäuscht und zu Fehlentscheidungen getrieben zu werden", hofft Bernd Ruschinzik, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt, rät Ruschinzik, sich in den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Sie können aber auch selbst tätig werden. In diesem Fall sollten sie per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, bleibt die Möglichkeit der Klage.
Das Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11, ist noch nicht rechtskräftig.
--- Ende Zitat ---
http://www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
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