Energiepreis-Protest > FlexStrom
Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
bolli:
--- Zitat ---Original von andix
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
--- Ende Zitat ---
Darüber hinaus sollte nicht unerwähnt bleiben, dass neue AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden. Dabei reicht die Verkündung neuer AGB mit Widerspruchsmöglichkeit nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung wohl nicht aus (da Nichthandeln nicht als Zuspruch gewertet werden kann). Also immer schön ruhig bleiben und sich nicht ins \"Bockshorn\" jagen lassen.
andix:
Entschuldigung, ich habe in der Tat die Daten der AGB-Änderung verwechselt. Ich habe nicht vor falsche Informationen zu streuen, auch nicht unnötige Ängste zu schüren, aber möchte um so mehr folgende Frage beantwortet (s.o.):
Ist es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ich kann mich täuschen, und ich hoffe dass es so ist, aber ich glaube schon lange niemanden mehr von Erfolgen berichten gehört zu haben (oder nur Erfolge die sich auf ältere Verträge beziehen).
Schöne Grüße.
heinz1234:
--- Zitat ---Original von Evitel2004
@heinz1234,
zu der Sache mit der \"Sammelkage\": Suchen Sie da mal im Forum nach \"Sammelklage\" und \"Streitgenossenschaft\". Denn solche Sammelklagen sind, was den Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen angeht, schon öfters passiert.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Info.
Zum Thema: Ich weiß nach wie vor nicht, was ich bzgl. Flexstrom noch machen soll. Auf mehrere Schreiben wurde immer wieder beschwichtigend reagiert, u. a. mit der irreführenden Auflistung von Gerichtsverfahren, welche für Flexstrom entschieden wurden.
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
PLUS:
--- Zitat ---Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
--- Ende Zitat ---
Wenn bereits zum Jahreswechsel die Verjährung droht, ist Eile geboten und das empfohlen Mahnverfahren ist dann so gut wie die letzte Chance. Ohne Einsatz und ganz ohne Risiko geht nichts.
Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt.[/list]
heinz1234:
--- Zitat ---Original von PLUS
--- Zitat ---Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
--- Ende Zitat ---
Wenn bereits zum Jahreswechsel die Verjährung droht, ist Eile geboten und das empfohlen Mahnverfahren ist dann so gut wie die letzte Chance. Ohne Einsatz und ganz ohne Risiko geht nichts.
Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt.[/list]
--- Ende Zitat ---
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.
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