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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt

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Kampfzwerg:
Hallo an alle


und sie bewegt sich doch, die VZ NRW.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung!?


http://www.vznrw.de/UNIQ112843604309075/link198712A.html

http://www.vznrw.de/UNIQ112843604309075/link198699A



Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
04.10.2005
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet neues Instrument für mehr Transparenz bei Gaspreisen
Im Streit um die hohen Gaspreise klinkt sich die Verbraucherzentrale NRW mit einem gläsernen Verfahren bei der Preisgestaltung ein: Mit Stadtwerken und anderen örtlichen Energieversorgungsunternehmen will sie künftig vertraglich vereinbaren, dass Preisänderungen der Vorlieferanten offen gelegt und ohne zusätzlichen Gewinn an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dazu müssen sich die örtlichen Versorgungsunternehmen bereit, ihre Preisanpassungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer genau unter die Lupe nehmen zu lassen. Die Verbraucherzentrale NRW wird das Ergebnis mit einer unabhängigen Testatkontrolle überprüfen. Durch die Anwendung des neuen Transparenzverfahrens sollen Verbraucher sicher sein, dass sie bei Gaspreiserhöhungen von ihrem örtlichen Versorger nicht über den Tisch gezogen werden. Eine erste Vereinbarung wurde heute zwischen der Verbraucherzentrale NRW und den Stadtwerken Lünen getroffen.

„Lokale Energieversorger, die sich dem Transparenzverfahren unterziehen, sollen für Preisanhebungen, die sie nicht verursacht haben, künftig nicht verantwortlich gemacht werden“, erläutert Helmfried Meinel, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, den Zweck der neuen Vereinbarung: „Mit unserem Vorschlag wollen wir vielmehr den Blick auf die großen Ferngasgesellschaften lenken, die kleine Versorger mit Gas beliefern. Diese bestimmen zu einem erheblichen Teil die Preise und sind die eigentlichen Profiteure des derzeit undurchsichtigen Geschäfts.“ Wegen der Bindung der Gas- an die Ölpreise begründen die Versorger ihre exorbitanten Anhebungen lapidar mit der angespannten Lage auf den internationalen Ölmärkten. Von dieser Praxis hat bislang die gesamte Kette der Gasversorgung in unterschiedlichem Ausmaß profitiert: Fördergesellschaften, internationaler Gashandel, Ferngas- und Regionalhandel in Deutschland sowie die örtlichen Versorger, die das Gas an die Endverbraucher liefern. Örtliche Versorger, die sich korrekt verhalten und lediglich die Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten an die Kunden weitergeben, sind dem Ärger der Verbraucher ausgesetzt. Mit Hilfe des neuen Transparenzverfahrens können die lokalen Unternehmen künftig nachweisen, dass sie nicht die Verursacher von Preiserhöhungen sind.

Die Verbraucherschützer treffen mit Gasversorgern eine Vereinbarung, in der sich die Energieversorger verpflichten, Preisänderungen nach oben oder unten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern gemäß eines von der Verbraucherzentrale NRW vorgegebenem Musters prüfen zu lassen. Beim neutralen Check ist eine doppelte Sicherheitsstufe eingebaut: Unabhängige Wirtschaftsprüfer sezieren die Weitergabe der Preisänderungen des Vorlieferanten und erteilen ein qualifiziertes Testat, das von der Verbraucherzentrale NRW ein weiteres Mal geprüft wird. Die Kosten für die Wirtschafts- und Testatprüfung tragen die Gasversorger.

Kommt bei der Prüfung heraus, dass Preiserhöhungen oder -senkungen der Vorlieferanten plausibel in die endgültigen Verbrauchspreise eingeflossen sind, können örtliche Versorger mit Rückendeckung der Verbraucherzentrale NRW behaupten, dass sie ihre Gaspreise transparent gestalten. Im Gegenzug verzichtet die Verbraucherzentrale NRW bei durchleuchteten Unternehmen darauf, Verbrauchern zu empfehlen, angekündigte Preiserhöhungen nicht oder nur unter Vorbehalt zu zahlen. Damit nicht eventuelle Extra-Gewinne der Stadtwerke aus jüngster Zeit mit der Vereinbarung nachträglich legitimiert werden, ist eine rückwirkende Prüfung bei bereitwilligen Unternehmen ab Januar 2003 vorgesehen.

Eine Vereinbarung über die neutrale Prüfung von Gaspreisänderungen können nur Versorger mit der Verbraucherzentrale NRW abschließen, die ausschließlich Endkunden beliefern und nicht an den Vorlieferanten beteiligt sind oder von ihnen wirtschaftlich beherrscht werden. „Diese klare Abgrenzung und die unabhängige Preisprüfung sollen künftig gewährleisten, dass die Endversorger die von den Vorlieferanten vorgegebenen Erhöhungen oder Senkungen der Gaspreise plausibel darlegen“, so Meinel. Mehr wolle das neue Verfahren auch gar nicht leisten: „Die gesamte Kosten- und Erlöslage des Gasversorgers steht nicht auf dem Prüfstand. Es wird auch keine Stellungnahme geben, inwieweit die Preisänderungen des Vorlieferanten gerechtfertigt sind. Ebenso bleibt die Prüfung der Netzentgelte außer Acht. Hierfür sind die Bundesnetzagentur oder die Landesbehörde zuständig.“

Die Stadtwerke Lünen haben nun als Erste ein solches Transparenzverfahren mit der Verbraucherzentrale NRW vereinbart. Dr. Achim Grunenberg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen: „Mit Hilfe der Abmachung wollen wir nachweisen, dass wir uns gegenüber unseren Kunden fair verhalten. Es soll jedem klar werden, dass allenfalls die Ferngaslieferanten und nicht wir an der Gaspreiserhöhung verdienen.“ Die Verbraucherzentrale NRW will in einem zweijährigen Projekt NRW-weit zunächst 20 Stadtwerke und kleinere Gasversorger für ihre Sondervereinbarung gewinnen. Eine Ausweitung des Angebots auf bundesweite Anbieter ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Das Interesse daran wächst: Die massenhaften Proteste von Verbrauchern, die mit Zahlungskürzungen und Vorbehalten auf die bisherigen Preissteigerungen reagierten, erhöhen nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW die Bereitschaft der Stadtwerke und anderer lokaler Versorger, Preiserhöhungen transparent und nachvollziehbar zu machen: „Zu den Musterklagen gegen uneinsichtige Unternehmen, den Anstrengungen des Bundeskartellamtes, gegen die Preistreiberei von großen Energiekonzernen vorzugehen, und der vorgesehenen Regulierung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur steuern wir jetzt einen weiteren Baustein bei, der hilft, die Verbraucher vor ungerechtfertigten Gaspreisen zu schützen.“

Die Vereinbarung für mehr Transparenz bei Gaspreisen finden Sie hier.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Stand: 04.10.2005

Kampfzwerg:
Nachtrag an alle

Wenn der folgende Absatz eine Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, frage ich mich, welcher Endversorger dann überhaupt noch in der Lage ist, diese auch einzugehen.
NGW scheidet dann wohl aus.

Zitat aus der Vereinbarung, Unterpunkt Gültigkeit:

Diese Vereinbarung kann aufgrund einzelvertraglicher Regelung grundsätzlich von allen Gasversorgern übernommen werden, sofern sie eine Gasversorgung für Letztverbraucher in Deutschland durchführen und weder an einem Vorlieferanten für die Gasversorgung wirtschaftlich beteiligt sind noch von einem Vorlieferanten wirtschaftlich beherrscht werden.

energienetz:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4396&back_cont_id=4043

RR-E-ft:
@Kampfzwerg

Dieser Vorschlag der VZ ist aus meiner Sicht mehr als kontraproduktiv.
Er hilft den Verbrauchern kein Stück weiter. Das Gegenteil wird der Fall sein, wenn man \"Persilscheine\" verteilt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

lunatic71:
sehe ich auch so.

Hier wird von der VZ NRW ein Schmusekurs gefahren, anstatt den Gasversorgern auf die gierigen Finger zu hauen!

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