@Kampfzerg
Ich würde Schreiben an alle Bundestagsfraktionenm meinen Landtag und die entsprechenden Ministerien des Bundes und der Länder richten.
Das Bundeskartellamt ist nur für die Bundesrepublik zuständig.
Derweil soll der Vorstandsvorsitzende des Marktbeherrschers E.ON Ruhrgas Bergmann im Aufsichtsrat der Moskauer Gasprom Platz genommen haben, um dort seine Vorstellung von Verbraucherschutz- Ölpreisbindung - weiter aufrecht zu erhalten. Ruhrgas ist an Gasprom beteiligt.
Die Russen wollen ein Stück vom Kuchen in Deutschland.
E.ON Ruhrgas wollte ihnen aber wohl keine Geschäftsanteile abgeben.
Gasprom ist jedoch gemeinsam mit der BASF- Tochter Wintershall an der Wingas beteiligt, die ihren Marktanteil gern ausweiten würde - gegen E.ON Ruhrgas.
Interessant ist dabei, dass wingas selbst und damit mittelbar Gasprom keine Notwendigkeit für eine Ölpreisbindung sieht, ebenso wie EnBW als Muttergesellschaft der Gasversorgung Süddeutschland.
Man könnte also annehmen, der genannte Aufsichtsrat setzt in Moskau nur immer wieder seine Vorstellung von Verbraucherschutz durch, die außer ihm und seinem Unternehmen niemand mehr versteht.
Lustig ist dabei, dass auf den Seiten des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
www.bgw.de unter Fragen und Antworten zur Gaspreisdiskussion zu erfahren ist, diese verbraucherschützende Ölpreisbindung müsse auch gegen den Widerstand der Lieferländer durchgesetzt werden.
Somit hat wohl der genannte Aufsichtsrat immer alle Hände voll zu tun, auch die Lieferländer vom seinem Verbraucherschutz zu überzeugen.
Dieses Verbraucherschutzmodell a la Ruhrgas findet sich auch im Magazin des Geschäftsberichtes 2004 der Ruhrgas.
Weil der Text fast wortwörtlich mit den entsprechenden Passagen des BGW übereinstimmt, halte ich persönlich den Lobbyverband nur für ein Sprachrohr des Marktbeherrschers.
Stadtwerke selbst, die nur Preiserhöhungen eins zu eins weitergeben, können selbst gar kein Interesse an einer Ölpreiskopplung haben, wenn es auch anders geht.
Dass es auch anders geht, beweist die E.ON Ruhrgas mit ihren Gaslieferungen an Kraftwerke und Industriekunden, die zwar wechseln könnten, aber wegen halbwegs stabiler Preise auch keinen Anlass dazu haben, Wettbewerb stattfinden zu lassen.
Die Zeche soll allein der Verbraucher zahlen.
Die Stadtwerke gegen unschuldig nur die Preissteigerungen weiter, statt sich zu wehren.
An über einhundert Stadtwerken, die sowohl im BGW als auch im VKU Stimmrecht haben, ist die Münchner thüga beteiligt, eine 100prozentige Tochter der E.ON Ruhrgas.
So manchen Verbandsfunktionär, Politiker und Gutachter für alle Fälle findet man dann in den Aufsichtsgremin wieder, die alle zu dem Schluss kommen:
Ölpreisbindung ist prima!
Nur eben nicht für die Kunden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt