Energiepreis-Protest > FlexStrom
Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
bolli:
--- Zitat ---Original von heinz1234
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.
--- Ende Zitat ---
Dann dürfte bei Ihnen keine Verjährung drohen, da diese erst 3 Jahre nach Fälligkeit einer Forderung drpht, und das immer auf das Ende des Jahres bezogen. Also bei Fälligkeit Ihres Bonusses zum 31.08.2011 würde vermutlich zum 31.12.2014 die Verjährung drohen.
Jedoch ist zu überlegen, ob man mittels des Mahnverfahrens mal versucht, Flexstrom \"unter Druck zusetzen\". Ja nachdem, ob es aus Ihrem Gerichtsbereich schon Erfahrungen für die gibt, könnte es sie zur Zahlung bewegen. Übrigens darf man das Mahnverfahren auch mehrmals anwenden (also man kann zum Ende der 3 Jahres-Frist nochmals mahnen, um die Verjährungsfrist rauszuzögern, dabei aber wohl nur einmal, danach muss man klagen. wenn man noch was will).
DieAdmin:
ein weiteres Urteil zu dem Aktionsbonus neu in der Entscheidungssammlung:
Urteil AG Esslingen v. 28.09.11 - Az: 1 C 1219/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2939/
GUMPi:
LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:
http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/02/berufungsgericht-bestatigt-flexstrom-bonusklausel-eindeutig-und-transparent/
Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):
http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf
--- Zitat ---Auszug aus dem o.g. Urteil:
Entgegen der Auffassung des Klägers und Landgerichts Heidelberg ... ist die unterschiedliche Bedeutung von \"nach Ablauf\" und \"zum Ablauf\" oder \"mit Ablauf\" auch für einen Durchschnittskunden eindeutig erkenn- und begreifbar.
--- Ende Zitat ---
Die Revison wurde zugelassen.
DieAdmin:
Soweit ich das jetzt im Schnelldurchsicht erkenne, ist bei der LG Berlin Berufungsentscheidung, der Wortlaut der sagenhaften 7.3. -Klausel wesentlich anders und auch neueren Datums.
GUMPi:
Liebe Evitel2004,
da täuscht Dich Dein erster Eindruck jedoch, denn leider handelt es sich eben genau um die strittige Klausel (letzter Satz der Ziffer 7.3), die in den AGB vom Stand 10.07.2009 bis einschl. 20.04.2011 vorzufinden ist. Es handelt sich hier offensichtlich um die AGB mit Stand vom 02.11.2009. Ziffer 7.3 wurde bis auf den ausschlaggebenden letzten Satz mit den AGB vom 18.11.2010 umformuliert, weshalb Dein Eindruck entstanden sein dürfte.
Gruß
P.S.: Falls benötigt, hier sind alle relevanten AGB in einem Paket zu finden: FlexStrom AGB 10.07.2009 - 20.04.2011.rar
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