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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen

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Opferlamm:
Hatte nun auch langen, intensiven, Schriftverkehr mit FlexStrom.
Es ging hin und her, immer wurde auf die AGB verwiesen und deren
Auslegung. Auf die von mir aufgeführten Urteilssprüche ging FlexStrom nicht ein. Ich schrieb auch die Geschäftsführung an, wie irgendwo empfohlen. Auch negativ.
Letztlich holte ich mir das OK meiner Rechtsschutzversicherung.
An dem Tag, als ich einen Termin mit meinem Rechtsanwalt vereinbaren wollte dann plötzlich eine eMail von der Geschäftsführung, dass sie mir den Bonus nun doch zahlen - natürlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Tage später erhielt ich die korrigierte Abrechnung.
4 Wochen später (statt 2) nun Geldeingang auf Konto.
Allerdings, wie immer mit solchen zweifelhaften Firmen, irgendwas geht immer (bewußt?) schief. Mir wurde (unstrittig) ein \"WM-Bonus\" zugestanden, der war auf der 1. Abrechnung schon nicht drauf, auf meinen Hinweis, obwohl die Bestätigung schon per eMail vorlag, wurde nach \"Prüfung durch die Fachabteilung\" eine 2. Abrechnung mit dem WM Bonus übersandt. Nach dem Hin und Her zum Jahresbonus und der nun korrigierten 3. Abrechnung fehlt der WM Bonus plötzlich wieder!!!
Ich habe das moniert, bin aber trotzdem froh, dass der Jahresbonus nun überwiesen wurde und möchte hiermit allen anderen damit weiter Mut machen!

heinz1234:

--- Zitat ---Original von RA-FF
...
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank für die viele Arbeit. Aber mal eine Frage: Wie groß ist denn deine juristische Expertise? Mir ist insbesondere das Stichwort \"Sammelklage\" aufgefallen - diese gibt es in Deutschland ja nun einmal nicht.

DieAdmin:
@heinz1234,

zu der Sache mit der \"Sammelkage\": Suchen Sie da mal im Forum nach \"Sammelklage\" und \"Streitgenossenschaft\". Denn solche Sammelklagen sind, was den Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen angeht, schon öfters passiert.

andix:
Flexstrom den Bonus rausklagen? Würde ich gerne... Aber da sich alle (erfolgreichen) Erfahrungsberichte die ich gefunden habe auf Verträge die vor den neuen AGBs endeten beziehen, habe ich heute schweren Herzens meine Rechung bezahlt.
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
Sollte es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Ich hoffe das ist nicht zu viel Werbung: Nach meiner Flexstromenttäuschung habe ich mich bei http://www.consumerpool.de angemeldet. Die Packen viele Kunden zusammen und haben so eine wichtigere Stimme als einzelne Kunden und die AGB prüfen die auch.

GUMPi:
@ andix aka k.lagerfeld aus dem Forum des Strom-Magazins:

Wenn Sie schon einen Beitrag unverändert in mehreren Foren zum Thema FlexStrom verbreiten, so wäre es schön, wenn Ihre mitgeteilte \"Befürchtung\" begründet wäre und nicht letztlich der Verbreitung falscher Informationen dient! Danke.


Ihre \"Befürchtung\" ist unbegründet, da Ziffer 7.3, maßgeblich für den Bonus, erst mit der Fassung vom 24.06.2011 nachhaltig geändert wurde!

Von der AGB-Fassung vom 10.07.2009 an bis einschließlich der AGB-Fassung vom 20.04.2011 lautete der relevante Satz in Ziffer 7.3 unverändert:

\"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.\"


Grüße aus Berlin

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