LG Berlin, Urt. v. 29.12.10 Az. 6 O 323/09 - GASAG soll zurückzahlenGASAG soll Gaspreis an Kunden zurückzahlen, entschied das Landgericht Berlin. Und das kam so.
GASAG hatte einen Gaskunden auf Zahlung von Gaslieferentgelten in Höhe von 5.965,87 EUR nebst Zinsen verklagt.
Das Landgericht hat die Klage der GASAG abgewiesen und auf die Widerklage die GASAG verurteilt, an den Kunden 8.247,10 EUR nebst Zinsen zurück zu zahlen.
Die Preisänderungsklausel im Vertrag sei unwirksam gewesen, wie auch darauf gestützte Preisänderungen, so dass die Zahlungen des Kunden teilweise rechtsgrundlos erfolgt waren.