Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet  (Gelesen 9355 mal)

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Offline RR-E-ft

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EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
« Antwort #1 am: 08. März 2011, 11:40:44 »
Mal hier lesen:

http://www.eeg-kwk.net/de/484.htm

Meldung vom 01.03.2011

Zitat
Darin wurde erstmalig aufgrund gesetzlicher Verpflichtungenauch eine zu erwartende Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2012) prognostiziert. Sie wurde mit 3,4 bis 4,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.

und

Zitat
Die Prognose wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern erstellt. Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Umwelt waren in die Erarbeitung der Datengrundlagen und Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage eingebunden.

Gruß

NN

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EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
« Antwort #2 am: 08. März 2011, 11:54:45 »
@NN, da wird sogar verzinst! Der Zinssatz steht jetzt nicht dabei, aber vielleicht ist die \"Verrechnung\" ja sogar noch ein gutes Geschäft für die Verbraucher. ;)

Ob der einzelne Verbraucher seinen \"gerechten\" Anteil zurück bekommt steht auf einem anderen Blatt:

Zitat
Die von den Kunden einbehaltene EEG-Umlage fließt auf ein separates EEG-Konto, das die Übertragungsnetzbetreiber getrennt vom Kerngeschäft führen. Auch die Erlöse, die die Übertragungsnetzbetreiber durch die Börsenvermarktung des EEG-Stroms erhalten, fließen auf dieses Konto. Bezahlt wird aus dem Konto die EEG-Förderung für den eingespeisten EEG-Strom. Weist das EEG-Konto ein positives oder negatives Saldo aus, wird der Betrag verzinst. Die Zinsen werden ebenfalls dem Konto gutgeschrieben und nach den verordnungsseitigen Fristigkeiten in der nächsten EEG-Umlage berücksichtigt.
    Was für ein Krampf![/list]

    Offline RR-E-ft

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #3 am: 08. März 2011, 12:17:09 »
    Gemeint sind die Kunden der Netzbetreiber, mithin in der Regel die Stromlieferanten.
    Ob diese etwas an die Verbraucher zurückgeben, steht in den Sternen.

    Das Geld ist nicht weg.
    Das haben jetzt nur andere.

    Offline RR-E-ft

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #4 am: 08. März 2011, 15:12:24 »
    Monatssalden

    Von den ca. 1,3 Mrd EUR, die in 2010 gefehlt haben sollen, wurden allein in den ersten zwei Moanaten 2011 bereits 1,2 Mrd. \"aufgearbeitet\".


    BDEW: Wohl keine Rückerstattung an Stromkunden

    Zitat
    Ein frommer Wunsch womöglich. Der Stromversorger-Verband BDEW verweist schon darauf, dass der Strompreis auch von anderen Faktoren abhänge. Deshalb sei unklar, ob im kommenden Jahr bei niedrigerer EEG-Umlage auch niedrigere Preise denkbar sind.

    Fakt ist:

    Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer.
    Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran.

    Bei rückläufigen Kosten wie gesunkenen Großhandelspreisen besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung der Grundversorger, solche gesunkenen Kosten mindestens im gleichen Umfange für die betroffenen Kunden preiswirksam werden zu lassen (BGH KZR 2/07 Rn. 26, VIII ZR 81/08 Rn. 18].

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #5 am: 08. März 2011, 16:27:05 »
    Zitat
    Original von RR-E-ft
    Fakt ist:

    Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer. Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran.

    Bei rückläufigen Kosten wie gesunkenen Großhandelspreisen besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung der Grundversorger, solche gesunkenen Kosten mindestens im gleichen Umfange für die betroffenen Kunden preiswirksam werden zu lassen (BGH KZR 2/07 Rn. 26, VIII ZR 81/08 Rn. 18].
      Abgesehen von den Grundversorgern, viele EVU haben ja fast in konzertierten Aktionen wegen der angekündigten Erhöhung der EEG-Umlage um 70 % schnell noch die AGB geändert und dabei sicher nicht an Strompreissenkungen gedacht.  
    Neue AGB wegen EEG-Umlage

    Beispiel AGB:

    Zitat
    6.3.  Wird die Belieferung oder die Verteilung von Strom/ Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern  oder Abgaben belegt, kann die TWF hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen.  Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe  und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die  jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung  entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten  beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetz  lichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch)  dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden  können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z. B. der Wegfall  einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine Weiter  gabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung  spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.

    6.4.  Ziff. 6.3. gilt entsprechend, falls sich die Höhe einer  nach Ziff. 6.3 weitergegebenen Steuer oder Abgabe  ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist  die TWF zu einer Weitergabe verpflichtet.

    6.5.  Ziff. 6.3. und Ziff. 6.4. gelten entsprechend, falls auf  die Belieferung oder die Verteilung von Strom/Erdgas  nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastung (d.h. keine Bußgelder  o. ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf  die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten  Leistungen hat (wie derzeit z. B. nach dem EEG und  dem KWKG).

    6.6.  Die TWF wird die auf der Grundlage dieses Vertrages  zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem  Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen,  die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine  Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in  Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung  von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu  einer veränderten Kostensituation führen (z. B. durch  die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem  EEG oder KWKG). Die TWF wird bei Ausübung ihres  billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer  Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen  nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben  Rechnung getragen werden als Kosten erhöhungen,  also Kostensenkungen mindestens in gleichem  Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind  nur zum Monatsersten möglich. Die TWF wird dem Kunden die Änderungen  spätestens sechs Wochen vor dem geplanten   Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der  Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung  nicht einverstanden, hat er das Recht, den  Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum  Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen  Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt.  Auf diese Folgen wird der Kunde von der TWF in der  Mitteilung gesondert hingewiesen.

    Jetzt sind diese \"armen\" EVU wieder in der \"Billigkeitsfall\". Wie groß ist die Bandbreite des Ermessens, innerhalb derer die Kunden noch rechtsicher \"billig\" dabei wegkommen, die offensichtlich zuviel bezahlt haben.  :evil:

    Apropos \"vorhersehbar\" und \"konkret\". Das scheint ja gerade bei der EEG-Umlage die Krux. Wie groß muß die Glaskugel sein, damit \"der Fall\" für die juristische Fachwelt gegeben ist?[/list]

    Offline RR-E-ft

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #6 am: 08. März 2011, 23:13:58 »
    Eine These, die zuweilen vertreten wird:
    Eine Kürzung der Förderung der Erneuerbaren Energien führt zu sinkenden Strompreisen.

    Das Gegenteil ist richtig, lässt sich nun RWE- Chef Großmann vernehmen:

    Siehe hier

    Zitat
    Essen – Im Jahr 2011 wird es für die Kunden vom Stromanbieter RWE keine Preissenkungen geben. Das verkündete RWE-Chef Jürgen Großmann im Rahmen der Vorstellung der Jahresbilanz 2010 am gestrigen Donnerstag. Als Gründe nannte er die vielen finanziellen Belastungen, die das Unternehmen tragen müsse. Dazu gehören zum Beispiel die von der Regierung geforderten Investitionen in den Ausbau von erneuerbaren Energien. Eine Kürzung der Förderungsgelder in diesem Bereich führte zu erhöhten Kosten für RWE und andere Stromanbieter, welche durch einen steigenden Strompreis zum Teil auch der Verbraucher trägt. Außerdem leisten die Stromanbieter eine Ökostromanlage, welche erst vor kurzem auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde anstieg. Weitere Steigerungen werden für das kommende Jahr erwartet.

    Bei RWE scheint die Sache klar:

    Steigende Förderung für Erneuerbare Energien führt zu steigenden Strompreisen.
    Sinkende Förderung für Erneuerbare Energien führt zu steigenden Strompreisen.

    Eigentlich auch alles egal: Hauptsache der Strompreis steigt.

    Offline Netznutzer

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #7 am: 09. März 2011, 16:51:00 »
    Zitat
    Von den ca. 1,3 Mrd EUR, die in 2010 gefehlt haben sollen, wurden allein in den ersten zwei Moanaten 2011 bereits 1,2 Mrd. \"aufgearbeitet\".

    ... und dann werfen Sie einfach mal einen Blick auf den Verlauf im verg. Jahr und stellen fest, wie schnell aus einem Plus ein Minus von Mai auf Juni geworden ist. Denn überraschenderweise scheint ab März plötzlich die Sonne, und nun darf geraten werden, wohin die Gelder plötzlich fliessen.

    Gruß

    NN

    Offline superhaase

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #8 am: 09. März 2011, 19:00:44 »
    Zitat
    Original von Netznutzer
    ... und dann werfen Sie einfach mal einen Blick auf den Verlauf im verg. Jahr und stellen fest, wie schnell aus einem Plus ein Minus von Mai auf Juni geworden ist. Denn überraschenderweise scheint ab März plötzlich die Sonne, und nun darf geraten werden, wohin die Gelder plötzlich fliessen.
    Wird denn ein Großteil der PV-Anlagen monatlich abgerechnet, und nicht jährlich mit zwischenzeitlich konstanten Abschlagszahlungen?
    8) solar power rules

    Offline aranblau

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #9 am: 10. März 2011, 10:26:27 »
    @RR-E-ft:
    \"...Fakt ist:

    Zumindest denkbar sind Strompreissenkungen immer.
    Die Stromversorger denken zumeist nur gar nicht daran...\"

    Was denkbar ist, habe ich anderenorts schon mal geschrieben:
    Am interessantesten finde ich den Schlusssatz:
    \"... Es könnte also passieren, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr wieder etwas sinkt - und so auch die Verbraucher ihr Geld wiederbekommen. Allerdings ist den Stromversorgern freigestellt, ob sie eine Senkung der Ökostrom-Umlage an ihre Kunden durchreichen.kg\"

    Ich habe schon jetzt die Vermutung, dass da von den Stromversorgern nix durchgereicht wird;)

    (Leider ist der Morgenpost-Artikel ohne Entrichtung eines Obulus nicht mehr ganz zu lesen...)

    Offline Black

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #10 am: 10. März 2011, 11:36:12 »
    Eine Prognose ist eben immer nur eine Schätzung, die zu hoch oder zu niedrig ausfallen kann.

    Wie der eingangs zitierte Artikel ja selber schreibt:

    Zitat
    Daraus ergibt sich eine Prognose von 2,7 Cent je Kilowattstunde (kWh) für die EEG-Umlage in 2011, also deutlich weniger als die angesetzten 3,53 Cent.

    Allerdings haben die Verbraucher wegen abweichender Prognosen im Jahr 2010 umgekehrt 0,3 ct/kWh weniger EEG-Umlage gezahlt, als sie hätten zahlen müssen.
    2010 haben sozusagen die Energieversorger den Verbrauchern Geld vorgestreckt.

    Die Abweichungen zwischen den Prognosen und den tatsächlichen Werten werden jeweils im Folgejahr ausgeglichen
    .

    Genau so gut hätte man eine Schlagzeile machen können: \"EEG Umlage 2010 wurde zu niedrig berechnet\"
    Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

    Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

    Offline PLUS

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #11 am: 10. März 2011, 12:42:47 »
    Zitat
    Original von Black
    Genau so gut hätte man eine Schlagzeile machen können: \"EEG Umlage 2010 wurde zu niedrig berechnet\"
      Ach, da könnte man viele Schlagzeilen machen!

      Da klagen jetzt einige gegen die AKW-Laufzeitenverlängerung und sagen diese sei  \"formell und materiell verfassungswidrig\". Vielleicht ist der Beschluss zur Laufzeitverkürzung ja schon verfassungswidrig.
       
    Es kann ja sein, dass die AKW-Laufzeitverlängerung verfassungwidrig ist, aber dann ist es diese \"EE-Umlage\" schon lange!

    Der schnelle Ersatz durch EE, unter Beachtung aller Ziele (§ 1 EnWG), ist selbst mit der deutschen \"BIO-ÖKO-PV\"-Brechstange eine Illusion. Die Motive sind Profit & Co. und nicht altruistische oder moralische Ziele. Was da zunehmend unter dem grünen Deckmantel der \"Erneuerbaren\" geschieht ist Egoismus pur und hat das erträgliche Maß längst überschritten.

    Rund 80% der Stromerzeugung ist nicht EE und die gepuschten 20 % sind keinesfalls klima- und umwelttechnisch unbedenklich. Solarweltmeister sind wir bereits. Die Frage der Zuverlässigkeit und der Ökonomie insgesamt stellt sich dazu. Jetzt sollen wir ja auch noch den aufdoktrinierten Agroverschnitt tanken und da ergeben sich ähnliche Fragen.

    Daher, diese EE-Energiepolitik mit ihrer enteignungsgleichen Umlage und den  Kapriolen und lobbygesteuerten \"Fehlprognosen\" ist verfassungsrechtlich mindestens so fragwürdig! [/list]

    Offline superhaase

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #12 am: 10. März 2011, 13:40:04 »
    Zitat
    Original von PLUS
    Es kann ja sein, dass die AKW-Laufzeitverlängerung verfassungwidrig ist, aber dann ist es diese \"EE-Umlage\" schon lange!

    Der schnelle Ersatz durch EE, unter Beachtung aller Ziele (§ 1 EnWG), ist selbst mit der deutschen \"BIO-ÖKO-PV\"-Brechstange eine Illusion. Die Motive sind Profit & Co. und nicht altruistische oder moralische Ziele. Was da zunehmend unter dem grünen Deckmantel der \"Erneuerbaren\" geschieht ist Egoismus pur und hat das erträgliche Maß längst überschritten.
    Es wurde wohl mal wieder Zeit, dass Sie Ihren gesammelten Dünnquark hier absondern mussten, gelle?

    Wir hatten ihn schon vermisst - ährlich!  :tongue:
    8) solar power rules

    Offline Christian Guhl

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #13 am: 10. März 2011, 14:05:27 »
    Zitat
    Original von PLUSEs kann ja sein, dass die AKW-Laufzeitverlängerung verfassungwidrig ist.....
    Ach, freunden Sie sich schon langsam mit dem Gedanken an ?

    Offline PLUS

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    EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet
    « Antwort #14 am: 10. März 2011, 14:21:38 »
    Zitat
    Original von superhaase
    Es wurde wohl mal wieder Zeit, dass Sie Ihren gesammelten Dünnquark hier absondern mussten, gelle?
    Wir hatten ihn schon vermisst - ährlich!  :tongue:
      @superhaase, verständlich, dass Sie und Ihre Mitprofiteure (
    \"Wir\") den \"gesammelten Dünnquark\" hassen und fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

    Mit rechtlichen und anderen Risiken müssen Sie und die restlichen PV-Kraftwerker aber ebenso leben wie jeder Energiekonzern. Da war schon manche Investition für die Katz. Manche sind für die Katz noch in aktiver Planung.  X(

    Warum sollte ein Teil der Energieverbraucher für jeden gemeinschädlichen Unfug auch noch alleine bezahlen?  Nicht für hier und nicht für dort!

    Die Energieverbraucher sind nicht der Staat. Staatliche Garantien und eine enteignungsgleiche Umverteilung zu Gunsten Dritter zu Lasten der Energieverbraucher ist durch was gedeckt? Das Chaos, die Kapriolen und lobbygesteuerten \"Fehlprognosen\" addieren sich weiter dazu. Am Anfang war das Chaos, am Schluss die Offenbarung.

    Früher oder später ... ;)

    Frei nach Christian Guhl: \"Ach, freunden Sie sich schon langsam mit dem Gedanken an ?\" [/list]

     

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