Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ölpreisbindung taugt nicht zur Rechtfertigung von Gaspreiserhöhungen

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Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Black

Der BGH hebt hervor, dass mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten von Ölpreisbindungsklauseln vorstellbar sind und wohl auch bestehen, diesen allen gemein sei, dass sie weder zur Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung noch an einen im Wettbewerb gebildeten Marktpreis taugen.
--- Ende Zitat ---

Nur dass Untauglichkeit leider nicht immer gleichzusetzen ist mit Unwirksamkeit.

RR-E-ft:
Leider.

Vor dessen Novellierung 2007 hätte das Preisklauselgesetz ggf. noch weiterhelfen können.
Leider fand sich niemand, das wichtige Gesetz zu verteidigen.
 
Nun steht man ggf. vor einem wirtschaftlichen Risiko, das selbst bis zur Verdrängung aus dem  Markt führen kann.
Gleichwohl kein Grund, ein solches Risiko den betroffenen Kunden aufzubürden.

Es ist halt Wettbewerb.
Und da lässt sich nicht mehr alles und jedes auf die Kunden abwälzen.

Die Grundversorgung läuft jedenfalls weiter, ggf. durch ein anderes Unternehmen.

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