Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt  (Gelesen 21972 mal)

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Offline lunatic71

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #15 am: 06. Oktober 2005, 15:52:48 »
Hallo,

natuerlich bin ich auch sachlich geblieben in meiner Mail an die VZ NRW.

Unter anderem habe ich in meiner Mail den Gedanken niedergeschrieben, dass wenn die kommunalen Gasversorger wirklich nur die gestiegenen EK-Preise (ob es nun stimmt oder nicht ?!?!) an den Endkunden weitergegeben haetten, es dann doch auch moeglich sein muesste den Paragraphen 315 auf die Einkaufspreise des Gasversorgers anzuwenden.

Das heisst der Gasversorger (in meinem Fall die GVG Rhein Erft) soll den $315 seinen Vorlieferanten gegenueber geltend machen!

Sollte doch moeglich sein, sofern der Vorlieferant in Deutschland sitzt, oder ?

Gruss

Lunatic

Offline RR-E-ft

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #16 am: 06. Oktober 2005, 16:00:53 »
@lunatic


Klar ist das möglich, nämlich über §§ 307, 315 BGB in Bezug auf die Preisformel. Eine Inhaltskontrolle solcher Verträge wurde vom OLG Rostock sogar bestätigt.

Bereits vor über einem Jahr habe ich unter www.strom-magazin.de (Professionals), dort zu finden über das Archiv über meinen Namen eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der sich alle Versorger aller Stufen gegen Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zur Wehr setzen können und müssen.

Mit einem schnell eingerichteten Probezugang haben Sie Zugriff auf den Beitrag:

http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Rechtliche_Unsicherheit_Duerfen_Verbraucher_Preiserhoehungen_wegen_Unbilligkeit_nicht_zahlen_12425_1.html

Weitere Beiträge sodann hier:

http://professionals.strom-magazin.de/suche/?param_bereich=5&search_string=Fricke&page=1&p_cms_element_count=18


Irgendwo müssen die Gelder schließlich \"versickern\".

Es geht jedoch noch einfacher, wenn sich die Stadtwerke einfach auf die Kartellrechtswidrigkeit und somit Nichtigkeit ihrer Bezugsverträge berufen würden. Solche Verträge sind längst nichtig nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG Stuttgart.

Das Bundeskartellamt will sowieso alle dieser Verträge alsbald verbieten.
Im Falle eines gerichtlichen Streits über das Verbot entscheidet wieder das OLG Düsseldorf, welches solche Verträge bereits seit April 1998 für nichtig hält !!!


Darauf muss indes kein Stadtwerk erst noch weiter warten.


Kein Stadtwerk ist hilflos.

Es muss sich eben nur entscheiden, auf welcher Seite es steht:

Auf der des Marktbeherrschers E.ON Ruhrgas, welcher denkt, den deutschen Erdgasmarkt für sich ( und seine Aktionäre) gepachtet zu haben - ohne Pachtzahlungen zu leisten - oder aber auf Seiten der Kunden und somit auf Seiten der Bürger, die über Wahlen auch auf die Gremien der Stadtwerke Einfluss nehmen können.


Ersichtlich geht es nur darum, das bisherige System noch über eine gewisse Zeit zu retten, weil es insgesamt sowieso nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.

Die EU- Kommission will sich dieses Treiben auch nicht mehr länger ansehen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #17 am: 06. Oktober 2005, 16:03:29 »
@lunatic71

sag ich doch auch die ganze Zeit. Gleicher Ansicht ist Herr Fricke, dass auch die Endverteilerlieferanten wie Stadtwerke den § 315 zu ihren Vorlieferanten, den Gasverteilern anwenden können.

Habe in einem Schreiben an die SW KH diese aufgefordert, ebenfalls den § 315 anzuwenden und gemäß Forderung des Bundeskartellamtes die langfristigen Lieferverträge mit Saar-Ferngas zu kündigen.
Antwort:
Auf Preisgleitklauseln ist § 315 für Kunden und für Vorlieferanten gemäß Rechtspechung in der letzten Zeit nicht anwendbar. In der  anderen Sache (Lieferverträge) sehen sie keinen Handlungsbedarf.

Antwort meinerseits wiederum:
Spätestens, wenn das Bundeskartellamt zur Ausführung schreitet, werden auch die Verträge mit der Saar-Ferngas auf den Prüfstein kommen.  Zudem werde ich jetzt eine ensprechende Information an das Bundeskartellamt leiten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Koch

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #18 am: 06. Oktober 2005, 20:20:20 »
Haben die Stadtwerke überhaupt ein Interesse an fairen Gaspreisen?

Nehmen wir eine Beteiligungsgesellschaft aus 50% Stadt und 50% großem Gasunternehmen - es wird das Gas der Muttergesellschaft verkauft. Über die Konditionen wird man nicht sprechen wollen. Die Stadt profitiert und der Gasversorger gewinnt als Beteiligter und Gaslieferant gleich doppelt. Die Gewinne des Stadtwerks sind dabei immer noch üppig - es gibt endlich einmal Mittel für den kommunalen Haushalt. Der offiziell ausgewiesene Gewinn wird reduziert, indem das Stadtwerk marode kommunale Unternehmen übernimmt.

Ein erfolgreiches Beteiligungsmodell - auch für den Bürger der Stadt?

Ich halte das autonome Stadtwerk leider für eine Ausnahme. Hier sind wir  auch als Bürger gefragt. Politiker und die Parteien(nicht nur vor Ort) sollten von jedem in die Pflicht genommen werden

Viele Grüße
Koch

Offline lunatic71

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #19 am: 06. Oktober 2005, 20:23:59 »
Ja, wenn das so ist, dann werde ich meinen Gasversorger noch etwas mehr piesacken und ihm ein paar Vorschläge machen wie er wirkliche Kundenorientierung zeigen kann!

Schaun mer mal !

Offline Kampfzwerg

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #20 am: 06. Oktober 2005, 21:52:38 »
@Herrn Fricke und an alle in NRW
Zitat
@Kampfzerg

Ich würde Schreiben an alle Bundestagsfraktionenm meinen Landtag und die entsprechenden Ministerien des Bundes und der Länder richten.
Kleine Adressenrecherche s.u., naturgemäß nur für NRW.

Zitat
Das Bundeskartellamt ist nur für die Bundesrepublik zuständig.

Ist schon klar, aber E.On und Konsorten sitzen ja auch hier.

Zitat
Ruhrgas ist an Gasprom beteiligt.
Gasprom ist jedoch gemeinsam mit der BASF- Tochter Wintershall an der Wingas beteiligt, die ihren Marktanteil gern ausweiten würde - gegen E.ON Ruhrgas.
Interessant ist dabei, dass wingas selbst und damit mittelbar Gasprom keine Notwendigkeit für eine Ölpreisbindung sieht, ebenso wie EnBW als Muttergesellschaft der Gasversorgung Süddeutschland.

 
Zitat
Lustig ist dabei, dass auf den Seiten des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft  www.bgw.de unter Fragen und Antworten zur Gaspreisdiskussion zu erfahren ist, diese verbraucherschützende Ölpreisbindung müsse auch gegen den Widerstand der Lieferländer durchgesetzt werden.

Bei diesen ganzen Verpflechtungen kann einem ja schwindelig werden. Fazit, keiner will es (außer E.ON), aber jeder macht mit, da eigene Gewinne gesichert werden können? \"Verbraucherschutz\" gegen den Willen des Verbrauchers. Das ist ja mal ganz was neues.
 
Zitat
Die Zeche soll allein der Verbraucher zahlen.
Ölpreisbindung ist prima!
Nur eben nicht für die  Kunden.


Na denn mal los.
Hier die Adressen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Bund
http://www.bundesrepublik.org/

http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/energiepolitik.html

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Kontakt BMWA Berlin
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefon: +49 (0) 30-2014-9
Telefax: +49 (0) 30-2014-7010
Energie (Abteilung IX)


Kommunalebene
http://www.kreis-wesel.de/
Adressen aller Parteifraktionen


Bezirksregierung Düsseldorf
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Wirtschaft_und_Technologie/Energie/index.php

Regierungsbezirk Düsseldorf - Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel 0211/475-0
Fax 0211/475-2671


Landesregierung
http://www.nrw.de/de/home/index.html

http://www.mwme.nrw.de/
Dr. Jens Baganz
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211-837-02
Fax: +49 (0)211-837-2200
E-Mail: \"poststelle@mwme.nrw.de\"


http://www.munlv.nrw.de/
Dr. Alexander Schink
Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel. 0211 / 4566-0
Fax 0211 / 4566-388
Infoservice 0211 / 4566-666



http://www.bund.nrw.de/index.php?mapid=239
NRW-Landesvertretung, auch in Berlin
Kontakt Staatskanzlei
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
Tel.: +49(0211) 837-01
Fax: +49(0211) 837-1150
E-Mail: poststelle@stk.nrw.de

Bürgercenter
c@ll NRW 0180 3 100 110

Kontakt Landesvertretung Berlin
Vorwahl Berlin: 030
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Michael Breuer
Tel.: 27575-115
E-Mail: michael.breuer(at)lv-bund.nrw.de
Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten
Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund
Karsten Beneke
Tel.: 27575-115
E-Mail: karsten.beneke(at)lv-bund.nrw.de



Fraktionen NRW
CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
http://www.cdu-nrw-fraktion.de/

Platz des Landtags - 40221 Düsseldorf
Tel: (0211) 884-2216 - Fax: (0211) 884-2367
Fraktionssprecher für den Arbeitskreis Wirtschaft, Mittelstand und Energie (einschließlich Grubensicherheit)
Dr. Wilhelm Droste MdL       Notar Tel. (0211) 884 - 2106Fax (0211) 884 – 3305

Die Geschäftsstelle der SPD-Landtagsfraktion
http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/.net/GPDPGPPPYPPDTZTKTQGKQYVG/html/1786/welcome.htmlAdressePostfach 10 11 4340002 Düsseldorf
Adresse:
SPD-Fraktion
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Telefon:
0211 / 884 21 11
Fax:
0211 / 884 28 53


Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/fraktion/fraktionsvorstand/index.htm

Sylvia Löhrmann MdL
Fraktionsvorsitzende
Telefon: -2846, 2608
Telefax: -3519
E-Mail: sylvia.loehrmann@landtag.nrw.de
http://www.sylvia-loehrmann.de


FDP
http://www.fdp-lv-nrw.de/webcom/show_page.php/_c-591/_nr-1/_lkm-548/i.html

Pressestelle der FDP-Fraktion
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11 - 884 23 12
Fax: 0211 – 884 36 28
fdp-pressestelle@landtag.nrw.de
Zitat

Offline Cremer

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2005, 23:23:47 »
@ Koch,

so ist es:

Beispiel Bad Kreuznacxh und die Stadtwerke

Anteilseigner:
24,5%  Saar-Ferngas
24,5%  RWE Energie
0,5%  Stadt Bad Kreuznach
50,5%  Gesellschaft für Parken und Beteiligungen in Bad Kreuznach (BGK)

BGK ist Holding der SW und aller anderen defizitären Betriebe der Stadt
An der BGK ist die Stadt zu 100% beteiligt.

SW KH machten in 2004 11% Gewinn, das sind 6 Mio €
2,4 Mio €  gehen als Gewinnabführung an Dritte, also Saar-Ferngas und RWE
3,6 Mio € gehene gemäß eines Gewinnabführungsvertrages an die BGK. Damit werden die defizitären Betriebe (Bäderhaus, Kurmittelproduktionsgesellschaft, Tourismus&Marketing, Cruceniathermen) gefüttert.

Alles nachlesbar im Geschäftsbericht der SW
http://www.stadtwerke-kh.de/pdf/gesch_ber_2004.pdf
und im Haushaltsplan der Stadt
http://www.stadt-bad-kreuznach.de/
Band 3 ab Seite 168

Somit ist dies eine kommunale Steuer.

Dies ist überall in Deutschland anzutreffen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Kampfzwerg

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #22 am: 10. Oktober 2005, 13:06:27 »
Di VZ NRW hat neue, verschiedene Versionen der Musterbriefe ins Netz gestellt, mit Datum 04.10.

http://www.vz-nrw.de/UNIQ112894082915260/link198273A.html

Offline Willy

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #23 am: 12. Oktober 2005, 11:56:05 »
Hallo,
auf u.a. folgende Frage an die VZ-NRW:

Werden durch dieses Transparenzverfahren „Persilscheine“
für Stadtwerke vergeben?

Wie anders ist zu verstehen, wenn die VZ-NRW,
die eine Kontrollfunktion ausüben will, dem
Endverteiler überlässt, einen Gutachter (Wirtschaftsprüfer)
seines Vertrauens zu bestellen?


Erhielt ich heute eine Antwort der Geschäftsleitung der VZ:
 
Sie haben den Eindruck, dass durch die von uns vorgeschlagene Regelung,
dass der Gasversorger den Wirtschaftsprüfer benennt, die
Verbraucherzentrale faktisch \"Persilscheine\" ausstellen würde.

Das möchte ich Ihnen gerne erläutern und damit Ihrem Eindruck
entgegenwirken.

Dass die Versorgungsunternehmen den Wirtschaftsprüfer bestellen, hat
einfach den Grund, dass sie dann auch für deren Bezahlung zuständig und
verantwortlich sind. Da der Prüfumfang je nach Unternehmensgröße und Art
der Versorgungstätigkeit (z.B.: wird Gas nur an Heizkunden oder auch an
Industriekunden mit einem völlig anderen Lastprofil geliefert? Oder
erzeugt das Unternehmen mit Gas auch Strom mit ebenfalls anderem
Lastprofil?) sehr unterschiedlich sein kann, würde es keinen Sinn
machen, wenn die Verbraucherzentrale hier als Auftraggeber fungieren
würde.

Andererseits werden die Wirtschaftsprüfer nach einem einheitlichen
Leitfaden prüfen, den die Verbraucherzentrale vorgibt. Das wird dann der
relevante Beurteilungsmaßstab sein. In der Tat würden wir Testate der
Unternehmen, die nach eigenen Vorgaben der Unternehmen erstellt wurden,
nicht anerkennen.

Wir halten die grundsätzliche gerichtliche Überprüfung der Billigkeit
von einseitig festgelegten Preisen auch in der Gasbranche nach wie vor
für richtig und erstrebenswert. Wir sehen aber auch, dass es noch ein
langer Weg sein wird, bis nicht nur die Streitfrage \"Offenlegung der
Kalkulation vor Gericht\" geklärt ist, sondern bis ein Gericht einen
billigen Preis festsetzt. Wir gehen, nach den Erfahrungen mit
entsprechenden Verfahren bei Banken, nicht davon aus, dass bei nicht
verflochtenen Unternehmen die Gerichte einen niedrigeren Preis für
billig erachten, als derjenige, der sich aus der Überwälzung der Kosten
der Vorlieferantenstufe ergibt (zumindest dann nicht, wenn das
Unternehmen sich um günstigere Konditionen als beim langjährigen
Vorlieferanten gekümmert hat). Insofern ist das von uns vorgeschlagene
Transparenzverfahren im Interesse der Verbraucher, sicher sein zu
können, dass sich nicht der örtliche Gasversorger, mit dem die
Verbraucher einen Vertrag haben,  an den steigenden Energiepreisen
zusätzlich verdient.

Mit dem Transparenzverfahren wird der Blick auf die hinter den örtlichen
Gasversorgern liegenden Strukturen gelenkt, aber auch auf die
Verantwortung der örtlichen Gasversorger, diese Strukturen zum Vorteil
ihrer Kunden zu gestalten. Sie haben völlig recht, dass die örtlichen
Gasversorger durchaus Möglichkeiten haben, den Vorlieferantenpreis nicht
als \"gottgegeben\" hinzunehmen. Hier haben die Stadtwerke in der
Vergangenheit unterschiedlich gehandelt, manche haben durchaus schon
langfristige Verträge mit ihren Vorlieferanten strittig gestellt, andere
haben diesen Versuch mit dem \"Herauskaufen\" von Sondervertragskunden
durch den Vorlieferanten auch teuer bezahlen müssen, wieder andere haben
sich passiv verhalten und werden dies ändern müssen. Aus den Reaktionen
von Stadtwerken auf unseren Vorschlag weiß ich, dass das Bewusstsein
zumindest bei etlichen vorhanden ist, hier eine andere Politik als in
der Vergangenheit zu fahren. Den BGW wird´s nicht freuen, aber er wird
diese Entwicklung auch nicht aufhalten können. Wir erreichen mit unserem
Verfahren, dass der bisher monolithische Block der
Gasversorgungswirtschaft bröckelt. Das halten wir für eine wichtige
Voraussetzung, um die in den Gaspreisen auch nach unserer Überzeugung
noch überzogenen Margen abzusenken.

Mit freundlichen Grüßen

Helmfried Meinel
Mitglied der Geschäftsleitung


Gruß Willy Sellin
vollständiger Brief an die VZ siehe Leserbrief:
Persilschein für Stadtwerke
http://www.st-sn.de/gaskunden

Offline RR-E-ft

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Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
« Antwort #24 am: 12. Oktober 2005, 12:26:17 »
@Willy

Die VZ NRW betrachtet demnach die gerichtliche Billigkeitskontrolle selbst nach wie vor für richtig und wichtig.

Deshalb ist wohl die Einschätzung des VKU falsch, wonach die Preiserhöhungen im Grundsatz anerkannt würden.

Das Gegenteil ist der Fall, weil sich eben auch Stadtwerke gegen steigende Vorlieferantenpreise zur Wehr setzen müssen.

Setzen Sie weiter auf Rechnungskürzungen, um sich zu schützen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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