Energiepreis-Protest > Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
lunatic71:
Hallo,
natuerlich bin ich auch sachlich geblieben in meiner Mail an die VZ NRW.
Unter anderem habe ich in meiner Mail den Gedanken niedergeschrieben, dass wenn die kommunalen Gasversorger wirklich nur die gestiegenen EK-Preise (ob es nun stimmt oder nicht ?!?!) an den Endkunden weitergegeben haetten, es dann doch auch moeglich sein muesste den Paragraphen 315 auf die Einkaufspreise des Gasversorgers anzuwenden.
Das heisst der Gasversorger (in meinem Fall die GVG Rhein Erft) soll den $315 seinen Vorlieferanten gegenueber geltend machen!
Sollte doch moeglich sein, sofern der Vorlieferant in Deutschland sitzt, oder ?
Gruss
Lunatic
RR-E-ft:
@lunatic
Klar ist das möglich, nämlich über §§ 307, 315 BGB in Bezug auf die Preisformel. Eine Inhaltskontrolle solcher Verträge wurde vom OLG Rostock sogar bestätigt.
Bereits vor über einem Jahr habe ich unter www.strom-magazin.de (Professionals), dort zu finden über das Archiv über meinen Namen eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der sich alle Versorger aller Stufen gegen Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zur Wehr setzen können und müssen.
Mit einem schnell eingerichteten Probezugang haben Sie Zugriff auf den Beitrag:
http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Rechtliche_Unsicherheit_Duerfen_Verbraucher_Preiserhoehungen_wegen_Unbilligkeit_nicht_zahlen_12425_1.html
Weitere Beiträge sodann hier:
http://professionals.strom-magazin.de/suche/?param_bereich=5&search_string=Fricke&page=1&p_cms_element_count=18
Irgendwo müssen die Gelder schließlich \"versickern\".
Es geht jedoch noch einfacher, wenn sich die Stadtwerke einfach auf die Kartellrechtswidrigkeit und somit Nichtigkeit ihrer Bezugsverträge berufen würden. Solche Verträge sind längst nichtig nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG Stuttgart.
Das Bundeskartellamt will sowieso alle dieser Verträge alsbald verbieten.
Im Falle eines gerichtlichen Streits über das Verbot entscheidet wieder das OLG Düsseldorf, welches solche Verträge bereits seit April 1998 für nichtig hält !!!
Darauf muss indes kein Stadtwerk erst noch weiter warten.
Kein Stadtwerk ist hilflos.
Es muss sich eben nur entscheiden, auf welcher Seite es steht:
Auf der des Marktbeherrschers E.ON Ruhrgas, welcher denkt, den deutschen Erdgasmarkt für sich ( und seine Aktionäre) gepachtet zu haben - ohne Pachtzahlungen zu leisten - oder aber auf Seiten der Kunden und somit auf Seiten der Bürger, die über Wahlen auch auf die Gremien der Stadtwerke Einfluss nehmen können.
Ersichtlich geht es nur darum, das bisherige System noch über eine gewisse Zeit zu retten, weil es insgesamt sowieso nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.
Die EU- Kommission will sich dieses Treiben auch nicht mehr länger ansehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@lunatic71
sag ich doch auch die ganze Zeit. Gleicher Ansicht ist Herr Fricke, dass auch die Endverteilerlieferanten wie Stadtwerke den § 315 zu ihren Vorlieferanten, den Gasverteilern anwenden können.
Habe in einem Schreiben an die SW KH diese aufgefordert, ebenfalls den § 315 anzuwenden und gemäß Forderung des Bundeskartellamtes die langfristigen Lieferverträge mit Saar-Ferngas zu kündigen.
Antwort:
Auf Preisgleitklauseln ist § 315 für Kunden und für Vorlieferanten gemäß Rechtspechung in der letzten Zeit nicht anwendbar. In der anderen Sache (Lieferverträge) sehen sie keinen Handlungsbedarf.
Antwort meinerseits wiederum:
Spätestens, wenn das Bundeskartellamt zur Ausführung schreitet, werden auch die Verträge mit der Saar-Ferngas auf den Prüfstein kommen. Zudem werde ich jetzt eine ensprechende Information an das Bundeskartellamt leiten.
Koch:
Haben die Stadtwerke überhaupt ein Interesse an fairen Gaspreisen?
Nehmen wir eine Beteiligungsgesellschaft aus 50% Stadt und 50% großem Gasunternehmen - es wird das Gas der Muttergesellschaft verkauft. Über die Konditionen wird man nicht sprechen wollen. Die Stadt profitiert und der Gasversorger gewinnt als Beteiligter und Gaslieferant gleich doppelt. Die Gewinne des Stadtwerks sind dabei immer noch üppig - es gibt endlich einmal Mittel für den kommunalen Haushalt. Der offiziell ausgewiesene Gewinn wird reduziert, indem das Stadtwerk marode kommunale Unternehmen übernimmt.
Ein erfolgreiches Beteiligungsmodell - auch für den Bürger der Stadt?
Ich halte das autonome Stadtwerk leider für eine Ausnahme. Hier sind wir auch als Bürger gefragt. Politiker und die Parteien(nicht nur vor Ort) sollten von jedem in die Pflicht genommen werden
Viele Grüße
Koch
lunatic71:
Ja, wenn das so ist, dann werde ich meinen Gasversorger noch etwas mehr piesacken und ihm ein paar Vorschläge machen wie er wirkliche Kundenorientierung zeigen kann!
Schaun mer mal !
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