Die Pforzheimer Zeitung vom 14.04.2010 schreibt auf Seite 2 in dem Artikel :
\"So richtig teuer werden Atomkraftwerke nach ihrer Nutzung. Laut Gesetz sollen die Atomkonzerne finanzielle Vorsorge für die Nachsorge treffen. Ob sie das ausreichend tun, wird vom Bundesrechnungshof bezweifelt.\"
Die Kraftwerksbetreiber haben zwar Rücklagen gebildet, ob die allerdings für einzelne Anlagen zu hoch oder zu niedrig kalkuliert sind, wissen die Behörden nicht.
Festgelegt werden die \"technischen Annahmen, die der Rückstellungsbildung und damit auch der Rückstellungshöhe zugrunde liegen ... von Gutachten die die Energieversorgungsunternehmen selbst liefern - über zwei private Gesellschaften, an denen die Konzerne beteiligt sind.\"
Prüfen könnte das das BfS, das hat aber gegenüber den Betreibern kein Auskunftsrecht.
\"Pikant ans der Gesetzeslücke: Die Konzerne können ihre Rückstellungen steuerlich absetzen. Sind die Rückstellungen zu hoch, führt dies laut Rechnungshof zu \"beträchtlichen Steuerausfällen\", sind sie zu niedrig, bleibt am Ende der Staat auf einem Teil der Entsorgung sitzen.\"
Das beherrschen die großen EVU nach wie vor am besten: Gewinne werden privatisiert, Kosten werden sozialisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW